Mein Schiff 2: Norwegens Fjordwelten mit Nordkap
Bremerhaven - Bergen - Geiranger - Hellesylt - Molde - Honnigsvag - Trondheim - Alesund - Bremerhaven
- Haustürtransfer zum/ vom Hafen
- Premium Alles Inklusive
- sz-Reisebegleitung
Bremerhaven - Bergen - Geiranger - Hellesylt - Molde - Honnigsvag - Trondheim - Alesund - Bremerhaven
- Haustürtransfer zum/ vom Hafen
- Premium Alles Inklusive
- sz-Reisebegleitung
Es geht nordwärts! Kommen Sie an Bord von MEIN SCHIFF 2 und entdecken Sie atemberaubende Küsten und landestypische Hafenstädte. Freuen Sie sich unter anderem auf spektakuläre Fjorde wie den Geirangerfjord oder den Moldefjord sowie das Nordkap – wo Sie sich Ihr persönliches Nordkap-Diplom abholen können. In allen Häfen wird Ihnen ein umfangreiches Ausflugsprogramm geboten, das Ihnen die Schönheit Norwegens näherbringt.
Während entspannter Seetage können Sie in bisherigen Erlebnissen schwelgen und die MEIN SCHIFF®-Inklusivleistungen in vollen Zügen genießen – lassen Sie es sich so richtig gut gehen!
Programm
Tag | Hafen | An | Ab | gepl. Ausflüge(fak.) |
---|---|---|---|---|
1. Tag: | Bremerhaven | 17:00 | Busanreise nach Bremerhaven und Einschiffung an Bord | |
2. Tag: | Erholung auf See | |||
3. Tag: | Bergen | 08:00 | 17:00 | |
4. Tag: | Geiranger (Geiranger-fjord) | 08:00 | 18:00 | |
Hellesylt (Sunnylvs-fjord) | 19:30 | 20:30 | ||
5. Tag: | Molde (Moldefjord) | 08:00 | 18:00 | |
6. Tag: | Erholung auf See | |||
7. Tag: | Honningsvåg (Nordkap) | 15:00 | ||
8. Tag: | Honningsvåg (Nordkap) | 01:00 | ||
9. Tag: | Erholung auf See | |||
10. Tag: | Trondheim (Trondheim-fjord) | 09:00 | 18:00 | |
11. Tag: | Ålesund | 07:00 | 17:00 | |
12. Tag: | Erholung auf See | |||
13. Tag: | Bremerhaven | 05:30 | Ausschiffung und Busrückreise ab Bremerhaven |
Reisedaten
- Reise/Reiseziel:
- Mein Schiff 2: Norwegens Fjordwelten mit Nordkap
- Veranstalter:
- SZ-Reisen & Service GmbH
- Mindestteilnehmerzahl:
- 25
Termine
Reiseversicherung
Wir empfehlen Ihnen den sofortigen Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung (Reiserücktritt und Reiseabbruch), sowie bei Auslandsreisen eine zusätzliche private Auslandskrankenversicherung.
Wir helfen Ihnen dabei, den optimalen Versicherungsschutz für Sie zu finden. Lesen Sie sich hier alle näheren Informationen durch.
Beförderung
- Transfer zum/vom Hafen
- Einschiffung in Bremerhaven
- Ausschiffung in Bremerhaven
sz-Reisen PLUS
- sz-Reisebegleitung (ab 25 TN)
Kabine & Verpflegung
- 12 Ü in gebuchter Kabinenkategorie
- Premium Alles Inklusive: Alle Speisen sowie vielfältige Auswahl an Getränken – auch außerhalb der Essenszeiten – in allen Bars und fast allen Restaurants inklusive
- Hinweis: p.P. und Reise 350 MB Datenvolumen Internet an Bord, 20% Vorteil bei Landausflügen
Zusätzlich inklusive
- Gepäckbeförderung vom Anlegeplatz in die Kabine und zurück
- Konzerte, Shows und Theateraufführungen von internationalem Format
- Nutzung verschiedener Sport- und Gesundheitsangebote
- Aktuelle Steuern und Sicherheitsgebühren
- Ein- und Ausschiffungsgebühren
- Unterhaltungsprogramm an Bord
- Deutsch sprech. Bordreiseleitung
MEIN SCHIFF 2
Am 09.02.2019 wurde die MEIN SCHIFF 2 in Lissabon getauft. Erleben Sie das zweite Schiff der neuen Generation.
An Bord
- Bordsprache: deutsch
- Zahlungsmittel: EURO
- WLAN: gegen Gebühr buchbar
- Rauchen: auf den Kabinenbalkons und in den gekennzeichneten Raucherbereichen
- Kleidung: klassisch-leger; keine kurzen Hosen zum Abendessen
- Barrierefreiheit: einige barrierefreie Kabinen; Aufzüge; fast alle Bereiche barrierefrei
- Restaurants: 12 Restaurants & Bistros und 17 Bars & Lounges
- Unterhaltung: exklusive und abwechslungsreiche Shows
- Aktivitäten: Fotogalerie; LUMAS Galerie; Schaubühne; Theater; Casino & Lounge; Thalia Leselounge; Atelier
- Wellness-Bereich / Fitnesscenter: SPA & Meer; Saunalandschaft; Barber Shop; Friseur; Jogging-Bereich; Arena; Trimm Dich Pfad
- Kinderbetreuung: Kids-Club; Teenslounge; Baby-Raum
- Trinkgelder: spezieller Trinkgeldumschlag auf der Kabine
Kabinen
- Anzahl Kabinen: 1.447
- Decks: 14
- Ausstattung Bad: Dusche/WC; Haartrockner
- Klimaanlage: ja
- TV: ja
Technische Daten
- Baujahr: 2019
- Flagge: Malta
- Länge/Breite/Tiefgang: 315,7 m / 35,8 m / 8 m
- Max. Passagierzahl: 2.894
- Besatzung: 1.100
Zielland
Norwegen
Kontinent: | Europa |
Hauptstadt: | Oslo |
National- und Amtssprache: | Norwegisch, Samisch |
Währungscode: | NOK |
Internationale Vorwahl: | +47 |
Polizei: | 112 |
Notarzt: | 113 |
Zeitverschiebung: | UTC +1 MEZ UTC +2 MESZ |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ C, Typ F |
Essen
- Die wichtigsten Lebensmittel sind Fisch, Milchprodukte und Getreide
- Fisch wird in Norwegen sehr gerne und viel gegessen
- Üppig belegte Brote mit Fleisch, Fisch, Käse und Salaten werden gern gegessen
Landestypische Gerichte
- Lutefisk → Stockfisch der weiterverarbeitet wird, serviert wird dazu meist Erbsenpüree und Kartoffeln
- Kjøttkaker → Frikadellen in brauner Soße
- Fårikål → Hammelfleisch mit Kohl
- Pinnekjøtt → gepökelte Lammrippen
- Kransekake → ein beliebter Kuchen mit Marzipan
Getränke
- Aquavit → klarer Schnaps, wird gerne getrunken
- Alkoholische Getränke sind teuer
- Internationale Softdrinks
Infrastruktur
- Es gibt ein dichtes Inlandsflugnetz
- Eisenbahnstrecken verbinden große Städte im Süden
- Busverbindungen sind vorhanden
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,2
- Im Winter werden teilweise Straßen gesperrt
- Viele Straßen sind mautpflichtig
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- Auf Pünktlichkeit wird großen Wert gelegt
Trinkgelder
Restaurant: | unüblich, man kann aber 5-15% geben, wenn man mit dem Service sehr zufrieden war |
Hotel: | unüblich, man kann aber 5-15% geben, wenn man mit dem Service sehr zufrieden war |
Taxi: | unüblich, man kann aber 5-15% geben, wenn man mit dem Service sehr zufrieden war |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die medizinische Versorgung ist gut, jedoch kann es zu Engpässen im dünn besiedelten Norden kommen
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
- Überschreiten der Geschwindigkeitsbegrenzungen und Alkohol am Steuer kann laut norwegischem Straf- und Ordnungsrecht zu Festnahme, Verhängung eines Einreiseverbots und Haftstrafen führen
- Alkoholkonsum ist auf öffentlichen Plätzen und in Parks verboten
- Angler sollten sich im Vorfeld über die örtlichen Bedingungen informieren. Fehlverhalten kann zu hohen Geldstrafen führen
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
Ausflugsland
Norwegen
Kontinent: | Europa |
Hauptstadt: | Oslo |
National- und Amtssprache: | Norwegisch, Samisch |
Währungscode: | NOK |
Internationale Vorwahl: | +47 |
Polizei: | 112 |
Notarzt: | 113 |
Zeitverschiebung: | UTC +1 MEZ UTC +2 MESZ |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ C, Typ F |
Essen
- Die wichtigsten Lebensmittel sind Fisch, Milchprodukte und Getreide
- Fisch wird in Norwegen sehr gerne und viel gegessen
- Üppig belegte Brote mit Fleisch, Fisch, Käse und Salaten werden gern gegessen
Landestypische Gerichte
- Lutefisk → Stockfisch der weiterverarbeitet wird, serviert wird dazu meist Erbsenpüree und Kartoffeln
- Kjøttkaker → Frikadellen in brauner Soße
- Fårikål → Hammelfleisch mit Kohl
- Pinnekjøtt → gepökelte Lammrippen
- Kransekake → ein beliebter Kuchen mit Marzipan
Getränke
- Aquavit → klarer Schnaps, wird gerne getrunken
- Alkoholische Getränke sind teuer
- Internationale Softdrinks
Infrastruktur
- Es gibt ein dichtes Inlandsflugnetz
- Eisenbahnstrecken verbinden große Städte im Süden
- Busverbindungen sind vorhanden
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,2
- Im Winter werden teilweise Straßen gesperrt
- Viele Straßen sind mautpflichtig
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- Auf Pünktlichkeit wird großen Wert gelegt
Trinkgelder
Restaurant: | unüblich, man kann aber 5-15% geben, wenn man mit dem Service sehr zufrieden war |
Hotel: | unüblich, man kann aber 5-15% geben, wenn man mit dem Service sehr zufrieden war |
Taxi: | unüblich, man kann aber 5-15% geben, wenn man mit dem Service sehr zufrieden war |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die medizinische Versorgung ist gut, jedoch kann es zu Engpässen im dünn besiedelten Norden kommen
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
- Überschreiten der Geschwindigkeitsbegrenzungen und Alkohol am Steuer kann laut norwegischem Straf- und Ordnungsrecht zu Festnahme, Verhängung eines Einreiseverbots und Haftstrafen führen
- Alkoholkonsum ist auf öffentlichen Plätzen und in Parks verboten
- Angler sollten sich im Vorfeld über die örtlichen Bedingungen informieren. Fehlverhalten kann zu hohen Geldstrafen führen
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
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Länder-InformationAusführliche Einreisebestimmungen:
Ausführliche Einreisebestimmungen finden Sie .
Absagefrist durch den Reiseveranstalter sz-Reisen & Service GmbH:
Falls die Mindesteilnehmerzahl für Ihren Reisetermin nicht erreicht werden sollte, behält sich sz-Reisen vor, bis spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt (bei Tagesfahrten bis zu 2 Wochen) die Reise abzusagen bzw. vom Reisevertrag zurückzutreten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen SZ-Reisen & Service GmbH unter §7.
sz-Reisen und momento by sz-Reisen sind Marken der sz-Reisen & Service GmbH
Durchführungsgarantie bei Kreuzfahrten:
Die ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl für diese Reise bezieht sich ausschließlich auf den Transfer. Die Durchführung der reinen Kreuzfahrtstrecke ist generell gesichert. Wir behalten uns vor, bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl den Transfer bis/ab Hafen mit einem Kleinbus durchzuführen, einen Kooperationspartner zu beauftragen oder ggf. eine Bahnan- und Abreise für Sie zu arrangieren.
Ein kostenloser Rücktritt von der Kreuzfahrt bei Nichterreichen der MTZ für den Transfer ist nicht möglich!
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige (Reisedokumente / Visum / Impfung):
Deutsche Staatsangehörige benötigen für diese Reise gültige Ausweisdokumente. Die Reise kann sonst nicht angetreten werden!
Je nach Reiseland kann es sein, dass ein Visum erforderlich ist. In einigen Ländern sind ggf. auch Impfvorschriften zu beachten. Ausführliche Einreisebestimmungen finden Sie online bei der jeweiligen Reise unter der Rubrik „Länder“. Außerdem erhalten Sie diese Infos auch in Ihren zugesandten Reise-Vertragsunterlagen.
Wir empfehlen Ihnen dringend, sich schon vor der Buchung einer Reise über Ihre Einreisebestimmungen zu informieren. Bitte erkundigen Sie sich dabei auch über mögliche Bearbeitungszeiten für ggf. benötigte Visa, um eine rechtzeitige Bearbeitung vor Abreise zu gewährleisten sowie über notwendige Impfungen.
Bitte beachten Sie, dass seit dem 26. Juni 2012 jedes Kind, welches ins Ausland reist, unabhängig vom Alter ein eigenes Reisedokument benötigt. Eintragungen im Reisepass der Eltern werden nicht mehr anerkannt. Bitte beantragen Sie das notwendige Reisedokument bei den zuständigen Behörden.
Einreisebestimmungen für nicht-deutsche Staatsangehörige (Reisedokumente / Visum / Impfung):
Falls Personen ohne deutsche bzw. mit nicht ausschließlich deutscher Staatsbürgerschaft mitreisen, beachten Sie bitte, dass in diesem Fall andere bzw. gesonderte Einreisebestimmungen für Ihr gewähltes Reiseland gelten können. Hierüber geben die jeweiligen Auslandsvertretungen bzw. zuständigen Konsulate entsprechend Auskunft. Wir empfehlen Ihnen dringend, sich schon vor der Buchung einer Reise über Ihre Einreisebestimmungen zu informieren. Bitte erkundigen Sie sich dabei auch über mögliche Bearbeitungszeiten für ggf. benötigte Visa, um eine rechtzeitige Bearbeitung vor Abreise zu gewährleisten.
Sollten Sie in diesem Zusammenhang Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter. Bitte kontaktieren Sie uns unter unserer kostenfreien Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).
Hinweis für Menschen mit eingeschränkter Mobilität:
Unsere Reisen sind nicht geeignet für Gäste mit eingeschränkter Mobilität. sz-Reisen sind meistens Reisen in Bewegung: Um alle Besichtigungen, Rundgänge und Ausflüge in vollem Umfang miterleben zu können, sollten Sie „gut zu Fuß“ sein. Auch so manch ein Hotel ist noch nicht auf Rollatoren oder weitergehende Mobilitätsbeschränkungen eingestellt. Daher sind unsere Reisen für schwer gehbehinderte Gäste sowie für Gäste im Rollstuhl oder mit starker Sehbehinderung nicht geeignet (auch Gehörlosigkeit oder allg. Reisebehinderung).
Im Zweifel können wir vorab für Sie prüfen, ob eine Teilnahme möglich ist. Bitte fragen Sie uns vor der Buchung, ob diese Reise für Sie geeignet ist. Wir beraten Sie gern unter unserer kostenlosen Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).
Kreuzfahrten mit TUI Cruises
Ihr Reiseveranstalter ist die SZ-Reisen GmbH. Wir arbeiten bei dieser Kreuzfahrt mit der Reederei / dem Veranstalter TUI Cruises zusammen. Aus diesem Grund erhalten sie innerhalb der sz-Reisen Reiseunterlagen die Kreuzfahrt-Unterlagen von TUI Cruises.
Zahlung & Reiserücktritt bei SZ-Reisen:
Ausführliche Informationen zu Zahlung und zum Reiserücktritt finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen SZ-Reisen & Service GmbH unter § 2. + 5. + 7. + 8.
Reisedokument Reisepass (3 Monate):
Für diese Reise benötigen deutsche Staatsbürger einen Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens 3 Monaten. Ohne gültige Ausweisdokumente kann die Reise nicht angetreten werden.
Bitte beachten Sie, dass seit dem 26. Juni 2012 jedes Kind, welches ins Ausland reist, unabhängig vom Alter ein eigenes Reisedokument benötigt. Eintragungen im Reisepass der Eltern werden nicht mehr anerkannt. Bitte beantragen Sie das notwendige Reisedokument bei den zuständigen Behörden.
Hinweis bei Hotelaufenthalt:
Bei der Hotelkategorie handelt es sich um eine Veranstalterbewertung, die auch von den örtlichen Kategorie abweichen kann.