Schottische Sinfonie in allen Facetten
Eine einzigartige Rundreise zu den Höhepunkten des Landes
- Übernachtungen auf der Isle of Skye
- Dudelsack Demonstration in Glasgow
- Military Tattoo in Edinburgh zubuchbar
Eine einzigartige Rundreise zu den Höhepunkten des Landes
- Übernachtungen auf der Isle of Skye
- Dudelsack Demonstration in Glasgow
- Military Tattoo in Edinburgh zubuchbar
Die leidenschaftliche Liebe der Schotten für ihr Land ist legendär. Auf dieser Reise erkunden Sie die Welt des Highlanders und der Kilts, die Welt der Dudelsack-Spieler und der Schafherden. Wir sind uns sicher, auch Sie werden spätestens am Ende der Reise von diesem besonderen Land schwärmen.
Erleben Sie Schottland als Sinfonie: im Andante der Lowlands mit saftigem Grasland, idyllischen Seen und umnebelten Mooren, im Allegro der Highlands mit mächtigen Bergen und unbändiger Wildheit. Mal schlängelt sich ein Bach in plätscherndem Dur durchs Tal, mal donnert der Atlantik in kräftigem Moll an die Felsenküste.
Schottlands Natur ist eine atemberaubende Komposition, deren Rhythmus Sie gern folgen werden. Entlang des größten schottischen Sees, dem Loch Lomond, zum urwüchsigen Glen Coe Tal und mit der Fähre auf die märchenhafte Isle of Skye. Zurück auf dem Festland besuchen Sie den über alle Grenzen bekannten mystischen Loch Ness und können auf Monsterjagd nach der sagenhaften „Nessie“ gehen.
Eingebettet in dieses fesselnde Naturparadies entdecken Sie jahrhundertealte Burgen und Herrenhäuser, die das Leben der Clans wiederaufleben lassen. Und im harmonischen Wechsel mit der Landschaft besuchen Sie die Hochzeitsschmiede von Gretna Green, die kulturträchtige Hauptstadt Edinburgh, charmante Hafenorte und versteckte kleine Dörfer. Natürlich darf auch ein Whisky Tasting nicht fehlen.
Eine Reise, in der Musik steckt. Eigens für Sie komponiert.
Programm
1. Tag: Anreise - Rotterdam
Im komfortablen Reisebus fahren Sie nach Rotterdam. Hier legt am Abend Ihr Fährschiff der P&O Ferries Richtung Großbritannien ab. Genießen Sie den Abend an Bord. Sie übernachten in Kabinen mit Dusche/WC.
2. Tag: Hull - Gretna Green - Raum Glasgow
Nach dem Frühstück an Bord verlassen Sie die Fähre im englischen Hull und fahren Richtung Norden. Kurz hinter der Grenze zu Schottland besuchen Sie die aus dem Jahr 1712 stammende Hochzeitsschmiede von Gretna Green, die zu den bekanntesten und beliebtesten Hochzeitsorten der Welt zählt. Mit einem Hammerschlag auf den Amboss werden hier seit über 200 Jahren verliebte Paare vermählt. Lassen Sie sich überraschen!
Anschließend fahren Sie zur Übernachtung in den Raum Glasgow.
3. Tag: Architekturmix und Dudelsack in Glasgow
Während einer halbtägigen Stadtführung zeigt Ihnen ein örtlicher Reiseleiter die schönsten Ecken und Sehenswürdigkeiten Glasgows. Neben Meisterwerken der Moderne finden Sie in der größten Stadt Schottlands Gebäude aus dem 17. Jahrhundert und der viktorianischen Ära. Ein Wahrzeichen der Stadt ist das imposante Rathaus auf dem George Square im Zentrum der Stadt. Während der Stadtführung besuchen Sie außerdem die über 800 Jahre alte St Mungo's Kathedrale, die dem Gründer Glasgows, St Mungo, gewidmet ist. Sie ist eine der letzten noch erhaltenen mittelalterlichen Kathedralen Schottlands.
Wussten Sie, dass auch in Ungarn, Polen, Italien und Spanien traditionell auf Dudelsäcken gespielt wurde? Einige dieser Exemplare und noch viele andere faszinierende Fakten finden Sie im "National Piping Centre" (auf deutsch: Nationales Dudelsack Zentrum). Natürlich erhalten Sie auch eine Demonstration dieses einzigartigen Instruments und wer weiß, vielleicht trauen Sie sich und versuchen auch den ein oder anderen Ton mit einem Dudelsack zu produzieren?
4. Tag: Glen Coe - Isle of Skye
Der heutige Tag beginnt mit einer Fahrt entlang des größten schottischen Sees, dem Loch Lomond, in die herrliche Welt der Westhighlands. Höhepunkt ist die Fahrt durch das wildromantische Glen Coe Tal. Aufgrund einer blutigen Schlacht zwischen zwei schottischen Clans erhielt es den Beinamen „Tal der Tränen“.
Vorbei an dem beliebten Urlaubsort Fort William mit dem Ben Nevis, dem höchsten Berg Großbritanniens, und dem bekannten Glenfinnan – Viadukt erreichen Sie das Fischerdorf Mallaig. Von dort setzen Sie mit der Fähre auf die wohl schönste der Hebrideninseln über, die Isle of Skye.
Sie verbringen 2 Nächte im Raum Isle of Skye / Fort William.
5. Tag: Isle of Skye
Heute lernen Sie die Isle of Skye kennen und erleben Natur pur. Lassen Sie sich von tief eingeschnittenen Meeresbuchten, schroffen Berghöhen und grünen Tälern bezaubern. Auf der schönen Halbinsel Trotternish sehen Sie die Basaltsäulen des „Old Man of Storr“, eine rund 50 Meter hohe Felsnadel.
Anschließend machen Sie einen Abstecher in den malerischen Hafenort Portree, die einzige Stadt der Isle of Skye. Traumhaft gelegen, besticht sie durch eine gemütliche Hafenstraße mit bunten Häusern. Dort gibt es, so sagt man, die besten Fish and Chips der Gegend.
6. Tag: Loch Ness und Urquhart Castle
Sie besuchen einen der berühmtesten Orte Schottlands - Loch Ness. Unserer Meinung nach, hat man einen der besten Ausblicke auf den See von den Ruinen des Urquhart Castle. Auf einer Landzunge, die in den See hineinragt, befindet sich die malerisch gelegene Ruine. Genießen Sie die weitläufige Aussicht und vielleicht erhaschen Sie einen kurzen Blick auf die sagenumwobene Nessie, die über die Jahrhunderte hinweg immer wieder gesichtet wurde. Die erste bekannte Erwähnung eines Seeungeheuers lässt sich bis auf das Jahr 565 zurück führen.
Die nächsten 2 Nächte verbringen Sie im Raum Pitlochry / Perth / Dundee.
7. Tag: Highland Folk Museum
Heute besichtigen Sie das Highland Folk Museum, in dem Sie über das Leben in den schottischen Highlands von 1700 bis Mitte des 19. Jahrhunderst lernen. Auf der weitläufigen Anlage befindet sich diverse original eingereichtete Gebäude - von der einfachen Hütte zum komfortablen Einfamilenhaus, von der Schmiede über den Krämerladen bis hin zum Schulgebäude. Vergessen Sie auch nicht die zwei ansässigen "Hairy Coos" (zottelige Highland Kühe) Eilidh und Carlie zu begrüßen.
8. Tag: Scone Palace und Fahrt nach Edinburgh
Bevor die Reise nach Edinburgh weiter geht, besuchen Sie den herrschaftlichen Palast Scone Palace. Der Palast ist seit dem frühen 19. Jahrhundert ununterbrochen das Heim der Earls of Mansfield. Die Geschichte des Ortes beginnt aber schon viel früher. Vor 1500 Jahren war er Zentrum des Pikten-Reiches und beheimatete über Jahrhunderte hinweg den berühmten "Stone of Destiny", auf dem die schottischen Könige und seit Ende des 13. Jahrhunderts die englischen bzw britischen Monarchen gekrönt wurden. Nachdem der Stein über viele Jahrhunderte hinweg in England aufbewahrt wurde, kehrte er 1996 nach Schottland zurück und kann seit kurzem im Perth Museum, welches Sie heute ebenfalls besichtigen, bewundert werden.
Die nächsten 2 Nächte verbringen Sie im Raum Edinburgh.
9. Tag: Edinburgh
Der heutige Tag steht ganz im Zeichen von Edinburgh. Die Lage an der Meeresbucht Firth of Forth, die sieben vulkanischen Hügel und die vielen Grünflächen tragen zur anmutigen Schönheit der Stadt bei. Bei einer halbtägigen Stadtführung lernen Sie die schottische Hauptstadt kennen und lieben. Die Altstadt wird überragt von dem beeindruckenden Schloss, das auf einem Felsen thront. Die Neustadt besticht durch georgianische Häuser und elegante Plätze.
Der Nachmittag steht Ihnen zur freien Verfügung. Nutzen Sie die Zeit zu einem Besuch des imposanten Edinburgh Castle, das die schottischen Kronjuwelen beherbergt – eine der ältesten Sammlungen königlicher Insignien der Christenheit. Auch der majestätische Palace of Holyroodhouse, eine der offiziellen königlichen Residenzen, lädt zur Besichtigung ein. Oder machen Sie einen Einkaufsbummel über die Princes Street. Dort befindet sich unter anderem das Traditionskaufhaus Jenners.
Am Abend haben Sie die Möglichkeit, die spektakulärste Militärparade der Welt zu besuchen (fakultativ - nur Termine 27.07.25 und 10.08.25). Das Royal Edinburgh Military Tattoo empfängt Sie direkt vor dem beleuchteten Edinburgh Castle.
10. Tag: Edinburgh - Hull
In Richtung Süden durchfahren Sie die „Borders“, ein üppiges Weide- und das Grenzland zwischen Schottland und England. In dieser Region zeugen zahlreiche Ruinen von den erbitterten Kämpfen um die Unabhängigkeit der Schotten.
Sie fahren weiter nach Hull, wo Sie auf einem Fährschiff von P&O Ferries zur Nachtfahrt nach Rotterdam einchecken.
11. Tag: Rotterdam - Heimreise
Nach dem Frühstück an Bord verlassen Sie die Fähre und treten mit vielen wunderbaren Eindrücken Ihre Heimreise an.
Reisedaten
- Reise/Reiseziel:
- Schottische Sinfonie in allen Facetten
- Veranstalter:
- SZ-Reisen & Service GmbH
- Mindestteilnehmerzahl:
- 25
- Ungefähre Gruppengröße:
- 30
Termine
Reiseversicherung
Wir empfehlen Ihnen den sofortigen Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung (Reiserücktritt und Reiseabbruch), sowie bei Auslandsreisen eine zusätzliche private Auslandskrankenversicherung.
Wir helfen Ihnen dabei, den optimalen Versicherungsschutz für Sie zu finden. Lesen Sie sich hier alle näheren Informationen durch.
Beförderung
- Haustürtransfer in ausgewählten Regionen
- Fahrt im modernen Reisebus
- Fährfahrten: Rotterdam - Hull -Rotterdam, Mallaig - Isle of Skye
Hotels & Verpflegung
Alle Ü in landestypischen Mittelklassehotels
- 2 Übernachtungen auf der Fähre Rotterdam - Hull und zurück in 2-Bett-Innenkabine
- 2 Übernachtungen im Raum Glasgow
- 2 Übernachtungen im Raum Isle of Skye / Fort William
- 2 Übernachtungen im Raum Pitlochry / Perth / Dundee
- 2 Übernachtungen im Raum Edinburgh
- 10x Frühstück
- 10x Abendessen
Ausflüge & Besichtigungen
Alle in deutscher Sprache, soweit nicht anders angegeben
- Stadtführungen: Glasgow und Edinburgh mit örtlicher Reiseleitung
- Besichtigungen: Nationales Dudelsack Zentrum und St Mungo's Kathedrale in Glasgow, Highland Folk Museum, Scone Palace, Perth Museum
- Eintritte: Gretna Green, Nationales Dudelsack Zentrum, Urquhart Castle, Scone Palace
Zusätzlich inklusive
- 1 Reisetaschenbuch pro Buchung
- Einreisegebühr Großbritannien (ETA)
- Whisky-Verkostung
- sz-Reiseleitung
Zielland
Großbritannien & Nordirland
Kontinent: | Europa |
Hauptstadt: | London |
National- und Amtssprache: | Englisch |
Währungscode: | GBP |
Internationale Vorwahl: | +44 |
Polizei: | 999 |
Notarzt: | 112 |
Zeitverschiebung: | UTC +/-0 WEZ UTC +1 WESZ |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ G (Typ D, Typ in alten Installationen) |
Essen
- Die Küche in Großbritannien verbindet Traditionsgerichte aus der Landhausküche mit internationalen Einflüssen und ist sehr vielseitig
Landestypische Gerichte:
- Baked Beans → weiße Bohnen in Tomatensoße
- Fish & Chips → Fisch und Pommes
- Sunday Roast → Sonntagsbraten
- Yorkshire Pudding → Gebäck in Pastetenform
- Pies → gefüllte Teigtaschen (süß oder herzhaft)
- Bangers and Mash → Würstchen mit Kartoffelbrei
- Crumble → mit Streuseln überbackenes Obst
Getränke
- Cream Tea → schwarzer Tee mit Milch
- Verschiedene Tee Sorten
- Bier
- Cider - Apfelwein
- Internationale Softdrinks
Infrastruktur
- Es gibt ein gut ausgebautes Inlandsflugnetz
- Die allgemeine und touristische Infrastruktur ist sehr gut ausgebaut
- In London gibt es, zusätzlich zu Taxis, Eisenbahn-, U-Bahn- und Busverbindungen
Allgemeines
- Linksverkehr
- Promillegrenze: 0,8
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- In Pubs gibt es bestimmte Regeln. Der erste Gang sollte zur Theke führen, denn eine Bedienung kommt in den meisten Fällen nicht zum Tisch. Sofort nach der Bestellung wird bezahlt, jedoch ohne Trinkgeld. Erkenntlich zeigt man sich, indem man dem Wirt ein Bier ausgibt, das er dann später trinken kann
- Das Königshaus sollte nicht kritisiert werden, das britische Volk liebt seine Royals
- Alle Briten als Engländer zu bezeichnen, ist nicht erwünscht.
Trinkgelder
Restaurant: | 10-15% |
Hotel: | Gepäckservice: 2GBP Zimmerservice: nach eigenem Ermessen |
Taxi: | 10-15% |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die medizinische Versorgung ist sehr gut
Nicht erlaubte Medikamente:
- Empfohlen: Führen Sie bei der Einfuhr von Medikamenten einen Begleitbrief des Arztes mit sich. Dieser sollte Name, Adresse, Geburtsdatum, Beginn und Ende der Reise und Liste der mitgeführen Medizin (inkl. Dosierung & Gesamtmenge) beinhalten.
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
- Das Waffengesetz ist verhältnismäßig streng. CS-Gas, Pfefferspray, Schreckschusspistolen und vielerlei Messer sind verboten
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
Transitland
Deutschland
Kontinent: | Europa |
Hauptstadt: | Berlin |
National- und Amtssprache: | Deutsch |
Währungscode: | EUR |
Internationale Vorwahl: | +49 |
Polizei: | 110 |
Notarzt: | 112 |
Zeitverschiebung: | UTC +1 MEZ UTC +2 MESZ |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ C, Typ F |
Essen
- Die deutsche Küche ist multikulturell und bietet viele regionale sowie internationale Speisen
- Die typisch deutsche Küche unterscheidet sich von Region zu Region
- Häufig verwendete Lebensmittel: Fleisch, Wurst, Fisch, Kartoffeln, Nudeln und Gemüse
Landestypische Gerichte
- Schnitzel → dünn geschnittenes, knochenfreies Fleischstück, als Beilage gibt es häufig Pommes Frites oder Bratkartoffeln
- Schweinshaxn → gegrillt, gekocht oder gebraten, teilweise auch paniert. Beilagen sind häufig Sauerkraut/Rotkohl und Knödel
- Königsberger Klopse → Hackfleischbällchen, die in Salzwasser gegart werden und in einer hellen Mehlschwitze mit Kapern gericht werden. Dazu gibt es meistens Salzkartoffeln
- Rouladen → meist Rindfleischscheiben mit Gewürzgurken, Speck und einem Stück Weißbrot belegt, welche anschließend eingerollt werden. Dazu gibt es meistens eine dunkle Soße
Getränke
- Bier → viele unterschiedliche regionale Biersorten
- Weine
- Internationale Softdrinks
- Schnäpse aller Art
Infrastruktur
- Sehr gute touristische und allgemeine Infrastruktur
- Gut ausgebautes Straßennetzwerk sowie Zugverbindungen sind vorhanden
- In größeren Städten gibt es U- und Straßenbahnlinien
- In kleineren Städten fahren regelmäßig öffentliche Busse
- Der Inlansdsflugverkehr ist abgedeckt
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,5 (Bei Fahranfängern, die weniger als drei Jahre Fahrerfahrung haben oder unter 21 Jahren sind gilt die Promillegrenze: 0,0); (Radfahrer haben eine Alkoholgrenze von 1,6, sofern diese nicht in Unfälle verwickelt sind)
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- Zur Begrüßung gibt man sich die Hand
- Mitgebrachte Blumensträuße werden immer ausgewickelt überreicht, dabei sind rote Rosen ausschließlich für den Partner bestimmt
Trinkgelder
Restaurant: | 5-10% |
Hotel: | nach eigenem Ermessen |
Taxi: | 10% |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die medizinische Versorgung ist in allen Teilen des Landes sehr gut
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
Niederlande
Kontinent: | Europa |
Hauptstadt: | Amsterdam |
National- und Amtssprache: | Niederländisch |
Währungscode: | EUR |
Internationale Vorwahl: | +31 |
Polizei: | 112 |
Notarzt: | 112 |
Zeitverschiebung: | UTC +1 MEZ UTC +2 MESZ |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ C, Typ F |
Essen
- Die niederländische Küche wurde von den Gerichten ihrer ehemaligen Kolonien beeinflusst
- Die Niederlande sind berühmt für ihren Käse
Landestypische Gerichte:
- Hollandse Nieuwe → Heringe, werden häufig mit Kartoffeln und Ei serviert
- Poffertjes → kleine runde Pfannkuchen mit Puderzucker
- Kroket → Kroketten, sind meistens mit Fleisch gefüllt
- Hutspot → Kartoffeln, Karotten und Zwiebeln püriert
- Boerenkool met Rookworst → Grünkohl und Kartoffeln mit Räucherwurst
- Gebakken Zeetong → gebratene Seezunge
- Lekkerbekjes → gebratener Weißfisch
- Vla → eine Süßspeise, ähnlich wie Pudding
- Spekkok → unterschiedliche Lagen von stark gebuttertem Biskuitkuchen mit indonesischen Gewürzen
Getränke
- Jenever → einheimischer Gin
- Heineke und Amstel → einheimische Biersorten
- Advocaat → einheimischer Eierlikör
- Niederländische Liköre → Curaçao, Triple Sec und Parfait d’Amour
- Internationale Softdrinks
Infrastruktur
- Es gibt eine sehr gute allgemeine und touristische Infrastruktur
- Öffentlicher Nahverkehr sowie ein Eisenbahn- und Busnetz sind vorhanden
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,5, (Fahrer mit weniger als fünf Jahren Fahrerfahrung oder sieben Jahre bei Führerscheinerwerb unter 18: 0,2)
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- Zur Begrüßung gibt man sich die Hand
- Bei privaten Einladungen sind kleine Gastgeschenke angebracht
Trinkgelder
Restaurant: | Service Charge schon enthalten, bei sehr gutem Service bis ca. 10% |
Hotel: | Service Charge schon enthalten, bei sehr gutem Service bis ca. 10% |
Taxi: | Service Charge schon enthalten, bei sehr gutem Service bis ca. 10% |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die medizinische Versorgung ist sehr gut
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
- Anders als häufig angenommen, sind in den Niederlanden alle Drogen verboten. Lediglich der Verkauf von maximal 5 Gramm Cannabis in Coffeeshops und der Besitz von maximal 5 Gramm werden nicht strafrechtlich verfolgt. Weiterhin gibt es in Amsterdam, Rotterdam und Den Haag gekennzeichnete Bereiche, in denen es verboten ist, Drogen zu konsumieren
- Realistische Imitationen von Feuerwaffen sind verboten
- Pfefferspray, Tränengase oder Ähnliches sind verboten
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
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Länder-InformationAusführliche Einreisebestimmungen:
Ausführliche Einreisebestimmungen finden Sie .
Wichtiger Hinweis zur Einreise:
Seit dem 01.10.2021 ist für die Einreise nach Großbritannien/Irland zwingend ein gültiger Reisepass erforderlich, der bis zum Ende der Reise gültig sein muss. Der Personalausweis wird nach dem 30.09.2021 nicht mehr als Reisedokument für EU-Bürger anerkannt.
Hinweis Fähre:
Die Unterbringung auf der Nachtfähre kann in Kabinen mit Etagenbetten erfolgen.
Hinweis Hotels:
Die Unterbringung während der Rundreise erfolgt in Hotels der landestypischen Mittelklasse, im Hochland in Hotels der einfachen landestypischen Mittelklasse.
Hinweis zu den Ausflügen:
Alle Ausflüge und Führungen finden in deutscher Sprache statt, soweit nichts anderes angegeben ist. Bitte beachten Sie, dass sich die angegebene Reihenfolge der Ausflüge ändern kann.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige (Reisedokumente / Visum / Impfung):
Deutsche Staatsangehörige benötigen für diese Reise gültige Ausweisdokumente. Die Reise kann sonst nicht angetreten werden!
Je nach Reiseland kann es sein, dass ein Visum erforderlich ist. In einigen Ländern sind ggf. auch Impfvorschriften zu beachten. Ausführliche Einreisebestimmungen finden Sie online bei der jeweiligen Reise unter der Rubrik „Länder“. Außerdem erhalten Sie diese Infos auch in Ihren zugesandten Reise-Vertragsunterlagen.
Wir empfehlen Ihnen dringend, sich schon vor der Buchung einer Reise über Ihre Einreisebestimmungen zu informieren. Bitte erkundigen Sie sich dabei auch über mögliche Bearbeitungszeiten für ggf. benötigte Visa, um eine rechtzeitige Bearbeitung vor Abreise zu gewährleisten sowie über notwendige Impfungen.
Bitte beachten Sie, dass seit dem 26. Juni 2012 jedes Kind, welches ins Ausland reist, unabhängig vom Alter ein eigenes Reisedokument benötigt. Eintragungen im Reisepass der Eltern werden nicht mehr anerkannt. Bitte beantragen Sie das notwendige Reisedokument bei den zuständigen Behörden.
Einreisebestimmungen für nicht-deutsche Staatsangehörige (Reisedokumente / Visum / Impfung):
Falls Personen ohne deutsche bzw. mit nicht ausschließlich deutscher Staatsbürgerschaft mitreisen, beachten Sie bitte, dass in diesem Fall andere bzw. gesonderte Einreisebestimmungen für Ihr gewähltes Reiseland gelten können. Hierüber geben die jeweiligen Auslandsvertretungen bzw. zuständigen Konsulate entsprechend Auskunft. Wir empfehlen Ihnen dringend, sich schon vor der Buchung einer Reise über Ihre Einreisebestimmungen zu informieren. Bitte erkundigen Sie sich dabei auch über mögliche Bearbeitungszeiten für ggf. benötigte Visa, um eine rechtzeitige Bearbeitung vor Abreise zu gewährleisten.
Sollten Sie in diesem Zusammenhang Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter. Bitte kontaktieren Sie uns unter unserer kostenfreien Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).
Absagefrist durch den Reiseveranstalter sz-Reisen & Service GmbH:
Falls die Mindesteilnehmerzahl für Ihren Reisetermin nicht erreicht werden sollte, behält sich sz-Reisen vor, bis spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt (bei Tagesfahrten bis zu 2 Wochen) die Reise abzusagen bzw. vom Reisevertrag zurückzutreten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen SZ-Reisen & Service GmbH unter §7.
sz-Reisen und momento by sz-Reisen sind Marken der sz-Reisen & Service GmbH
Hinweis für Menschen mit eingeschränkter Mobilität:
Unsere Reisen sind nicht geeignet für Gäste mit eingeschränkter Mobilität. sz-Reisen sind meistens Reisen in Bewegung: Um alle Besichtigungen, Rundgänge und Ausflüge in vollem Umfang miterleben zu können, sollten Sie „gut zu Fuß“ sein. Auch so manch ein Hotel ist noch nicht auf Rollatoren oder weitergehende Mobilitätsbeschränkungen eingestellt. Daher sind unsere Reisen für schwer gehbehinderte Gäste sowie für Gäste im Rollstuhl oder mit starker Sehbehinderung nicht geeignet (auch Gehörlosigkeit oder allg. Reisebehinderung).
Im Zweifel können wir vorab für Sie prüfen, ob eine Teilnahme möglich ist. Bitte fragen Sie uns vor der Buchung, ob diese Reise für Sie geeignet ist. Wir beraten Sie gern unter unserer kostenlosen Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).
Zahlung & Reiserücktritt bei SZ-Reisen:
Ausführliche Informationen zu Zahlung und zum Reiserücktritt finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen SZ-Reisen & Service GmbH unter § 2. + 5. + 7. + 8.
Hinweis bei Hotelaufenthalt:
Bei der Hotelkategorie handelt es sich um eine Veranstalterbewertung, die auch von den örtlichen Kategorie abweichen kann.