Jersey: Stoff für Urlaub im Ärmelkanal
Gorey und Westinsel + fakultative Ausflüge nach Sark und Guernsey
- zentral gelegenes Hotel mit Wellnessbereich
- 2 Tagesausflüge auf Jersey im Programm
- 2 zubuchbare Ausflüge zu den Inseln Sark und Guernsey
- viel Freizeit für individuelle Pläne
- Halbpension zubuchbar
Gorey und Westinsel + fakultative Ausflüge nach Sark und Guernsey
- zentral gelegenes Hotel mit Wellnessbereich
- 2 Tagesausflüge auf Jersey im Programm
- 2 zubuchbare Ausflüge zu den Inseln Sark und Guernsey
- viel Freizeit für individuelle Pläne
- Halbpension zubuchbar
Wer Jersey und die anderen Kanalinseln besucht, kommt um ein wenig Geschichte nicht herum: als der normannische Wilhelm der Eroberer 1066 englischer König wurde, herrschte er von England aus auch über die damals normannischen Kanalinseln und die Normandie. Bis heute ist das ursprünglich normannische Jersey „britischer Kronbesitz“, aber französische Wurzeln begegnen uns noch überall, nicht nur im Inseldialekt Jèrriais.
Malerische Buchten, Sandstrände und beeindruckende Klippen prägen das Landschaftsbild und die Lage im Golfstrom sorgt für ein ganzjährig angenehmes Klima sowie eine mediterran anmutende Vegetation - sogar Palmen, Kamelien und Drachenbäume sind hier keine Seltenheit.
Es gibt also jede Menge zu entdecken, zu erwandern und zu besichtigen und wir haben - neben zwei „Ausflugstagen“ jede Menge Freizeit für Ihr eigenes Jersey-Entdeckungsprogramm eingeplant. Mit Besichtigungen von Samarès Manor, der Burg Mont Orgueil Castle und dem La Hougue Bie Museum spannen wir den Bogen der Besiedlung Jerseys von der Früh- bis in die Neuzeit und beim Besuch einer Lavendelfarm und im Country Life Museum erleben wir, wovon die Inselbewohner heute - neben dem Tourismus - leben.
Auch Ihre Freizeit wird Ihnen nicht lang werden. „Flaneure“ und Shoppingliebhaber gleichermaßen lieben die charmante Inselhauptstadt St. Helier.
Sie mögen es auch an Ihren freien Tagen lieber gut organisiert? Gerne! Buchen Sie an zwei Tagen Ausflüge auf die Nachbarinseln Sark und Guernsey mit Besichtigungen der wichtigsten Sehenswürdigkeiten hinzu.
Programm
1. Tag: Anreise nach Jersey
Heute fliegen Sie nach Jersey, der größten und bekanntesten Insel im Ärmelkanal. Sie werden am Flughafen abgeholt und zu Ihrem Hotel gebracht. Danach können Sie den restlichen Tag für erste Erkundungen individuell verplanen.
Am Abend haben Sie bei einem gemeinsamen Willkommensabendessen die Möglichkeit, Ihre Gruppe und sz-Reisebegleiter besser kennen zu lernen.
2. Tag: Ausflug nach Gorey - Samares - Houghe Bie Museum - Mont Orgueil Castle
Ihr Ausflug an die Ostüste beginnt mit einer Orientierungsfahrt durch Ihren Urlaubsort St. Helier.
Danach ist das Anwesen von Samares Manor das erste Ziel heute. Das aus dem Mittelalter stammende Herrenhaus ist umgeben von üppiger Vegetation und so besichtigen Sie nicht nur die Räumlichkeiten dieses Landsitzes sondern auch den zugehörigen Botanischen Garten. Samares Manor zählt zu den eindrucksvollsten Sehenswürdigkeiten Jerseys.
Ein Monument ganz anderer Art ist der 5000 Jahre alte Dolmen von La Houghe Bie, der zu den zehn ältesten Bauwerken der Welt zählt. Wandeln Sie hier auf den Spuren jahrtausendealter Geschichte und mittelalterlicher Geschichten.
Oberhalb des Ortes Gorey thront die Festung Mont Orgueil Castle, die Sie am Nachmittag erkunden. Ein Netzwerk aus Stufen, Gängen, geheimen Räumen sowie prachtvollen Gemächern erwartet Sie. Es beherbergt historisch Schätze ebenso wie Kunstwerke und eine Hexenhölle.
3. Tag: Freizeit oder fak. Ausflug zur Insel Sark
Den heutigen Tag können Sie ganz nach Ihren Vorstellungen gestalten.
Alternativ haben Sie auch die Möglichkeit einen Ausflug zur Insel Sark mit Ihrer sz-Reiseleitung zu unternehmen (fakultativ, vorab zubuchbar). Genießen Sie die Fährüberfahrt zur zweitkleinsten Kanalinsel, die komplett autofrei ist und daher von Ihnen mittels Pferdekutsche entdeckt wird.
Ihre Kutschfahrt über die ursprünglichste der Kanalinseln führt Sie durch das herrliche Panorama mit seinen blühenden Gärten, kleinen Feldern und Wäldern sowie hübschen Cottages. Höhepunkt des heutigen Tages ist der Besuch des Anwesens La Seigneurie Garden, der im 17. Jahrhundert Sitz des letzten Feudalherren von Sark war. Das Herrenhaus im viktorianischen Stil ist von einem botanischen Garten voller Pracht und Schönheit umgeben und wird Sie begeistern.
Hinweis: Durchführung kann witterungsbedingt im Verlauf verschoben oder abgesagt werden. Die Pferdekutschfahrt teils unterbrochen und kurze Wege sind zu Fuß zurück zu legen, Kutschfahrt insg. ca. 2 Stunden zum/vom Anwesen La Seigneurie.
4. Tag: Freizeit
Der heutige Tag steht zur freien Verfügung und Sie können die Zeit nutzen, um in der Hotelanlage zu entspannen oder den Ort Saint Helier zu entdecken.
5. Tag: Ausflug in den Westen - Lavendelfarm - Grosnez Castle - Country Life Museum
Jersey ist mehr oder weniger auch bekannt für seine Lavendelölherstellung und so begeben Sie sich bei Ihrem Ausflug auf eine Lavendelfarm. Die 1983 gegründete Jersey Lavender Farm ist im Besitz der Familie Chrisie, die auf dem Gelände Lavendel anbaut, ernet und daraus Lavendelöl herstellt. Bei einer Führung durch die Werkstatt bekommen Sie einen Einblick in die Herstellung der Produkte aus und mit Lavendelöl, die Sie auch käuflich im zugehörigen Hofgeschäft erwerben können.
Anschließend führt Sie Ihre Fahrt an die Nordwestpitze der Insel zur Burgruine Grosnez Castle. Sie wurde im 14. Jahrhundert als Zufluchtsort der Bewohner im Hundertjährigen Krieg erbaut. Seit seiner Zerstörung Mitte des 15. Jahrhunderts thront es als Ruine über dem Meer. Bei dieser spektakulären Lage kann man an klaren Tagen auf die benachbarten Kanalinseln sehen und sogar bis Frankreich.
Abschließend besuchen Sie das Freilichtmuseum Country Life Museum Hamptonne, das aus verschiedenen Häuser besteht und anschaulich des Landlebens im 15. Jahrhundert widerspiegelt. Sie erfahren von den traditionell gekleideten Anwohnern mehr über Jerseys Historie, über die Apfelweinherstellung in der Apfelweinscheune und das Farmleben auf dem traditionellen Bauernhof.
6. Tag: Freizeit oder fakultativer Ausflug zur Insel Guernsey
Wenn Sie keine Pläne für Ihren Tag in Saint Helier haben, dann begleiten Sie die sz-Reiseleitung auf dem heutigen Ausflug nach Guernsey (fakultativ, vorab zubuchbar). Nach der Ankunft im Hafen von St. Peter Port begeben Sie sich auf eine Panoramafahrt über die Insel und lernen die idyllische Seite der zweitgrößten Kanalinsel kennen, stets im Kontrast zu den imposanten Klippen und Küsten.
Die über 800 Jahre alte Burg Castle Cornet prägt das Bild der Hauptstadt St. Peter Port. Bevor Sie sich auf die Fähre zurück nach Jersey begeben, besuchen Sie diese einstige Verteidigungsfestung und können die Anlage besichtigen.
7. Tag: Freizeit
Ein weiterer Tag steht heute zu Ihrer freien Verfügung. Gern gibt Ihnen Ihre sz-Reisebegleitung Tipps und Vorschläge für Unternehmungen, denen Sie sich anschließen können.
8. Tag: Freizeit - Transfer - Rückflug
Genießen Sie je nach Rückflugzeit die verbleibende Zeit im Hotel oder in der Stadt. Sie werden zum Flughafen gebracht und treten den Heimflug nach Deutschland an.
Hinweis: Witterungsbedingt können die Ausflüge in geänderter Tagesabfolge durchgeführt werden.
Reisedaten
- Reise/Reiseziel:
- Jersey: Stoff für Urlaub im Ärmelkanal
- Veranstalter:
- SZ-Reisen & Service GmbH
- Mindestteilnehmerzahl:
- 20
- Ungefähre Gruppengröße:
- 25
Termine
Reiseversicherung
Wir empfehlen Ihnen den sofortigen Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung (Reiserücktritt und Reiseabbruch), sowie bei Auslandsreisen eine zusätzliche private Auslandskrankenversicherung.
Wir helfen Ihnen dabei, den optimalen Versicherungsschutz für Sie zu finden. Lesen Sie sich hier alle näheren Informationen durch.
Beförderung
- Flug mit renommierter Fluggesellschaft nach Jersey und zurück in der Economy Class (Umsteigeverbindung)
- Transfers Flughafen – Hotel – Flughafen
- Fahrt im modernen Reisebus zu den Ausflügen
Hotel & Verpflegung
- 7 Übernachtungen im 3*-Hotel Merton in St. Helier
- 7x Frühstück
- 1 Abendessen
Ausflüge und Besichtigungen
Alle in deutscher Sprache, soweit nicht anders angegeben
- Ausflüge: Gorey, in den Westen
- Orientierungsfahrt St. Helier
- Führung über die Lavendelfarm
- Eintritte und Besichtigungen: Botanic Gardens/Samares Manor, Mont Orgueil Castle, Grosnez Castle
- Eintritte: La Houghe Bie Monument, Hamptonne Country Life Museum
Zusätzlich inklusive
- Aktuelle Steuern & Sicherheitsgebühren
- Einreisegebühr Großbritannien (eTA)
- 1 Reisetaschenbuch pro Buchung
- Örtliche Reiseleitung: 2. und 5. Tag
- sz-Reiseleitung
3*-Hotel Merton
Lage
Nur wenige Gehminuten vom Hafen und der Fußgängerzone entfernt, liegt dieses Hotel im Herzen von St. Helier.
Hotelausstattung
Es bietet mehrere Restaurants, Bars und Cafés sowie eine Fitness- und Wellnessoase mit Poollandschaft, Whirlpools, Sauna und Fitnesscenter.
Zimmer
Die freundlich eingerichteten Zimmer sind mit Bad/Dusche, WC, Föhn, TV, Telefon, Wasserkocher und Bügeleisen/-brett ausgestattet. WLAN ist kostenfrei.
Zielland
Großbritannien & Nordirland
Kontinent: | Europa |
Hauptstadt: | London |
National- und Amtssprache: | Englisch |
Währungscode: | GBP |
Internationale Vorwahl: | +44 |
Polizei: | 999 |
Notarzt: | 112 |
Zeitverschiebung: | UTC +/-0 WEZ UTC +1 WESZ |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ G (Typ D, Typ in alten Installationen) |
Essen
- Die Küche in Großbritannien verbindet Traditionsgerichte aus der Landhausküche mit internationalen Einflüssen und ist sehr vielseitig
Landestypische Gerichte:
- Baked Beans → weiße Bohnen in Tomatensoße
- Fish & Chips → Fisch und Pommes
- Sunday Roast → Sonntagsbraten
- Yorkshire Pudding → Gebäck in Pastetenform
- Pies → gefüllte Teigtaschen (süß oder herzhaft)
- Bangers and Mash → Würstchen mit Kartoffelbrei
- Crumble → mit Streuseln überbackenes Obst
Getränke
- Cream Tea → schwarzer Tee mit Milch
- Verschiedene Tee Sorten
- Bier
- Cider - Apfelwein
- Internationale Softdrinks
Infrastruktur
- Es gibt ein gut ausgebautes Inlandsflugnetz
- Die allgemeine und touristische Infrastruktur ist sehr gut ausgebaut
- In London gibt es, zusätzlich zu Taxis, Eisenbahn-, U-Bahn- und Busverbindungen
Allgemeines
- Linksverkehr
- Promillegrenze: 0,8
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- In Pubs gibt es bestimmte Regeln. Der erste Gang sollte zur Theke führen, denn eine Bedienung kommt in den meisten Fällen nicht zum Tisch. Sofort nach der Bestellung wird bezahlt, jedoch ohne Trinkgeld. Erkenntlich zeigt man sich, indem man dem Wirt ein Bier ausgibt, das er dann später trinken kann
- Das Königshaus sollte nicht kritisiert werden, das britische Volk liebt seine Royals
- Alle Briten als Engländer zu bezeichnen, ist nicht erwünscht.
Trinkgelder
Restaurant: | 10-15% |
Hotel: | Gepäckservice: 2GBP Zimmerservice: nach eigenem Ermessen |
Taxi: | 10-15% |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die medizinische Versorgung ist sehr gut
Nicht erlaubte Medikamente:
- Empfohlen: Führen Sie bei der Einfuhr von Medikamenten einen Begleitbrief des Arztes mit sich. Dieser sollte Name, Adresse, Geburtsdatum, Beginn und Ende der Reise und Liste der mitgeführen Medizin (inkl. Dosierung & Gesamtmenge) beinhalten.
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
- Das Waffengesetz ist verhältnismäßig streng. CS-Gas, Pfefferspray, Schreckschusspistolen und vielerlei Messer sind verboten
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
Ausflugsland
Großbritannien & Nordirland
Kontinent: | Europa |
Hauptstadt: | London |
National- und Amtssprache: | Englisch |
Währungscode: | GBP |
Internationale Vorwahl: | +44 |
Polizei: | 999 |
Notarzt: | 112 |
Zeitverschiebung: | UTC +/-0 WEZ UTC +1 WESZ |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ G (Typ D, Typ in alten Installationen) |
Essen
- Die Küche in Großbritannien verbindet Traditionsgerichte aus der Landhausküche mit internationalen Einflüssen und ist sehr vielseitig
Landestypische Gerichte:
- Baked Beans → weiße Bohnen in Tomatensoße
- Fish & Chips → Fisch und Pommes
- Sunday Roast → Sonntagsbraten
- Yorkshire Pudding → Gebäck in Pastetenform
- Pies → gefüllte Teigtaschen (süß oder herzhaft)
- Bangers and Mash → Würstchen mit Kartoffelbrei
- Crumble → mit Streuseln überbackenes Obst
Getränke
- Cream Tea → schwarzer Tee mit Milch
- Verschiedene Tee Sorten
- Bier
- Cider - Apfelwein
- Internationale Softdrinks
Infrastruktur
- Es gibt ein gut ausgebautes Inlandsflugnetz
- Die allgemeine und touristische Infrastruktur ist sehr gut ausgebaut
- In London gibt es, zusätzlich zu Taxis, Eisenbahn-, U-Bahn- und Busverbindungen
Allgemeines
- Linksverkehr
- Promillegrenze: 0,8
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- In Pubs gibt es bestimmte Regeln. Der erste Gang sollte zur Theke führen, denn eine Bedienung kommt in den meisten Fällen nicht zum Tisch. Sofort nach der Bestellung wird bezahlt, jedoch ohne Trinkgeld. Erkenntlich zeigt man sich, indem man dem Wirt ein Bier ausgibt, das er dann später trinken kann
- Das Königshaus sollte nicht kritisiert werden, das britische Volk liebt seine Royals
- Alle Briten als Engländer zu bezeichnen, ist nicht erwünscht.
Trinkgelder
Restaurant: | 10-15% |
Hotel: | Gepäckservice: 2GBP Zimmerservice: nach eigenem Ermessen |
Taxi: | 10-15% |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die medizinische Versorgung ist sehr gut
Nicht erlaubte Medikamente:
- Empfohlen: Führen Sie bei der Einfuhr von Medikamenten einen Begleitbrief des Arztes mit sich. Dieser sollte Name, Adresse, Geburtsdatum, Beginn und Ende der Reise und Liste der mitgeführen Medizin (inkl. Dosierung & Gesamtmenge) beinhalten.
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
- Das Waffengesetz ist verhältnismäßig streng. CS-Gas, Pfefferspray, Schreckschusspistolen und vielerlei Messer sind verboten
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
PDF-Downloads
Länder-InformationAusführliche Einreisebestimmungen:
Ausführliche Einreisebestimmungen finden Sie .
Wichtiger Hinweis zur Einreise nach Großbritannien:
Für die Einreise ist zwingend ein maschinenlesbarer Reisepass erforderlich, der bis zum Ende der Reise gültig sein muss. Der Personalausweis wird nicht mehr als Reisedokument für EU-Bürger anerkannt.
Hinweis zum Ptrogramm:
Witterungsbedingt können die Ausflüge in geänderter Tagesabfolge durchgeführt werden.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige (Reisedokumente / Visum / Impfung):
Deutsche Staatsangehörige benötigen für diese Reise gültige Ausweisdokumente. Die Reise kann sonst nicht angetreten werden!
Je nach Reiseland kann es sein, dass ein Visum erforderlich ist. In einigen Ländern sind ggf. auch Impfvorschriften zu beachten. Ausführliche Einreisebestimmungen finden Sie online bei der jeweiligen Reise unter der Rubrik „Länder“. Außerdem erhalten Sie diese Infos auch in Ihren zugesandten Reise-Vertragsunterlagen.
Wir empfehlen Ihnen dringend, sich schon vor der Buchung einer Reise über Ihre Einreisebestimmungen zu informieren. Bitte erkundigen Sie sich dabei auch über mögliche Bearbeitungszeiten für ggf. benötigte Visa, um eine rechtzeitige Bearbeitung vor Abreise zu gewährleisten sowie über notwendige Impfungen.
Bitte beachten Sie, dass seit dem 26. Juni 2012 jedes Kind, welches ins Ausland reist, unabhängig vom Alter ein eigenes Reisedokument benötigt. Eintragungen im Reisepass der Eltern werden nicht mehr anerkannt. Bitte beantragen Sie das notwendige Reisedokument bei den zuständigen Behörden.
Einreisebestimmungen für nicht-deutsche Staatsangehörige (Reisedokumente / Visum / Impfung):
Falls Personen ohne deutsche bzw. mit nicht ausschließlich deutscher Staatsbürgerschaft mitreisen, beachten Sie bitte, dass in diesem Fall andere bzw. gesonderte Einreisebestimmungen für Ihr gewähltes Reiseland gelten können. Hierüber geben die jeweiligen Auslandsvertretungen bzw. zuständigen Konsulate entsprechend Auskunft. Wir empfehlen Ihnen dringend, sich schon vor der Buchung einer Reise über Ihre Einreisebestimmungen zu informieren. Bitte erkundigen Sie sich dabei auch über mögliche Bearbeitungszeiten für ggf. benötigte Visa, um eine rechtzeitige Bearbeitung vor Abreise zu gewährleisten.
Sollten Sie in diesem Zusammenhang Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter. Bitte kontaktieren Sie uns unter unserer kostenfreien Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).
Hinweis zum Reisepass
Bitte stellen Sie in jedem Fall sicher, dass Sie spätestens 10 Wochen vor Antritt der Reise über einen gültigen Reisepass verfügen, von dem Sie uns eine Passkopie zukommen lassen können.
Zahlung & Reiserücktritt bei SZ-Reisen:
Ausführliche Informationen zu Zahlung und zum Reiserücktritt finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen SZ-Reisen & Service GmbH unter § 2. + 5. + 7. + 8.
Absagefrist durch den Reiseveranstalter sz-Reisen & Service GmbH:
Falls die Mindesteilnehmerzahl für Ihren Reisetermin nicht erreicht werden sollte, behält sich sz-Reisen vor, bis spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt (bei Tagesfahrten bis zu 2 Wochen) die Reise abzusagen bzw. vom Reisevertrag zurückzutreten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen SZ-Reisen & Service GmbH unter §7.
sz-Reisen und momento by sz-Reisen sind Marken der sz-Reisen & Service GmbH
Hinweis zu den Ausflügen:
Alle Ausflüge und Führungen finden in deutscher Sprache statt, soweit nichts anderes angegeben ist. Bitte beachten Sie, dass sich die angegebene Reihenfolge der Ausflüge ändern kann.
Hinweis für Menschen mit eingeschränkter Mobilität:
Unsere Reisen sind nicht geeignet für Gäste mit eingeschränkter Mobilität. sz-Reisen sind meistens Reisen in Bewegung: Um alle Besichtigungen, Rundgänge und Ausflüge in vollem Umfang miterleben zu können, sollten Sie „gut zu Fuß“ sein. Auch so manch ein Hotel ist noch nicht auf Rollatoren oder weitergehende Mobilitätsbeschränkungen eingestellt. Daher sind unsere Reisen für schwer gehbehinderte Gäste sowie für Gäste im Rollstuhl oder mit starker Sehbehinderung nicht geeignet (auch Gehörlosigkeit oder allg. Reisebehinderung).
Im Zweifel können wir vorab für Sie prüfen, ob eine Teilnahme möglich ist. Bitte fragen Sie uns vor der Buchung, ob diese Reise für Sie geeignet ist. Wir beraten Sie gern unter unserer kostenlosen Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).
Hinweis bei Hotelaufenthalt:
Bei der Hotelkategorie handelt es sich um eine Veranstalterbewertung, die auch von den örtlichen Kategorie abweichen kann.