Ponys, Fjorde & ein Geysir
Kiel - Lerwick - Heimay - Reykjavik - Isafjördur - Akureyri - Longyearbyen - Nordkap - Alta - Harstad - Geiranger - Bergen - Flekkefjord - Kiel
- sz-Reisebegleitung
- Stadtrundfahrt Kiel inkl.
Kiel - Lerwick - Heimay - Reykjavik - Isafjördur - Akureyri - Longyearbyen - Nordkap - Alta - Harstad - Geiranger - Bergen - Flekkefjord - Kiel
- sz-Reisebegleitung
- Stadtrundfahrt Kiel inkl.
Vielleicht wird dies Ihre Kreuzfahrt des Jahres – 23 Tage auf den Meeren des Nordens unterwegs sein, Hektik, Zeit und Raum vergessen und das alles ganz bequem von Kiel aus in Richtung Norwegen, Schottland, Island und Spitzbergen. Die atemberaubende Natur ist dabei nur einer der vielen Höhepunkte. Ein anderer ist Ihr Schiff – die Vasco da Gama mit ihren fünf Restaurants, sieben Bars und Lounges, mehreren Swimming-Pools und großem Wellnessbereich wurde nicht zufällig zum Schiff des Jahres 2023 gewählt.
Mit Platz für „nur“ 1.000 Passagiere zählt sie zu den familiären unter den Kreuzfahrern der Weltmeere. Und das bringt so viele Vorteile für Sie: individueller, deutschsprachiger Service und kurze Wege auf dem Schiff sorgen dafür, dass Sie von der ersten Stunde an zu Hause fühlen und das Kreuzfahrtabenteuer genießen.
Das größte Highlight aber ist die außergewöhnliche Route, die Sie nicht nur zu Tourismushotspots, sondern auch in selten besuchte, unberührte Regionen führt: Sie besuchen die Shetlandinseln vor Schottland mit ihren Siedlungen aus der Eisenzeit, den charakteristischen Ponys und Papageitauchern. Mit den Westmännerinseln setzen Sie Ihren Fuß auf ein Stück Island, das herkömmliche Rundreisen nicht im Programm haben und cruisen bei Jan Mayen Island, eine der abgelegensten Inseln Europas. Aber keine Sorge: trotz dieser „Abstecher ins Unbekannte“ verpassen Sie keines der zu Recht so beliebten Ziele auf der Route. Sie sehen den Magdalenenfjord auf Spitzbergen, das Nordkap, Alta und den Geiranger-Fjord, verbringen vier Tage auf Island und besuchen neben seinen Naturphänomenen aus Feuer und Eis die Hauptstadt Reykjavik und haben an sieben Seetagen ausreichend Zeit Ihr kleines, feines, schwimmendes Luxushotel in vollen Zügen zu genießen.
Und zum Reiseabschluss erleben Sie noch Bergen, die bekannte UNESCO-Welterbe-Stadt.
Programm
| Tag | Hafen | An | Ab | gepl. Ausflüge(fak.) |
|---|---|---|---|---|
1. Tag: | Kiel | 18:00 | Anreise; Stadtrundfahrt Kiel inkl.; Einschiffung | |
2.-3. Tag: | Erholung auf See | |||
4. Tag: | Lerwick / Shetland-Inseln / Schottland | 07:00 | 17:00 | Bekannt sind die Shetland-Inseln vor allem wegen ihrer tierischen Bewohner, den gleichnamigen Ponys. Rau und robust – ähnlich wie die Ponys – präsentieren sich die Shetland-Inseln selbst, die seit über 4.000 Jahren bewohnt sind. Tauchen Sie also ein in die Geschichte, z. B. bei einem Besuch auf der Insel Mousa, auf der Sie die wehrhaften Wohnanlagen, die sogenannten Brochs, besichtigen können. Oder |
5. Tag: | Erholung auf See | |||
6. Tag: | Heimaey / Westmännerinseln® | 10:00 | 20:00 | Auch, wenn der Name "Westmännerinseln" zunächst harmlos klingen mag, erinnert er doch an ein düsteres Kapitel isländischer Geschichte. So wurden nämlich Sklaven bezeichnet, die die norwegischen Siedler im Mittelalter von britischen oder irischen Inseln hierher mitbrachten. Heimaey gilt als Pompeji des Nordens – wegen eines Vulkanausbruchs im Januar 1973. Damals öffnete sich mitten in der Nacht eine fast zwei Kilometer lange Eruptionspalte unweit des Stadtzentrums. Eine |
7. Tag: | Reykjavik / Island | 07:00 | 18:00 | Natürlich besuchen Sie auch die nördlichste Hauptstadt Europas – Reykjavík. Hier sind Menschen mit den unterschiedlichsten Interessen gut aufgehoben. Alte Gebäude erinnern die historisch Interessierten an die Zeit der Wikinger. Kulturfans genießen das Angebot der Konzerthalle Harpa und der Hallgrímskirkja-Kirche. Doch auch Kunst- und Naturliebhaber kommen auf ihre Kosten. Auf einer Panoramafahrt erleben Sie, wie vielfältig die Stadt ist. |
8. Tag: | Ísafjörður / Island | 08:30 | 18:00 | Manchmal glaubt man in Island, das Ende der Zivilisation erreicht zu haben, doch dann tauchen am Horizont wieder bunte Häuser auf, die eingekuschelt zwischen Wasser und Bergen stehen. Ísafjörður gehört ganz bestimmt zu diesen Orten. Die Stadt im äußersten Nordwesten Islands liegt auf einer Sandbank im Fjord Skutulsfjörður. Mit ihren knapp 2.700 Einwohnern ist sie eine sehr lebendige Kommune. Entdecken Sie das Leben und die Kultur der einmaligen Westfjorde aus nächster Nähe bei einem Kayak-Ausflug durch die imposante Bucht zum mehrstufigen Dynjandi-Wasserfall. |
9. Tag: | Akureyri / Island | 07:30 | 16:00 | Übersetzt bedeutet der Name Inselfjord. Akureyri liegt am südlichen Ende des längsten Fjords Islands, dem 60 Kilometer langen Eyjafjörður. Die viertgrößte Stadt des Landes lässt sich am besten bei einer Panoramafahrt erkunden. Bestaunen Sie den Botanischen Garten samt üppiger Fauna und entdecken Sie am Goðafoss-Wasserfall eines der schönsten und zugleich beeindruckendsten Naturschauspiele, |
10. Tag: | Scenic Cruising Jan Mayen Island | Jan Mayen ist eine der abgelegensten Inseln Europas, bekannt für den Vulkan Beerenberg, der nördlichste aktive Vulkan der Erde und bei schönem Wetter ein atemberaubender Anblick. | ||
11. Tag: | Erholung auf See | |||
12. Tag: | Longyearbyen / Spitzbergen / Norwegen | 10:00 | 19:00 | Longyaerbyen ist die nördlichste Stadt der Welt mit ganzjähriger Bevölkerung und fasziniert mit arktischer Wildnis, spektakulären Landschaften und einer einzigartigen Polaratmosphäre. |
13. Tag: | Scenic Cruising Magdalenenfjord | Der Magdalenenfjord liegt im äußersten Nordwesten der Insel Spitzbergen und ist wegen seiner landschaftlichen Schönheit ein beliebtes Ziel für Ausflüge. | ||
14. Tag: | Erholung auf See | |||
15. Tag: | Honningsvag / Nordkap / Norwegen | 08:00 | 23:30 | Honningsvåg ist die Hauptstadt der Gemeinde Nordkap. Freuen auch Sie sich auf einen Ausflug zum nördlichsten Punkt Europas, vom Nordpol trennt Sie hier nur noch die Inselgruppe Spitzbergen. Das Nordkap ist ein Highlight zu jeder Jahreszeit. |
| Kreuzen am Nordkap | ||||
16. Tag: | Alta / Norwegen | 12:00 | 18:00 | Alta gilt als eines der faszinierendsten Reiseziele Nordnorwegens und begeistert mit arktischer Natur, kulturellem Erbe und beeindruckenden Landschaften. Die Region ist seit Jahrtausenden besiedelt und wurde durch die einzigartigen prähistorischen Felsritzungen von Alta bekannt, die heute zum UNESCO-Weltkulturerbe gehören und einen faszinierenden Einblick in das Leben früher Jäger- und Sammlerkulturen bieten. Im Laufe der Zeit entwickelte sich Alta zu einem wichtigen Zentrum der Region Finnmark und verbindet heute moderne Infrastruktur mit traditioneller samischer Kultur. Ein besonderes Wahrzeichen ist die moderne Northern Lights Kathedrale, deren Architektur an die tanzenden Polarlichter erinnert. Die Umgebung lockt mit weiten Hochebenen, tiefen Fjorden und dem mächtigen Altafjord, der spektakuläre Naturerlebnisse ermöglicht. |
17. Tag: | Harstadt / Norwegen | 12:00 | 19:00 | Harstad blickt auf eine lange Geschichte zurück. Im 19. Jahrhundert wurde die Stadt gegründet und war damals ein bedeutender Handels- und Fischereihafen. Heute ist Harstad ein kulturelles Zentrum, das mit vielfältigen Veranstaltungen und Festivals Besucher anzieht. Besonders sehenswert sind die Trondenes Kirche und das Trondenes Historische Zentrum. Außerdem sollten Sie sich den Gansåstoppen-Aussichtspunkt nicht entgehen lassen. |
18. Tag: | Erholung auf See | |||
19. Tag: | Geiranger / Norwegen | 13:00 | 19:00 | Was wäre eine Norwegenkreuzfahrt ohne den wohl berühmtesten Fjord? Seit 2005 gehört der Geirangerfjord zum UNESCO-Weltnaturerbe. Dem Ort Geiranger nähert man sich durch den 15 Kilometer langen Fjord, der von imposanten, bis zu 1700 Meter hohen Berggipfeln umgeben ist. Neben verlassenen Bauernhöfen an den Berghängen erwartet Sie mit den sieben Wasserfällen, den sogenannten "Sieben Schwestern" ein imposantes Naturschauspiel. Die Wasserfälle haben eine Fallhöhe von bis zu 250 Metern. Eine Panoramafahrt, welche Sie zum Berggipfel Dalsnibba und zum Fjordzentrum führt, bietet eine perfekte Möglichkeit, um die wunderbare Landschaft zu entdecken. Wer den Fjord nochmals intensiv erkunden wird, tut dies am besten per RIB-Boot. |
20. Tag: | Bergen | 12:00 | 17:00 | Bergen ist bekannt als das Tor zu den norwegischen Fjorden. Die wunderschöne UNESCO-Welterbe-Stadt ist umgeben von Gebirgen, Fjorden und tiefgrünen Wäldern. Das Herzstück der zweitgrößten Stadt Norwegens ist das historische Viertel Bryggen. Entlang des Hafens erwarten Sie die bunten Holzhäuser. Von dort geht es in ein Labyrinth aus eng gebauten Kontor- und Lagerhäusern. Erkunden Sie dieses ehemalige Zentrum der Hanse bei einem geführten Spaziergang, der mit einer Seilbahnfahrt auf den Berg Fløyen und spektakuläre Aussichten über Bergen endet. Klassikfans werden sicherlich auf den Spuren Edvard Griegs wandeln wollen – besuchen Sie sein Wohnhaus "Troldhaugen" und entdecken Sie die Stabkirche Fantoft. |
21. Tag: | Lyngdal / Norwegen | 12:00 | 21:00 | Lyngdal ist ein charmantes Küstenstädtchen im Süden Norwegens und begeistert mit einer harmonischen Mischung aus Fjordlandschaften, Schärenküste und typisch norwegischer Gelassenheit. Die Region blickt auf eine lange Geschichte zurück, die von Landwirtschaft, Fischerei und dem Handel entlang der geschützten Küstengewässer geprägt wurde. Heute ist Lyngdal vor allem für seine naturnahe Lage, seine familienfreundliche Atmosphäre und die reizvolle Küstenlandschaft bekannt. Besucher genießen die malerischen Buchten und Strände des Rosfjord, der zu den beliebtesten Erholungsgebieten Südnorwegens zählt. |
22. Tag: | Erholung auf See | |||
23. Tag: | Kiel | 07:00 | Ausschiffung bis 10:00 Uhr; Heimreise | |
Hinweise: ® Schiff liegt auf Reede. Die An- und Ablegezeiten sind Richtzeiten. Änderungen der Reiseverläufe und Ausflugsprogramme bleiben vorbehalten. Je nach Bedingungen entscheidet der Kapitän über die bestmögliche Durchführung des Reiseablaufes. Die aufgeführten Ausflüge sind ein Auszug der möglichen Landaktivitäten. Weitere Details zum gesamten Ausflugsprogramm erhalten Sie rechtzeitig vor Reisebeginn. Die angegebenen Landausflüge sind (wenn nicht anders angegeben) nicht im Reisepreis enthalten. | ||||
Reisedaten
- Reise/Reiseziel:
- Ponys, Fjorde & ein Geysir
- Veranstalter:
- SZ-Reisen & Service GmbH
- Mindestteilnehmerzahl:
- 25
Termine
Reiseversicherung
Wir empfehlen Ihnen den sofortigen Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung (Reiserücktritt und Reiseabbruch), sowie bei Auslandsreisen eine zusätzliche private Auslandskrankenversicherung.
Wir helfen Ihnen dabei, den optimalen Versicherungsschutz für Sie zu finden. Lesen Sie sich hier alle näheren Informationen durch.
Beförderung
- Haustürtransfer in ausgewählten Regionen
- Beförderung zum/vom Schiff
- Einschiffung in Kiel
- Ausschiffung in Kiel
sz-Reisen PLUS
- Stadtrundfahrt in Kiel (ab 20 TN)
- sz-Reisebegleitung (ab 20 TN)
Kabine & Verpflegung
- 22 Übernachtungen in gebuchter Kabinenkategorie
- Vollpension
- Kaffee- und Wasser-Station im Club Bistro
(von 7 bis 21 Uhr)
Zusätzlich inklusive
- Einreisegebühr Großbritannien (ETA)
- Gepäckbeförderung vom Anlegeplatz in die Kabine und zurück
- Nutzung der Bordeinrichtungen
- Unterhaltungsprogramm mit bordeigenen Shows, Live-Musik und landeskundlichen Vorträgen an Bord
- Deutschsprachiger Service an Bord
- nicko cruises Kreuzfahrtleitung
- Deutschsprachige örtliche Reiseleitung während der Ausflüge (dies kann nicht in allen Destinationen garantiert werden, in diesen Fällen englischsprachige Begleitung)
- Komfortables Whisper Audio-System bei allen von nicko cruises durchgeführten Ausflügen
VASCO DA GAMA
149 Balkonkabinen und -suiten ermöglichen private Aussichten bei frischer Meeresbrise. Darüber hinaus zeichnet sich die VASCO DA GAMA durch ein hervorragendes Passagier-Raum-Verhältnis aus. Nach sehr umfangreichem Umbau im Jahr 2015 begeistert das Schiff mit einem stylischen Ambiente, einer Vielzahl von atmosphärisch ganz unterschiedlichen Lounges, Bars und Restaurants und einem bestens ausgestatteten Wellness-Bereich.
Über neun Decks erstrecken sich die weitläufigen Passagierbereiche mit viel Raum für Ihre ganz persönlichen Lieblingsplätze. Einer davon wird ganz bestimmt im 'Dome' sein, der maritim gestylten Aussichtslounge auf dem obersten Deck. Das Fitness-Center belohnt mit Kapitänsblick, Basketball und Tennis sorgen für sportive Abwechslung und unser Wellness-Bereich für die dazugehörige Entspannung. Stilvoll Speisen bei freier Platzwahl in den drei Waterfront Restaurants mit mediterraner und fernöstlicher Variante. Und im Club Bistro laden wir Sie jeden Tag zu einer kleinen Weltreise der Gaumenfreuden ein.
Die Bordsprache ist Deutsch. Bei den Ausflügen gibt es je nach Verfügbarkeit deutschsprachige Reiseleiter – in manchen Zielgebieten sind die Führungen auch in englischer Sprache.
Kabinen
219 Meter Komfort vom Bug bis zum Heck, 31 Meter angenehmer Luxus zwischen Steuerbord und Backbord. Großzügig geschnittene Kabinen, 80% außen, viele mit Balkon. 23 Kabinen-Kategorien stehen zur Auswahl mit einer Größe von 16,32 Quadratmetern in einer Standard-Innenkabine bis zu 101,73 Quadratmetern in der Royal Penthouse Suite. Die durchschnittliche Kabinengröße auf der VASCO DA GAMA beträgt eindrucksvolle 18,79 Quadratmeter.
An Bord finden Sie 120 geräumige Superior- und Premium-Balkon Kabinen und 29 De Luxe-Balkon-Suiten, darunter die beeindruckende Penthouse Suite. In der Mehrzahl der Zweibettkabinen lassen sich die zwei Einzelbetten in ein Doppelbett umwandeln, einige verfügen auch über Verbindungstüren und eignen sich für Familien oder Gruppen.
Alle Kabinen sind mit einer individuell regulierbaren Klimaanlage ausgestattet sowie mit TV-Flachbildschirm, Radio, Telefon, Föhn und Safe.
Landausflüge
Sie erhalten von uns bis ca. 8 Wochen vor Reisebeginn per E-Mail einen Link, über den Sie die Landausflüge reserviert werden können. Die Bezahlung erfolgt an Bord.
Anmerkung
Die Fenster sind generell nicht zu öffnen, es sei denn es ist explizit ausgeschrieben.
Bitte beachten Sie die von nicko cruises festgelegte Mindestteilnehmerzahl von 900 Personen.
Zielland
Deutschland
| Kontinent: | Europa |
| Hauptstadt: | Berlin |
| National- und Amtssprache: | Deutsch |
| Währungscode: | EUR |
| Internationale Vorwahl: | +49 |
| Polizei: | 110 |
| Notarzt: | 112 |
| Zeitverschiebung: | UTC +1 MEZ UTC +2 MESZ |
| Stecker- und Adapterinformationen | Typ C, Typ F |
Essen
- Die deutsche Küche ist multikulturell und bietet viele regionale sowie internationale Speisen
- Die typisch deutsche Küche unterscheidet sich von Region zu Region
- Häufig verwendete Lebensmittel: Fleisch, Wurst, Fisch, Kartoffeln, Nudeln und Gemüse
Landestypische Gerichte
- Schnitzel → dünn geschnittenes, knochenfreies Fleischstück, als Beilage gibt es häufig Pommes Frites oder Bratkartoffeln
- Schweinshaxn → gegrillt, gekocht oder gebraten, teilweise auch paniert. Beilagen sind häufig Sauerkraut/Rotkohl und Knödel
- Königsberger Klopse → Hackfleischbällchen, die in Salzwasser gegart werden und in einer hellen Mehlschwitze mit Kapern gericht werden. Dazu gibt es meistens Salzkartoffeln
- Rouladen → meist Rindfleischscheiben mit Gewürzgurken, Speck und einem Stück Weißbrot belegt, welche anschließend eingerollt werden. Dazu gibt es meistens eine dunkle Soße
Getränke
- Bier → viele unterschiedliche regionale Biersorten
- Weine
- Internationale Softdrinks
- Schnäpse aller Art
Infrastruktur
- Sehr gute touristische und allgemeine Infrastruktur
- Gut ausgebautes Straßennetzwerk sowie Zugverbindungen sind vorhanden
- In größeren Städten gibt es U- und Straßenbahnlinien
- In kleineren Städten fahren regelmäßig öffentliche Busse
- Der Inlansdsflugverkehr ist abgedeckt
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,5 (Bei Fahranfängern, die weniger als drei Jahre Fahrerfahrung haben oder unter 21 Jahren sind gilt die Promillegrenze: 0,0); (Radfahrer haben eine Alkoholgrenze von 1,6, sofern diese nicht in Unfälle verwickelt sind)
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- Zur Begrüßung gibt man sich die Hand
- Mitgebrachte Blumensträuße werden immer ausgewickelt überreicht, dabei sind rote Rosen ausschließlich für den Partner bestimmt
Trinkgelder
| Restaurant: | 5-10% |
| Hotel: | nach eigenem Ermessen |
| Taxi: | 10% |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die medizinische Versorgung ist in allen Teilen des Landes sehr gut
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
Großbritannien & Nordirland
| Kontinent: | Europa |
| Hauptstadt: | London |
| National- und Amtssprache: | Englisch |
| Währungscode: | GBP |
| Internationale Vorwahl: | +44 |
| Polizei: | 999 |
| Notarzt: | 112 |
| Zeitverschiebung: | UTC +/-0 WEZ UTC +1 WESZ |
| Stecker- und Adapterinformationen | Typ G (Typ D, Typ in alten Installationen) |
Essen
- Die Küche in Großbritannien verbindet Traditionsgerichte aus der Landhausküche mit internationalen Einflüssen und ist sehr vielseitig
Landestypische Gerichte:
- Baked Beans → weiße Bohnen in Tomatensoße
- Fish & Chips → Fisch und Pommes
- Sunday Roast → Sonntagsbraten
- Yorkshire Pudding → Gebäck in Pastetenform
- Pies → gefüllte Teigtaschen (süß oder herzhaft)
- Bangers and Mash → Würstchen mit Kartoffelbrei
- Crumble → mit Streuseln überbackenes Obst
Getränke
- Cream Tea → schwarzer Tee mit Milch
- Verschiedene Tee Sorten
- Bier
- Cider - Apfelwein
- Internationale Softdrinks
Infrastruktur
- Es gibt ein gut ausgebautes Inlandsflugnetz
- Die allgemeine und touristische Infrastruktur ist sehr gut ausgebaut
- In London gibt es, zusätzlich zu Taxis, Eisenbahn-, U-Bahn- und Busverbindungen
Allgemeines
- Linksverkehr
- Promillegrenze: 0,8
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- In Pubs gibt es bestimmte Regeln. Der erste Gang sollte zur Theke führen, denn eine Bedienung kommt in den meisten Fällen nicht zum Tisch. Sofort nach der Bestellung wird bezahlt, jedoch ohne Trinkgeld. Erkenntlich zeigt man sich, indem man dem Wirt ein Bier ausgibt, das er dann später trinken kann
- Das Königshaus sollte nicht kritisiert werden, das britische Volk liebt seine Royals
- Alle Briten als Engländer zu bezeichnen, ist nicht erwünscht.
Trinkgelder
| Restaurant: | 10-15% |
| Hotel: | Gepäckservice: 2GBP Zimmerservice: nach eigenem Ermessen |
| Taxi: | 10-15% |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die medizinische Versorgung ist sehr gut
Nicht erlaubte Medikamente:
- Empfohlen: Führen Sie bei der Einfuhr von Medikamenten einen Begleitbrief des Arztes mit sich. Dieser sollte Name, Adresse, Geburtsdatum, Beginn und Ende der Reise und Liste der mitgeführen Medizin (inkl. Dosierung & Gesamtmenge) beinhalten.
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
- Das Waffengesetz ist verhältnismäßig streng. CS-Gas, Pfefferspray, Schreckschusspistolen und vielerlei Messer sind verboten
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
Norwegen
| Kontinent: | Europa |
| Hauptstadt: | Oslo |
| National- und Amtssprache: | Norwegisch, Samisch |
| Währungscode: | NOK |
| Internationale Vorwahl: | +47 |
| Polizei: | 112 |
| Notarzt: | 113 |
| Zeitverschiebung: | UTC +1 MEZ UTC +2 MESZ |
| Stecker- und Adapterinformationen | Typ C, Typ F |
Essen
- Die wichtigsten Lebensmittel sind Fisch, Milchprodukte und Getreide
- Fisch wird in Norwegen sehr gerne und viel gegessen
- Üppig belegte Brote mit Fleisch, Fisch, Käse und Salaten werden gern gegessen
Landestypische Gerichte
- Lutefisk → Stockfisch der weiterverarbeitet wird, serviert wird dazu meist Erbsenpüree und Kartoffeln
- Kjøttkaker → Frikadellen in brauner Soße
- Fårikål → Hammelfleisch mit Kohl
- Pinnekjøtt → gepökelte Lammrippen
- Kransekake → ein beliebter Kuchen mit Marzipan
Getränke
- Aquavit → klarer Schnaps, wird gerne getrunken
- Alkoholische Getränke sind teuer
- Internationale Softdrinks
Infrastruktur
- Es gibt ein dichtes Inlandsflugnetz
- Eisenbahnstrecken verbinden große Städte im Süden
- Busverbindungen sind vorhanden
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,2
- Im Winter werden teilweise Straßen gesperrt
- Viele Straßen sind mautpflichtig
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- Auf Pünktlichkeit wird großen Wert gelegt
Trinkgelder
| Restaurant: | unüblich, man kann aber 5-15% geben, wenn man mit dem Service sehr zufrieden war |
| Hotel: | unüblich, man kann aber 5-15% geben, wenn man mit dem Service sehr zufrieden war |
| Taxi: | unüblich, man kann aber 5-15% geben, wenn man mit dem Service sehr zufrieden war |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die medizinische Versorgung ist gut, jedoch kann es zu Engpässen im dünn besiedelten Norden kommen
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
- Überschreiten der Geschwindigkeitsbegrenzungen und Alkohol am Steuer kann laut norwegischem Straf- und Ordnungsrecht zu Festnahme, Verhängung eines Einreiseverbots und Haftstrafen führen
- Alkoholkonsum ist auf öffentlichen Plätzen und in Parks verboten
- Angler sollten sich im Vorfeld über die örtlichen Bedingungen informieren. Fehlverhalten kann zu hohen Geldstrafen führen
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
Island
| Kontinent: | Europa |
| Hauptstadt: | Reykjavik |
| National- und Amtssprache: | Isländisch |
| Währungscode: | ISK |
| Internationale Vorwahl: | +354 |
| Polizei: | 112 |
| Notarzt: | 112 |
| Zeitverschiebung: | UTC |
| Stecker- und Adapterinformationen | Typ C, Typ F |
Essen
- Die europäische Küche, insbesondere die der anderen skandinavischen Länder, hat die isländische Küche stark beeinflusst
- Traditionell isst man in Island viel Fisch
Landestypische Gerichte:
- Hangikjöt → geräuchertes Lammfleisch
- Pönnukökur → isländische Pfannkuchen
- Skúffukaka → isländischer Schokoladenkuchen
- Hardfiskur → getrockneter Fisch
Getränke
- Brennivin → wird aus Kartoffeln gebrannt und ist dem Aquavit ähnlich
- In Cafés kann man für den Preis einer Tasse Kaffee so viel Kaffee trinken wie man möchte
- Europäische Biere, Weine und Spirituosen sind in Restaurants und Bars sowie in staatlichen Spirituosengeschäften erhältlich, allerdings nicht in Supermärkten
Infrastruktur
- Ein ausgebautes Straßennetzwerk ist vorhanden, jedoch gibt es in höheren Gebieten auch viele Schotterstraßen
- Es gibt öffentliche Verkehrsmittel, die voll funktionstüchtig sind
- Es gibt ein Inlandsflugnetz
- Mietwagen sind beliebt und stehen zur Verfügung
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,0
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- Zur Begrüßung gibt man sich die Hand
- Man spricht sich mit Vornamen an, denn die Nachnamen setzen sich sich aus den Vornamen der Eltern zusammen
- Kleine Gastgeschenke sind bei privaten Einladungen gerne gesehen
Trinkgelder
| Restaurant: | extra Trinkgeld wird nicht erwartet, aber gerne angenommen |
| Hotel: | extra Trinkgeld wird nicht erwartet, aber gerne angenommen |
| Taxi: | extra Trinkgeld wird nicht erwartet, aber gerne angenommen |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die medizinische Versorgung ist befriedigend
- In der Urlaubssaison im Sommer muss bei Ärzten und Krankenhäusern mit einer langen Wartezeit gerechnet werden
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
- Die Überschreitung von Geschwindigkeitsbegrenzungen hat hohe Strafen in Form von Bußgeldern oder dem Führerscheinentzug zur Folge
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
Transitland
Großbritannien & Nordirland
| Kontinent: | Europa |
| Hauptstadt: | London |
| National- und Amtssprache: | Englisch |
| Währungscode: | GBP |
| Internationale Vorwahl: | +44 |
| Polizei: | 999 |
| Notarzt: | 112 |
| Zeitverschiebung: | UTC +/-0 WEZ UTC +1 WESZ |
| Stecker- und Adapterinformationen | Typ G (Typ D, Typ in alten Installationen) |
Essen
- Die Küche in Großbritannien verbindet Traditionsgerichte aus der Landhausküche mit internationalen Einflüssen und ist sehr vielseitig
Landestypische Gerichte:
- Baked Beans → weiße Bohnen in Tomatensoße
- Fish & Chips → Fisch und Pommes
- Sunday Roast → Sonntagsbraten
- Yorkshire Pudding → Gebäck in Pastetenform
- Pies → gefüllte Teigtaschen (süß oder herzhaft)
- Bangers and Mash → Würstchen mit Kartoffelbrei
- Crumble → mit Streuseln überbackenes Obst
Getränke
- Cream Tea → schwarzer Tee mit Milch
- Verschiedene Tee Sorten
- Bier
- Cider - Apfelwein
- Internationale Softdrinks
Infrastruktur
- Es gibt ein gut ausgebautes Inlandsflugnetz
- Die allgemeine und touristische Infrastruktur ist sehr gut ausgebaut
- In London gibt es, zusätzlich zu Taxis, Eisenbahn-, U-Bahn- und Busverbindungen
Allgemeines
- Linksverkehr
- Promillegrenze: 0,8
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- In Pubs gibt es bestimmte Regeln. Der erste Gang sollte zur Theke führen, denn eine Bedienung kommt in den meisten Fällen nicht zum Tisch. Sofort nach der Bestellung wird bezahlt, jedoch ohne Trinkgeld. Erkenntlich zeigt man sich, indem man dem Wirt ein Bier ausgibt, das er dann später trinken kann
- Das Königshaus sollte nicht kritisiert werden, das britische Volk liebt seine Royals
- Alle Briten als Engländer zu bezeichnen, ist nicht erwünscht.
Trinkgelder
| Restaurant: | 10-15% |
| Hotel: | Gepäckservice: 2GBP Zimmerservice: nach eigenem Ermessen |
| Taxi: | 10-15% |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die medizinische Versorgung ist sehr gut
Nicht erlaubte Medikamente:
- Empfohlen: Führen Sie bei der Einfuhr von Medikamenten einen Begleitbrief des Arztes mit sich. Dieser sollte Name, Adresse, Geburtsdatum, Beginn und Ende der Reise und Liste der mitgeführen Medizin (inkl. Dosierung & Gesamtmenge) beinhalten.
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
- Das Waffengesetz ist verhältnismäßig streng. CS-Gas, Pfefferspray, Schreckschusspistolen und vielerlei Messer sind verboten
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
Island
| Kontinent: | Europa |
| Hauptstadt: | Reykjavik |
| National- und Amtssprache: | Isländisch |
| Währungscode: | ISK |
| Internationale Vorwahl: | +354 |
| Polizei: | 112 |
| Notarzt: | 112 |
| Zeitverschiebung: | UTC |
| Stecker- und Adapterinformationen | Typ C, Typ F |
Essen
- Die europäische Küche, insbesondere die der anderen skandinavischen Länder, hat die isländische Küche stark beeinflusst
- Traditionell isst man in Island viel Fisch
Landestypische Gerichte:
- Hangikjöt → geräuchertes Lammfleisch
- Pönnukökur → isländische Pfannkuchen
- Skúffukaka → isländischer Schokoladenkuchen
- Hardfiskur → getrockneter Fisch
Getränke
- Brennivin → wird aus Kartoffeln gebrannt und ist dem Aquavit ähnlich
- In Cafés kann man für den Preis einer Tasse Kaffee so viel Kaffee trinken wie man möchte
- Europäische Biere, Weine und Spirituosen sind in Restaurants und Bars sowie in staatlichen Spirituosengeschäften erhältlich, allerdings nicht in Supermärkten
Infrastruktur
- Ein ausgebautes Straßennetzwerk ist vorhanden, jedoch gibt es in höheren Gebieten auch viele Schotterstraßen
- Es gibt öffentliche Verkehrsmittel, die voll funktionstüchtig sind
- Es gibt ein Inlandsflugnetz
- Mietwagen sind beliebt und stehen zur Verfügung
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,0
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- Zur Begrüßung gibt man sich die Hand
- Man spricht sich mit Vornamen an, denn die Nachnamen setzen sich sich aus den Vornamen der Eltern zusammen
- Kleine Gastgeschenke sind bei privaten Einladungen gerne gesehen
Trinkgelder
| Restaurant: | extra Trinkgeld wird nicht erwartet, aber gerne angenommen |
| Hotel: | extra Trinkgeld wird nicht erwartet, aber gerne angenommen |
| Taxi: | extra Trinkgeld wird nicht erwartet, aber gerne angenommen |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die medizinische Versorgung ist befriedigend
- In der Urlaubssaison im Sommer muss bei Ärzten und Krankenhäusern mit einer langen Wartezeit gerechnet werden
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
- Die Überschreitung von Geschwindigkeitsbegrenzungen hat hohe Strafen in Form von Bußgeldern oder dem Führerscheinentzug zur Folge
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
Norwegen
| Kontinent: | Europa |
| Hauptstadt: | Oslo |
| National- und Amtssprache: | Norwegisch, Samisch |
| Währungscode: | NOK |
| Internationale Vorwahl: | +47 |
| Polizei: | 112 |
| Notarzt: | 113 |
| Zeitverschiebung: | UTC +1 MEZ UTC +2 MESZ |
| Stecker- und Adapterinformationen | Typ C, Typ F |
Essen
- Die wichtigsten Lebensmittel sind Fisch, Milchprodukte und Getreide
- Fisch wird in Norwegen sehr gerne und viel gegessen
- Üppig belegte Brote mit Fleisch, Fisch, Käse und Salaten werden gern gegessen
Landestypische Gerichte
- Lutefisk → Stockfisch der weiterverarbeitet wird, serviert wird dazu meist Erbsenpüree und Kartoffeln
- Kjøttkaker → Frikadellen in brauner Soße
- Fårikål → Hammelfleisch mit Kohl
- Pinnekjøtt → gepökelte Lammrippen
- Kransekake → ein beliebter Kuchen mit Marzipan
Getränke
- Aquavit → klarer Schnaps, wird gerne getrunken
- Alkoholische Getränke sind teuer
- Internationale Softdrinks
Infrastruktur
- Es gibt ein dichtes Inlandsflugnetz
- Eisenbahnstrecken verbinden große Städte im Süden
- Busverbindungen sind vorhanden
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,2
- Im Winter werden teilweise Straßen gesperrt
- Viele Straßen sind mautpflichtig
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- Auf Pünktlichkeit wird großen Wert gelegt
Trinkgelder
| Restaurant: | unüblich, man kann aber 5-15% geben, wenn man mit dem Service sehr zufrieden war |
| Hotel: | unüblich, man kann aber 5-15% geben, wenn man mit dem Service sehr zufrieden war |
| Taxi: | unüblich, man kann aber 5-15% geben, wenn man mit dem Service sehr zufrieden war |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die medizinische Versorgung ist gut, jedoch kann es zu Engpässen im dünn besiedelten Norden kommen
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
- Überschreiten der Geschwindigkeitsbegrenzungen und Alkohol am Steuer kann laut norwegischem Straf- und Ordnungsrecht zu Festnahme, Verhängung eines Einreiseverbots und Haftstrafen führen
- Alkoholkonsum ist auf öffentlichen Plätzen und in Parks verboten
- Angler sollten sich im Vorfeld über die örtlichen Bedingungen informieren. Fehlverhalten kann zu hohen Geldstrafen führen
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
Deutschland
| Kontinent: | Europa |
| Hauptstadt: | Berlin |
| National- und Amtssprache: | Deutsch |
| Währungscode: | EUR |
| Internationale Vorwahl: | +49 |
| Polizei: | 110 |
| Notarzt: | 112 |
| Zeitverschiebung: | UTC +1 MEZ UTC +2 MESZ |
| Stecker- und Adapterinformationen | Typ C, Typ F |
Essen
- Die deutsche Küche ist multikulturell und bietet viele regionale sowie internationale Speisen
- Die typisch deutsche Küche unterscheidet sich von Region zu Region
- Häufig verwendete Lebensmittel: Fleisch, Wurst, Fisch, Kartoffeln, Nudeln und Gemüse
Landestypische Gerichte
- Schnitzel → dünn geschnittenes, knochenfreies Fleischstück, als Beilage gibt es häufig Pommes Frites oder Bratkartoffeln
- Schweinshaxn → gegrillt, gekocht oder gebraten, teilweise auch paniert. Beilagen sind häufig Sauerkraut/Rotkohl und Knödel
- Königsberger Klopse → Hackfleischbällchen, die in Salzwasser gegart werden und in einer hellen Mehlschwitze mit Kapern gericht werden. Dazu gibt es meistens Salzkartoffeln
- Rouladen → meist Rindfleischscheiben mit Gewürzgurken, Speck und einem Stück Weißbrot belegt, welche anschließend eingerollt werden. Dazu gibt es meistens eine dunkle Soße
Getränke
- Bier → viele unterschiedliche regionale Biersorten
- Weine
- Internationale Softdrinks
- Schnäpse aller Art
Infrastruktur
- Sehr gute touristische und allgemeine Infrastruktur
- Gut ausgebautes Straßennetzwerk sowie Zugverbindungen sind vorhanden
- In größeren Städten gibt es U- und Straßenbahnlinien
- In kleineren Städten fahren regelmäßig öffentliche Busse
- Der Inlansdsflugverkehr ist abgedeckt
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,5 (Bei Fahranfängern, die weniger als drei Jahre Fahrerfahrung haben oder unter 21 Jahren sind gilt die Promillegrenze: 0,0); (Radfahrer haben eine Alkoholgrenze von 1,6, sofern diese nicht in Unfälle verwickelt sind)
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- Zur Begrüßung gibt man sich die Hand
- Mitgebrachte Blumensträuße werden immer ausgewickelt überreicht, dabei sind rote Rosen ausschließlich für den Partner bestimmt
Trinkgelder
| Restaurant: | 5-10% |
| Hotel: | nach eigenem Ermessen |
| Taxi: | 10% |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die medizinische Versorgung ist in allen Teilen des Landes sehr gut
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
Ausflugsland
Großbritannien & Nordirland
| Kontinent: | Europa |
| Hauptstadt: | London |
| National- und Amtssprache: | Englisch |
| Währungscode: | GBP |
| Internationale Vorwahl: | +44 |
| Polizei: | 999 |
| Notarzt: | 112 |
| Zeitverschiebung: | UTC +/-0 WEZ UTC +1 WESZ |
| Stecker- und Adapterinformationen | Typ G (Typ D, Typ in alten Installationen) |
Essen
- Die Küche in Großbritannien verbindet Traditionsgerichte aus der Landhausküche mit internationalen Einflüssen und ist sehr vielseitig
Landestypische Gerichte:
- Baked Beans → weiße Bohnen in Tomatensoße
- Fish & Chips → Fisch und Pommes
- Sunday Roast → Sonntagsbraten
- Yorkshire Pudding → Gebäck in Pastetenform
- Pies → gefüllte Teigtaschen (süß oder herzhaft)
- Bangers and Mash → Würstchen mit Kartoffelbrei
- Crumble → mit Streuseln überbackenes Obst
Getränke
- Cream Tea → schwarzer Tee mit Milch
- Verschiedene Tee Sorten
- Bier
- Cider - Apfelwein
- Internationale Softdrinks
Infrastruktur
- Es gibt ein gut ausgebautes Inlandsflugnetz
- Die allgemeine und touristische Infrastruktur ist sehr gut ausgebaut
- In London gibt es, zusätzlich zu Taxis, Eisenbahn-, U-Bahn- und Busverbindungen
Allgemeines
- Linksverkehr
- Promillegrenze: 0,8
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- In Pubs gibt es bestimmte Regeln. Der erste Gang sollte zur Theke führen, denn eine Bedienung kommt in den meisten Fällen nicht zum Tisch. Sofort nach der Bestellung wird bezahlt, jedoch ohne Trinkgeld. Erkenntlich zeigt man sich, indem man dem Wirt ein Bier ausgibt, das er dann später trinken kann
- Das Königshaus sollte nicht kritisiert werden, das britische Volk liebt seine Royals
- Alle Briten als Engländer zu bezeichnen, ist nicht erwünscht.
Trinkgelder
| Restaurant: | 10-15% |
| Hotel: | Gepäckservice: 2GBP Zimmerservice: nach eigenem Ermessen |
| Taxi: | 10-15% |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die medizinische Versorgung ist sehr gut
Nicht erlaubte Medikamente:
- Empfohlen: Führen Sie bei der Einfuhr von Medikamenten einen Begleitbrief des Arztes mit sich. Dieser sollte Name, Adresse, Geburtsdatum, Beginn und Ende der Reise und Liste der mitgeführen Medizin (inkl. Dosierung & Gesamtmenge) beinhalten.
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
- Das Waffengesetz ist verhältnismäßig streng. CS-Gas, Pfefferspray, Schreckschusspistolen und vielerlei Messer sind verboten
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
Island
| Kontinent: | Europa |
| Hauptstadt: | Reykjavik |
| National- und Amtssprache: | Isländisch |
| Währungscode: | ISK |
| Internationale Vorwahl: | +354 |
| Polizei: | 112 |
| Notarzt: | 112 |
| Zeitverschiebung: | UTC |
| Stecker- und Adapterinformationen | Typ C, Typ F |
Essen
- Die europäische Küche, insbesondere die der anderen skandinavischen Länder, hat die isländische Küche stark beeinflusst
- Traditionell isst man in Island viel Fisch
Landestypische Gerichte:
- Hangikjöt → geräuchertes Lammfleisch
- Pönnukökur → isländische Pfannkuchen
- Skúffukaka → isländischer Schokoladenkuchen
- Hardfiskur → getrockneter Fisch
Getränke
- Brennivin → wird aus Kartoffeln gebrannt und ist dem Aquavit ähnlich
- In Cafés kann man für den Preis einer Tasse Kaffee so viel Kaffee trinken wie man möchte
- Europäische Biere, Weine und Spirituosen sind in Restaurants und Bars sowie in staatlichen Spirituosengeschäften erhältlich, allerdings nicht in Supermärkten
Infrastruktur
- Ein ausgebautes Straßennetzwerk ist vorhanden, jedoch gibt es in höheren Gebieten auch viele Schotterstraßen
- Es gibt öffentliche Verkehrsmittel, die voll funktionstüchtig sind
- Es gibt ein Inlandsflugnetz
- Mietwagen sind beliebt und stehen zur Verfügung
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,0
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- Zur Begrüßung gibt man sich die Hand
- Man spricht sich mit Vornamen an, denn die Nachnamen setzen sich sich aus den Vornamen der Eltern zusammen
- Kleine Gastgeschenke sind bei privaten Einladungen gerne gesehen
Trinkgelder
| Restaurant: | extra Trinkgeld wird nicht erwartet, aber gerne angenommen |
| Hotel: | extra Trinkgeld wird nicht erwartet, aber gerne angenommen |
| Taxi: | extra Trinkgeld wird nicht erwartet, aber gerne angenommen |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die medizinische Versorgung ist befriedigend
- In der Urlaubssaison im Sommer muss bei Ärzten und Krankenhäusern mit einer langen Wartezeit gerechnet werden
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
- Die Überschreitung von Geschwindigkeitsbegrenzungen hat hohe Strafen in Form von Bußgeldern oder dem Führerscheinentzug zur Folge
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
Norwegen
| Kontinent: | Europa |
| Hauptstadt: | Oslo |
| National- und Amtssprache: | Norwegisch, Samisch |
| Währungscode: | NOK |
| Internationale Vorwahl: | +47 |
| Polizei: | 112 |
| Notarzt: | 113 |
| Zeitverschiebung: | UTC +1 MEZ UTC +2 MESZ |
| Stecker- und Adapterinformationen | Typ C, Typ F |
Essen
- Die wichtigsten Lebensmittel sind Fisch, Milchprodukte und Getreide
- Fisch wird in Norwegen sehr gerne und viel gegessen
- Üppig belegte Brote mit Fleisch, Fisch, Käse und Salaten werden gern gegessen
Landestypische Gerichte
- Lutefisk → Stockfisch der weiterverarbeitet wird, serviert wird dazu meist Erbsenpüree und Kartoffeln
- Kjøttkaker → Frikadellen in brauner Soße
- Fårikål → Hammelfleisch mit Kohl
- Pinnekjøtt → gepökelte Lammrippen
- Kransekake → ein beliebter Kuchen mit Marzipan
Getränke
- Aquavit → klarer Schnaps, wird gerne getrunken
- Alkoholische Getränke sind teuer
- Internationale Softdrinks
Infrastruktur
- Es gibt ein dichtes Inlandsflugnetz
- Eisenbahnstrecken verbinden große Städte im Süden
- Busverbindungen sind vorhanden
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,2
- Im Winter werden teilweise Straßen gesperrt
- Viele Straßen sind mautpflichtig
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- Auf Pünktlichkeit wird großen Wert gelegt
Trinkgelder
| Restaurant: | unüblich, man kann aber 5-15% geben, wenn man mit dem Service sehr zufrieden war |
| Hotel: | unüblich, man kann aber 5-15% geben, wenn man mit dem Service sehr zufrieden war |
| Taxi: | unüblich, man kann aber 5-15% geben, wenn man mit dem Service sehr zufrieden war |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die medizinische Versorgung ist gut, jedoch kann es zu Engpässen im dünn besiedelten Norden kommen
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
- Überschreiten der Geschwindigkeitsbegrenzungen und Alkohol am Steuer kann laut norwegischem Straf- und Ordnungsrecht zu Festnahme, Verhängung eines Einreiseverbots und Haftstrafen führen
- Alkoholkonsum ist auf öffentlichen Plätzen und in Parks verboten
- Angler sollten sich im Vorfeld über die örtlichen Bedingungen informieren. Fehlverhalten kann zu hohen Geldstrafen führen
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
Deutschland
| Kontinent: | Europa |
| Hauptstadt: | Berlin |
| National- und Amtssprache: | Deutsch |
| Währungscode: | EUR |
| Internationale Vorwahl: | +49 |
| Polizei: | 110 |
| Notarzt: | 112 |
| Zeitverschiebung: | UTC +1 MEZ UTC +2 MESZ |
| Stecker- und Adapterinformationen | Typ C, Typ F |
Essen
- Die deutsche Küche ist multikulturell und bietet viele regionale sowie internationale Speisen
- Die typisch deutsche Küche unterscheidet sich von Region zu Region
- Häufig verwendete Lebensmittel: Fleisch, Wurst, Fisch, Kartoffeln, Nudeln und Gemüse
Landestypische Gerichte
- Schnitzel → dünn geschnittenes, knochenfreies Fleischstück, als Beilage gibt es häufig Pommes Frites oder Bratkartoffeln
- Schweinshaxn → gegrillt, gekocht oder gebraten, teilweise auch paniert. Beilagen sind häufig Sauerkraut/Rotkohl und Knödel
- Königsberger Klopse → Hackfleischbällchen, die in Salzwasser gegart werden und in einer hellen Mehlschwitze mit Kapern gericht werden. Dazu gibt es meistens Salzkartoffeln
- Rouladen → meist Rindfleischscheiben mit Gewürzgurken, Speck und einem Stück Weißbrot belegt, welche anschließend eingerollt werden. Dazu gibt es meistens eine dunkle Soße
Getränke
- Bier → viele unterschiedliche regionale Biersorten
- Weine
- Internationale Softdrinks
- Schnäpse aller Art
Infrastruktur
- Sehr gute touristische und allgemeine Infrastruktur
- Gut ausgebautes Straßennetzwerk sowie Zugverbindungen sind vorhanden
- In größeren Städten gibt es U- und Straßenbahnlinien
- In kleineren Städten fahren regelmäßig öffentliche Busse
- Der Inlansdsflugverkehr ist abgedeckt
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,5 (Bei Fahranfängern, die weniger als drei Jahre Fahrerfahrung haben oder unter 21 Jahren sind gilt die Promillegrenze: 0,0); (Radfahrer haben eine Alkoholgrenze von 1,6, sofern diese nicht in Unfälle verwickelt sind)
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- Zur Begrüßung gibt man sich die Hand
- Mitgebrachte Blumensträuße werden immer ausgewickelt überreicht, dabei sind rote Rosen ausschließlich für den Partner bestimmt
Trinkgelder
| Restaurant: | 5-10% |
| Hotel: | nach eigenem Ermessen |
| Taxi: | 10% |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die medizinische Versorgung ist in allen Teilen des Landes sehr gut
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
PDF-Downloads
Länder-InformationAusführliche Einreisebestimmungen:
Ausführliche Einreisebestimmungen finden Sie .
Das Getränkepaket Classic beinhaltet:
- Offene Hausweine im Glas (weiß, rosé und rot)
- Offener Haussekt im Glas
- Portwein, Madeira Wein sowie Sherry
- Fass- und Flaschenbiere, alkoholfreies Bier
- Große Auswahl an alkoholischen und alkoholfreien Cocktails
- Aperitif (z. B. Aperol Spritz/Orange, Campari Soda/Orange)
- Alle offenen alkoholfreien Getränke
- Natürliches Mineralwasser
- Cappuccino, Espresso, heiße Schokolade und Tee (hier erhältlich: The Dome, Cappuccino’s, Blue Room, Ocean Bar)
Das Getränkepaket Premium beinhaltet:
- Alle Getränke des Classic-Pakets und zusätzlich:
- Crémant im Glas
- Alle Cocktails
- Premium Armagnac, Cognac, Whisky (z. B. Chivas Regal 12 years, Jack Daniel’s Old No. 7, Calvados, Hennessy VSOP, Armagnac Clés des Ducs)
- Premium Gin, Vodka, Tequila & Rum (z. B. Tanqueray, Hendrick’s, Absolut Vodka, Belvedere, Ketel One, Grey Goose, Havana Club Añejo, Pyrat XO Reserve, Jose Cuervo Silver / Gold, Don Julio Añejo)
- Premium Bitter, Wermut & Edelbrände (z. B. Himbeergeist, Kirschwasser, Marillenschnaps, Williams-Birne, Grappa Alexander Cru, Fernet Branca, Dubonnet, Aquavit)
- Premium Liköre (z. B. Amaretto, Bailey´s, Frangelico, Galliano, Kahlua und Limoncello)
- Alle Kaffeespezialitäten (hier erhältlich: The Dome, Cappuccino’s, Blue Room, Ocean Bar)
Das Getränkepaket alkoholfrei beinhaltet:
- Alle offenen alkoholfreien Getränke
- Natürliches Mineralwasser
- Alkoholfreies Bier
- Alkoholfreier Sekt & Wein
- Cappuccino, Espresso, heiße Schokolade und Tee (hier erhältlich: The Dome, Cappuccino’s, Blue Room, Ocean Bar)
Sonstige Hinweise:
NICHT IM REISEPREIS ENTHALTENE LEISTUNGEN
Bitte beachten Sie, dass folgende Leistungen nicht in unseren Reisepreisen enthalten sind:
Ausflüge – sofern diese nicht ausdrücklich im Reisepreis bereits inkludiert sind, Versicherungen, Getränke, Trinkgelder (Empfehlung 13–17 € pro Tag/Person), sonstige persönliche Ausgaben sowie kommunale Passagiergebühren (wie zum Beispiel Bettensteuer, Kurtaxen, Tourismusabgaben, Infrastrukturgebühr Island (ca. 20.000 ISK) etc.). Diese werden tagesaktuell Ihrem Bordkonto belastet. Eine Übersicht über die Höhe der Gebühren finden Sie auf der Webseite unter http://www.nicko-cruises.de/passagiergebuehren.
Absagefrist durch den Reiseveranstalter sz-Reisen & Service GmbH:
Falls die Mindesteilnehmerzahl für Ihren Reisetermin nicht erreicht werden sollte, behält sich sz-Reisen vor, bis spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt (bei Tagesfahrten bis zu 2 Wochen) die Reise abzusagen bzw. vom Reisevertrag zurückzutreten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen SZ-Reisen & Service GmbH unter §7.
sz-Reisen und momento by sz-Reisen sind Marken der sz-Reisen & Service GmbH
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige (Reisedokumente / Visum / Impfung):
Deutsche Staatsangehörige benötigen für diese Reise gültige Ausweisdokumente. Die Reise kann sonst nicht angetreten werden!
Je nach Reiseland kann es sein, dass ein Visum erforderlich ist. In einigen Ländern sind ggf. auch Impfvorschriften zu beachten. Ausführliche Einreisebestimmungen finden Sie online bei der jeweiligen Reise unter der Rubrik „Länder“. Außerdem erhalten Sie diese Infos auch in Ihren zugesandten Reise-Vertragsunterlagen.
Wir empfehlen Ihnen dringend, sich schon vor der Buchung einer Reise über Ihre Einreisebestimmungen zu informieren. Bitte erkundigen Sie sich dabei auch über mögliche Bearbeitungszeiten für ggf. benötigte Visa, um eine rechtzeitige Bearbeitung vor Abreise zu gewährleisten sowie über notwendige Impfungen.
Bitte beachten Sie, dass seit dem 26. Juni 2012 jedes Kind, welches ins Ausland reist, unabhängig vom Alter ein eigenes Reisedokument benötigt. Eintragungen im Reisepass der Eltern werden nicht mehr anerkannt. Bitte beantragen Sie das notwendige Reisedokument bei den zuständigen Behörden.
Einreisebestimmungen für nicht-deutsche Staatsangehörige (Reisedokumente / Visum / Impfung):
Falls Personen ohne deutsche bzw. mit nicht ausschließlich deutscher Staatsbürgerschaft mitreisen, beachten Sie bitte, dass in diesem Fall andere bzw. gesonderte Einreisebestimmungen für Ihr gewähltes Reiseland gelten können. Hierüber geben die jeweiligen Auslandsvertretungen bzw. zuständigen Konsulate entsprechend Auskunft. Wir empfehlen Ihnen dringend, sich schon vor der Buchung einer Reise über Ihre Einreisebestimmungen zu informieren. Bitte erkundigen Sie sich dabei auch über mögliche Bearbeitungszeiten für ggf. benötigte Visa, um eine rechtzeitige Bearbeitung vor Abreise zu gewährleisten.
Sollten Sie in diesem Zusammenhang Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter. Bitte kontaktieren Sie uns unter unserer kostenfreien Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).
Hinweis für Menschen mit eingeschränkter Mobilität:
Unsere Reisen sind nicht geeignet für Gäste mit eingeschränkter Mobilität. sz-Reisen sind meistens Reisen in Bewegung: Um alle Besichtigungen, Rundgänge und Ausflüge in vollem Umfang miterleben zu können, sollten Sie „gut zu Fuß“ sein. Auch so manch ein Hotel ist noch nicht auf Rollatoren oder weitergehende Mobilitätsbeschränkungen eingestellt. Daher sind unsere Reisen für schwer gehbehinderte Gäste sowie für Gäste im Rollstuhl oder mit starker Sehbehinderung nicht geeignet (auch Gehörlosigkeit oder allg. Reisebehinderung).
Im Zweifel können wir vorab für Sie prüfen, ob eine Teilnahme möglich ist. Bitte fragen Sie uns vor der Buchung, ob diese Reise für Sie geeignet ist. Wir beraten Sie gern unter unserer kostenlosen Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).
Kreuzfahrten mit nicko cruises
Ihr Reiseveranstalter ist die SZ-Reisen GmbH. Wir arbeiten bei dieser Kreuzfahrt mit der Reederei / dem Veranstalter nicko cruises zusammen. Aus diesem Grund erhalten sie innerhalb der sz-Reisen Reiseunterlagen die Kreuzfahrt-Unterlagen von nicko cruises.
Zahlung & Reiserücktritt bei SZ-Reisen:
Ausführliche Informationen zu Zahlung und zum Reiserücktritt finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen SZ-Reisen & Service GmbH unter § 2. + 5. + 7. + 8.
Hinweis zum Reisepass
Bitte stellen Sie in jedem Fall sicher, dass Sie spätestens 10 Wochen vor Antritt der Reise über einen gültigen Reisepass verfügen, von dem Sie uns eine Passkopie zukommen lassen können.