Schweiz: Einfach mal für 'ne Woche abdampfen!

Brienz Rothorn Bahn ©swiss-image.ch, Christof Sonderegger
CH-SE02
Ihre Reiseroute ©www.stepmap.de
Blick vom Pilatus
Blick vom Pilatus ©Luzern Tourismus Byline swiss-image.ch-Christian Perret
Dampf- und Diesellokomotiven bewegen die Zahnradbahn auf den Rothorn
Dampf- und Diesellokomotiven bewegen die Zahnradbahn auf den Rothorn ©Switzerland Tourism By-Line swiss-image.ch-Christof Sonderegger
Furkabahn mit Volldampf über den Furkapass
Furkabahn mit Volldampf über den Furkapass ©Valais-Wallis Promotion By-Line Valais-Wallis Promotion-Christian Perret
Vierwaldstättersee bei Luzern
Vierwaldstättersee bei Luzern ©Armin Gressel SGV Luzern
Schweizer Schiff auf Vierwaldstättersee mit Flagge
Schweizer Schiff auf Vierwaldstättersee mit Flagge ©Stephanie Grau
Schweizer Grimselpass mit Grimselsee
Schweizer Grimselpass mit Grimselsee ©Stephanie Grau
CH-SE02
Blick vom Pilatus
Dampf- und Diesellokomotiven bewegen die Zahnradbahn auf den Rothorn
Furkabahn mit Volldampf über den Furkapass
Vierwaldstättersee bei Luzern
Schweizer Schiff auf Vierwaldstättersee mit Flagge
Schweizer Grimselpass mit Grimselsee

Brienz Rothorn Bahn, Furka-Dampfbahn, Luzern, Pilatus

  • Furka-Dampfbahn & Brienz Rothorn Bahn
  • Schifffahrt auf dem Vierwaldstättersee
  • Stadtführung in Luzern, Thun und Sarnen
ab 1949 €
Buchungscode: CH-SE02

Brienz Rothorn Bahn, Furka-Dampfbahn, Luzern, Pilatus

  • Furka-Dampfbahn & Brienz Rothorn Bahn
  • Schifffahrt auf dem Vierwaldstättersee
  • Stadtführung in Luzern, Thun und Sarnen
ab 1949 €
Buchungscode: CH-SE02

Achtung! Auf dieser Reise zischt, pufft, pfeift, glitzert und dampft es ganz gewaltig! Aber gerade das ist auch ganz gewaltig schön. Denn auf Ihrem Weg durch die Schweizer Region südlich des Vierwaldstättersees lassen Sie die moderne Technik moderne Technik sein und bewegen sich wie Pioniere des Dampfzeitalters durch atemberaubende Landschaften.

Auf modernen Komfort müssen Sie dabei ebenso wenig verzichten wie auf eine ganze "Batterie" von Sehenswürdigkeiten, für die andere einzeln in den Urlaub fahren würden. Sie wandeln auf den Spuren Goethes und Schillers, sehen die majestätischen Gipfel von Eiger, Mönch und Jungfrau, entdecken Luzern mit seiner über 200 Meter langen überdachten Holzbrücke, erleben Schweizer Käsehandwerk und überwinden mit weltberühmten Zahnrad- und Drahtseilbahnen erstaunliche Höhen.

Aber hatten wir Ihnen nicht Dampf versprochen? Immer mit der Ruhe, das Beste kommt zum Schluss: Ihre Fahrt auf das Brienzer Rothorn erleben Sie in der nostalgisch stampfenden Dampfbahn Brienz Rothorn. Die Strecke von Realp nach Gletsch im Wallis, vorbei am majestätischen Rhonegletscher, bewerkstelligen Sie mit einem über 100 Jahre alten "Zugpferd" – der liebevoll gepflegten "Furka Dampfbahn". Und Ihre Fahrt über den Vierwaldstättersee absolvieren Sie auf einem liebevoll restaurierten Raddampfer.

Bliebe noch das Glitzern. Das begegnet Ihnen auf Schritt und Tritt in Ihren eigenen Augen. Spätestens aber, wenn Sie Ihre Blicke über Vierwaldstätter-, Thuner und Brienzer See schweifen lassen.

Programm

1. Tag: Anreise

Ihre Reise führt Sie in den Kanton Obwalden an den Sarnersee nach Sarnen. Hier beziehen Sie im 4*-Hotel Krone Ihr Zimmer für die nächsten Tage.

2. Tag: Brienzer Rothorn – Thun

Der Tag beginnt mit der Fahrt nach Brienz, wo Sie an der Talstation in die Brienz Rothorn Bahn steigen. Die nostalgische Dampfbahn bringt Sie hoch hinauf zur Station Rothorn Kulm und überwindet auf einer Strecke von 7,6 Kilometern einen Höhenunterschied von 1.678 Metern. Die Fahrt dauert rund eine Stunde und führt durch Wiesen- und Waldlandschaften, vorbei an hohen Felswänden des schroffen Grats. Diese geschichtsträchtige Bahn ist eine lebendige Erinnerung an die vergangenen Zeiten der Dampfromantik.

Oben auf dem Brienzer Rothorn grüßen die Alpen der Zentralschweiz sowie die Viertausender der Berner Alpen, während zu Ihren Füßen der hellgrün schimmernde Brienzersee liegt. Atmen Sie tief durch und genießen Sie die traumhafte Landschaft.

Bergab geht es wieder per Bahn nach Brienz. Anschließend fahren Sie entlang des Brienzer- und Thunersees nach Thun, wo Sie die hübsche Altstadt gemeinsam mit einer örtlichen Reiseleitung entdecken.

3. Tag: Käserei – Schifffahrt – Luzern

Am Vormittag besichtigen Sie die Bergkäserei Aschwanden. Seit mehr als 75 Jahren ist die Käserei in Familienbesitz. Sie erleben die Bergkäseherstellung während einer interessanten Führung, schnuppern Käseluft und können den feinen Käse auch einmal probieren. Vielleicht finden Sie auch ein schönes Mitbringsel für Ihre Daheimgebliebenen.

Die Standseilbahn bringt Sie gegen Mittag von Seelisberg hinunter ins historische Treib, direkt ans Ufer des Vierwaldstättersees. Hier beginnt Ihre Fahrt mit dem Schiff über den kristallklaren See. Er wird auch der "lächelnde See" genannt, aber niemand weiß so genau, ob damit sein Glitzern oder das verträumte Lächeln der Besucher gemeint ist.

Ziel Ihrer Schifffahrt ist Luzern. Das Tor zur Zentralschweiz liegt eingebettet in ein traumhaftes Bergpanorama direkt am See. Bei einem geführten Rundgang durch die autofreie Altstadt lernen Sie die zwei Türme der Hofkirche und die mittelalterliche Kapellbrücke, eine der ältesten überdachten Holzbrücken Europas, kennen. Die 204 Meter lange überdachte Holzbrücke verbindet seit 1333 die Stadtteile beiderseits des Flusses Reuss. Ein weiteres Wahrzeichen ist die Museggmauer, die bis auf einen Turm in ihrer ursprünglichen wehrhaften Gestalt erhalten geblieben ist. Sie zog sich einst als mächtiger Festungsring um die ganze Stadt. Zum Abendessen sind Sie wieder zurück im Hotel.

4. Tag: Pilatus

Das Wahrzeichen der Zentralschweiz ist der wörtlich gemeinte Höhepunkt Ihrer Reise, denn Sie erklimmen den Pilatus mit einer Höhe von 2.132 Metern. Die steilste Zahnradbahn der Welt bringt Sie von Alpnachstad auf die Pilatus-Höhe. Als der Ingenieur Eduard Locher im 19. Jahrhundert die Idee hatte, eine Bahn auf den Pilatus zu bauen, hielten ihn viele für verrückt. Doch 1889 wurde die 4.618 Meter lange Bahnstrecke eröffnet – mit 48 % Steigung die bis heute steilste Zahnradbahn der Welt. Erleben Sie die einmalige Fahrt über Wiesen und durch Felsen! Von der Spitze bieten sich schließlich unglaubliche Ausblicke auf den Vierwaldstättersee und die atemberaubende Bergwelt der Zentralschweiz. Seit Urzeiten umhüllen geheimnisvolle Sagen und Mythen den schroffen Felsen. Im Mittelalter soll hier ein heilbringender Drache gehaust haben. Und im ehemaligen Pilatus-See lungert gar die rastlose Seele des römischen Feldherrn Pontius Pilatus. Per Seilbahn schweben Sie wieder talwärts über schroffe Abgründe und die Wipfel der Bäume bis nach Kriens.

5. Tag: Sarnen und Freizeit

Am Vormittag erkunden Sie Ihren Urlaubsort Sarnen bei einer Führung mit einem örtlichen Reiseleiter.

Im Anschluss haben Sie diesen Tag zur freien Verfügung. Ihr Urlaubsort bietet Ihnen verschiedene Möglichkeiten. Begeben Sie sich auf eine kleine Wanderung, bummeln Sie in Ruhe durch den Ort, machen Sie eine kleine Schifffahrt über den See oder genießen Sie die Annehmlichkeiten Ihres Urlaubshotels.

6. Tag: Furka-Dampfbahn – Grimselpass – Aareschlucht

Mit Volldampf geht es heute mit der Furka-Dampfbahn von Realp nach Gletsch im Wallis. Dank fachgerechter Pflege bringen die 100 Jahre alten Loks ihre Gäste zuverlässig und sicher durch die atemberaubende Bergwelt. Der nostalgische Zug legt eine grandiose Bahnstrecke vorbei am Rhonegletscher bis hinauf zur Station Furka auf 2.163 Metern Höhe zurück. Für Sie endet die Fahrt in Gletsch inmitten einer wilden Berglandschaft, unterhalb des mächtigen Rhonegletschers, dessen riesige Eiszunge etwa 10 Kilometer lang ist und eine durchschnittliche Breite von ungefähr zwei Kilometer aufweist. Gletschereis, Wildbäche, Regen und Schnee haben die Natur hier gestaltet.

Weiter geht es dann in Ihrem Reisebus mit einer Fahrt über den spektakulären Grimselpass. Schon von weitem können Sie die Serpentinenkonstruktion zwischen den Steilhängen des Rhonetals erkennen. Typisch für den Grimsel sind die von Moos überzogenen Granitfelsen. Die Passfahrt endet mit einem Besuch der bekanntesten Naturschönheit des Berner Oberlandes, der Aareschlucht. Das Wasser hat sich bis zu 200 Meter tief in den Fels hineingefressen. Auf einem ein bis zwei Meter breiten Weg durchwandern Sie die 1,4 Kilometer lange Schlucht. Sie laufen sicher auf einem Holzsteg und einem Kiesweg, durch Tunnel sowie über eine Galerie.

7. Tag: Heimreise

Heute heißt es Abschied nehmen. Sie verlassen die Schweizer Bergwelt und fahren wieder gen Heimat. Einzigartige Erlebnisse lassen Sie noch lange in Erinnerungen schwelgen.

ab 1949 
CH-SE02

Reisedaten

Reise/Reiseziel:
Schweiz: Einfach mal für 'ne Woche abdampfen!
Veranstalter:
SZ-Reisen & Service GmbH
Mindestteilnehmerzahl:
25
Ungefähre Gruppengröße:
40

Termine

    Zusatzoptionen:

    Haustürtransfer:

    inkl. Transfer ab/an Haustür Region A/B/C/D/F

    Zusatzoptionen:

    Haustürtransfer:

    inkl. Transfer ab/an Haustür Region A/B/C/D/G

    Zusatzoptionen:

    Haustürtransfer:

    inkl. Transfer ab/an Haustür Region A/B/C/D/E/F/G

    Zusatzoptionen:

    Haustürtransfer:

    inkl. Transfer ab/an Haustür Region A/B/C/D

    Zusatzoptionen:

    Haustürtransfer:

    inkl. Transfer ab/an Haustür Region A/B/C/D/F/G

Reiseversicherung

Wir empfehlen Ihnen den sofortigen Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung (Reiserücktritt und Reiseabbruch), sowie bei Auslandsreisen eine zusätzliche private Auslandskrankenversicherung.

Wir helfen Ihnen dabei, den optimalen Versicherungsschutz für Sie zu finden. Lesen Sie sich hier alle näheren Informationen durch.

Beförderung

  • Haustürtransfer in ausgewählten Regionen
  • Fahrt im modernen Reisebus  

Hotel & Verpflegung

  • 6 Übernachtungen im 4*-Hotel Krone in Sarnen
  • 6x Frühstück
  • 6x Abendessen 

Ausflüge & Besichtigungen
Alle in deutscher Sprache, soweit nicht anders angegeben

  • Stadtführungen: Luzern, Thun und Sarnen mit örtlicher Reiseleitung
  • Zugfahrten: Brienz Rothorn Bahn von Brienz zum Rothorn und zurück, Furka-Dampfbahn von Realp nach Gletsch, Zahnradbahn von Alpnachstad auf den Pilatus
  • Fahrt mit der Standseilbahn von Seelisberg nach Treib
  • Fahrt mit der Seil- & Gondelbahn von Pilatus Kulm nach Kriens  
  • Fahrt über den Grimselpass
  • Schifffahrt auf dem Vierwaldstättersee
  • Führung: Bergkäserei Aschwanden
  • Eintritt: Aareschlucht
  • sz-Reiseleitung
ab 1949 
CH-SE02

4*-Hotel Krone

Lage
Im Herzen der Schweiz am Nordufer des Sarnersees im gleichnamigen Ort Sarnen liegt das Hotel Krone. Das Hotel befindet sich im Zentrum von Sarnen und ist umgeben von Geschäften, Cafés und Restaurants. Der historische Dorfplatz und das Seeufer sind ebenfalls fußläufig erreichbar. Die Lage eignet sich außerdem ideal für Ausflüge in die Zentralschweiz, z. B. an den Vierwaldstättersee und nach Luzern.

Zimmer
Die geschmackvoll eingerichteten Zimmer verfügen über Bad bzw. Dusche/WC, TV und Safe.

Hoteleinrichtung
Im Restaurant werden Sie mit saisonalen und regionalen Angeboten der Schweizer Küche verwöhnt und in der modern eingerichteten Hotel-Lounge können Sie gemütlich zurücklehnen und sich von einem der über hundert präsentierten Schweizer Weine inspirieren lassen. Entspannung finden Sie im Wellnessbereich mit Sauna, Soledampfbad und Caldarium. Genießen Sie hier nicht nur die Ruhe sondern auch den Panoramablick zum herrschaftlichen Landenberg.

Weitere Informationen zum Hotel finden Sie hier.

Hotel Krone
Hotel Krone ©Hotel Krone
Zimmerbeispiel
Zimmerbeispiel ©Hotel Krone
Badezimmer
Badezimmer ©Hotel Krone
Restaurant
Restaurant ©Hotel Krone
Restaurant
Restaurant ©Hotel Krone
Wellnessbereich
Wellnessbereich ©Hotel Krone
Hotel Krone
Zimmerbeispiel
Badezimmer
Restaurant
Restaurant
Wellnessbereich
ab 1949 
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Zielland

Schweiz

Kontinent: Europa
Hauptstadt: Bern
National- und Amtssprache: Deutsch, Französisch, Italienisch
Währungscode: CHF
Internationale Vorwahl: +41
Polizei: 117
Notarzt: 144
Zeitverschiebung:

UTC +1 MEZ

UTC +2 MESZ

Stecker- und Adapterinformationen Typ C, Typ J

Essen

  • Die schweizerische Küche ist je nach Region sehr verschieden, man findet Elemente aus der deutschen, französischen und norditalienischen Küche 
  • Viele Gerichte basieren auf Kartoffeln, Milch, Käse und Milchprodukten

Landestypische Gerichte

  • Schweizer Käse → Emmentaler, Appenzeller, Gruyère und Tête de Moine 
  • Bündnerfleisch → getrocknetes Rindfleisch
  • Papet vaudois → Gericht aus Lauch und Kartoffeln
  • Rösti → fein geschnittene und gebratene Kartoffeln
  • Fondue Bourguignonne → mit verschiedenen Soßen serviertes Fleischfondue
  • Züricher Geschnetzeltes → besteht aus Kalbfleisch, Kalbsnieren und Champignons mit einer Rahmsoße
  • Gugelhupf → Napfkuchen, oft mit Sahnecremefüllung

Getränke

  • Rivella → gilt als Nationalgetränk der Schweiz, gibt es in verschiedenen Geschmacksrichtungen, ist ein Erfrischungsgetränk mit Kohlensäure und 35% Molke 
  • Gassosa → eine süße, kohlensäurehaltige Zitronenlimonade 
  • Wein 
  • Internationale Softdrinks

Infrastruktur

  • Es gibt eine sehr gute allgemeine und touristische Infrastruktur
  • Eisenbahnen, Busse, Bergbahnen und Taxis stehen zur Verfügung
  • Das Straßennetz ist gut ausgebaut

Allgemeines

  • Rechtsverkehr
  • Promillegrenze: 0,5
  • Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen

Führerschein

Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld. 

Taxi

Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen. 

  • Zur Begrüßung gibt man sich die Hand

Trinkgelder

Restaurant: 10%
Hotel: 10%
Taxi: 10%

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?

Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
  • nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
  • schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
    • Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
  • in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • als Vermittler agieren
  • die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
  • auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen

Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?

  • Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren

Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
  • bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
  • anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen

Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen

Nützliche Links

Konsulargesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/

Anlaufstelle an deutschen Flughäfen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006350/e344891d165455976fc40c53e2c668ce/serviceanlaufstellen-data.pdf

Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf

Geldüberweisung ins Ausland

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006348/a20fee2c15d3d6eb0a6b72afcc132fcd/serviceueberweisung-data.pdf

Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/199314/04f2f74f302c2a112fbe3ea0953abaa9/dtauslandsvertretungenliste-data.pdf

Telefonnummern des Auswärtigen Amtes

In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.

Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung

  • Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
  • Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
    • diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
    • ehrenamtlicher Beruf
    • können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
    • sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
    • haben eingeschränkte konsularische Befugnis
  • Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden

Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen

  • Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
    • Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
  • Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
  • Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
  • Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
  • Die medizinische Versorgung ist sehr gut

Nicht erlaubte Medikamente: -

Allgemeiner Hinweis: 

  • Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
  • Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
  • Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit

Plastikverbot: -

Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -

Transitland

Deutschland

Kontinent: Europa
Hauptstadt: Berlin
National- und Amtssprache: Deutsch
Währungscode: EUR
Internationale Vorwahl: +49
Polizei: 110
Notarzt: 112
Zeitverschiebung:

UTC +1 MEZ

UTC +2 MESZ

Stecker- und Adapterinformationen Typ C, Typ F

Essen

  • Die deutsche Küche ist multikulturell und bietet viele regionale sowie internationale Speisen
  • Die typisch deutsche Küche unterscheidet sich von Region zu Region
  • Häufig verwendete Lebensmittel: Fleisch, Wurst, Fisch, Kartoffeln, Nudeln und Gemüse 

Landestypische Gerichte

  • Schnitzel → dünn geschnittenes, knochenfreies Fleischstück, als Beilage gibt es häufig Pommes Frites oder Bratkartoffeln
  • Schweinshaxn → gegrillt, gekocht oder gebraten, teilweise auch paniert. Beilagen sind häufig Sauerkraut/Rotkohl und Knödel
  • Königsberger Klopse → Hackfleischbällchen, die in Salzwasser gegart werden und in einer hellen Mehlschwitze mit Kapern gericht werden. Dazu gibt es meistens Salzkartoffeln
  • Rouladen → meist Rindfleischscheiben mit Gewürzgurken, Speck und einem Stück Weißbrot belegt, welche anschließend eingerollt werden. Dazu gibt es meistens eine dunkle Soße

Getränke

  • Bier → viele unterschiedliche regionale Biersorten
  • Weine
  • Internationale Softdrinks
  • Schnäpse aller Art

Infrastruktur

  • Sehr gute touristische und allgemeine Infrastruktur
  • Gut ausgebautes Straßennetzwerk sowie Zugverbindungen sind vorhanden
  • In größeren Städten gibt es U- und Straßenbahnlinien
  • In kleineren Städten fahren regelmäßig öffentliche Busse 
  • Der Inlansdsflugverkehr ist abgedeckt

Allgemeines

  • Rechtsverkehr
  • Promillegrenze: 0,5 (Bei Fahranfängern, die weniger als drei Jahre Fahrerfahrung haben oder unter 21 Jahren sind gilt die Promillegrenze: 0,0); (Radfahrer haben eine Alkoholgrenze von 1,6, sofern diese nicht in Unfälle verwickelt sind)
  • Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen

Führerschein

Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld. 

Taxi

Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen. 

  • Zur Begrüßung gibt man sich die Hand
  • Mitgebrachte Blumensträuße werden immer ausgewickelt überreicht, dabei sind rote Rosen ausschließlich für den Partner bestimmt

Trinkgelder

Restaurant: 5-10%
Hotel: nach eigenem Ermessen
Taxi: 10%

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?

Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
  • nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
  • schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
    • Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
  • in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • als Vermittler agieren
  • die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
  • auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen

Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?

  • Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren

Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
  • bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
  • anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen

Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen

Nützliche Links

Konsulargesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/

Anlaufstelle an deutschen Flughäfen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006350/e344891d165455976fc40c53e2c668ce/serviceanlaufstellen-data.pdf

Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf

Geldüberweisung ins Ausland

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006348/a20fee2c15d3d6eb0a6b72afcc132fcd/serviceueberweisung-data.pdf

Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/199314/04f2f74f302c2a112fbe3ea0953abaa9/dtauslandsvertretungenliste-data.pdf

Telefonnummern des Auswärtigen Amtes

In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.

Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung

  • Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
  • Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
    • diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
    • ehrenamtlicher Beruf
    • können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
    • sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
    • haben eingeschränkte konsularische Befugnis
  • Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden

Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen

  • Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
    • Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
  • Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
  • Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
  • Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
  • Die medizinische Versorgung ist in allen Teilen des Landes sehr gut

Nicht erlaubte Medikamente: -

Allgemeiner Hinweis: 

  • Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
  • Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
  • Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit

Plastikverbot: -

Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -

Österreich

Kontinent: Europa
Hauptstadt: Wien
National- und Amtssprache: Deutsch
Währungscode: EUR
Internationale Vorwahl: +43
Polizei: 133
Notarzt: 144
Zeitverschiebung:

UTC +1 MEZ

UTC +2 MESZ

Stecker- und Adapterinformationen Typ C, Typ F, Typ E

Essen

  • Die österreichische Küche ist regional sehr unterschiedlich
  • Die Küche ist zudem von den Nachbarländern beeinflusst  

Landestypische Gerichte

  • Wienerschnitzel → dünnes, paniertes Schnitzel aus Kalbsfleisch
  • Bauernschmaus → Fleischplatte
  • Kasspatzln → Käsespätzle 
  • Schlutzkrapfen → gefüllte Teigtaschen 
  • Tiroler Krapfen → Teigtaschen mit Sauerkraut oder Preiselbeermarmelade 
  • Zillertaler Krapfen → mit Kräutern und Quark gefüllte Teigtaschen 
  • Kaiserschmarrn → in der Pfanne zerteilter, dicker Pfannkuchen
  • Germknödel → gefüllte Knödel aus Hefeteig
  • Apfel- und Topfenstrudel  
  • Gebackene Mäuse → frittierte Teigklöße 
  • Sachertorte → Schokoladentorte mit Aprikosenmarmelade und dicker Schokoglasur 

Getränke

  • Obstler → eine Art von Schnaps, der aus verschiedenen Obstsorten gebrannt wird
  • Internationale Softdrinks

Infrastruktur

  • Es gibt ein gut ausgebautes Straßennetz
  • Ein sehr gutes Eisenbahn- und Busnetz ist vorhanden
  • Mietwagen, Taxis und öffentliche Verkehrsmittel stehen zur Verfügung

Allgemeines

  • Rechtsverkehr
  • Promillegrenze: 0,5 (Fahranfänger, die ihren Führerschein seit weniger als 2 Jahren haben: 0,2)
  • Es gilt eine Vignettenpflicht auf österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen
  • Auf einzelnen Streckenabschnitten wird zusätzlich eine Mautgebühr verlangt
  • Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen

Führerschein

Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.

Taxi

Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.

  • Auf den Titel in der Anrede wird viel Wert gelegt
  • Das Rauchen an öffentlichen Orten sowie in öffentlichen Gebäuden ist verboten
  • Das Rauchverbot betrifft auch öffentliche Feste mit gastronomischen Angeboten
  • Das Rauchen ist im privaten PKW verboten, sofern sich ein Minderjähriger im Fahrzeug befindet

Trinkgelder

Restaurant: freiwillig, nach eigenem Ermessen
Hotel: freiwillig, nach eigenem Ermessen
Taxi: freiwillig, nach eigenem Ermessen

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?

Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
  • nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
  • schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
    • Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
  • in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • als Vermittler agieren
  • die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
  • auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen

Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?

  • Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren

Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
  • bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
  • anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen

Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen

Nützliche Links

Konsulargesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/

Anlaufstelle an deutschen Flughäfen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006350/e344891d165455976fc40c53e2c668ce/serviceanlaufstellen-data.pdf

Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf

Geldüberweisung ins Ausland

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006348/a20fee2c15d3d6eb0a6b72afcc132fcd/serviceueberweisung-data.pdf

Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/199314/04f2f74f302c2a112fbe3ea0953abaa9/dtauslandsvertretungenliste-data.pdf

Telefonnummern des Auswärtigen Amtes

In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.

Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung

  • Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
  • Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
    • diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
    • ehrenamtlicher Beruf
    • können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
    • sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
    • haben eingeschränkte konsularische Befugnis
  • Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden

Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen

  • Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
    • Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
  • Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
  • Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
  • Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
  • Die medizinische Versorgung ist sehr gut

Nicht erlaubte Medikamente: -

Allgemeiner Hinweis: 

  • Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
  • Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
  • Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
  • Das Verdecken des Gesichts durch Kleidung ist in der Öffentlichkeit verboten

Plastikverbot: -

Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -

PDF-Downloads

 Länder-Information
ab 1949 
CH-SE02

Ausführliche Einreisebestimmungen:

Ausführliche Einreisebestimmungen finden Sie .

Hinweis:
Durch technische Störungen oder Defekte kann ein kurzfristiger Austausch von Schienenfahrzeugen erfolgen. 

Auf Grund von Fahrplananpassungen behalten wir uns eventuelle Streckenänderungen vor. 

Brienz Rothorn Bahn:

Bei Ausfall einer Dampflokomotive oder zur Verstärkung können Dieselzüge eingesetzt werden.
Im August 2024 wurde das Gleisbett der Rothornbahn durch ein Unwetter sehr stark beschädigt. Die Instandsetzungsarbeiten werden bis zum Frühjahr 2025 andauern. Sollte die Strecke zum Reisetermin in 2025 nicht geöffnet sein, werden wir Ihnen ein Ersatzausflug organisieren. (Stand Sep. 2024)

Schifffahrt auf dem Vierwaldstättersee:

Die Schifffahrt auf dem Vierwaldstättersee wird in der Regel mit einem Dampfschiff durchgeführt. Bitte beachten Sie, dass sich die Schiffseinsätze kurzfristig ändern können, sodass die Fahrt ggf. mit einem Motorschiff durchgeführt wird.

Hinweis zu den Ausflügen:

Alle Ausflüge und Führungen finden in deutscher Sprache statt, soweit nichts anderes angegeben ist. Bitte beachten Sie, dass sich die angegebene Reihenfolge der Ausflüge ändern kann. 

Hinweis Währung in der Schweiz:

Bitte beachten Sie, dass in der Schweiz der Schweizer Franken (CHF) alleiniges Zahlungsmittel ist.

Hinweis Höhenmeter:

Bitte beachten Sie, dass diese Reise in Höhen von etwa 2.000 Metern führt. Mit zunehmender Höhe nimmt der Luftdruck und entsprechend der Sauerstoff in der Einatmungsluft ab. Daher sollten Sie sich entsprechend gesund und fit fühlen. Der gesunde Körper verfügt über ausgezeichnete Anpassungsmechanismen, doch bei Herz-, Lungen-, Kreislauf oder Blutkrankheiten sollten Sie bitte vor dem Buchen der Reise Ihren Arzt konsultieren.
Mit zunehmender Höhe sinkt auch die Umgebungstemperatur. Deshalb ist auch im Hochsommer auf warme Kleidung zu achten. Wir empfehlen gerne das „Zwiebelprinzip" (T-Shirt, Pullover, Jacke). So können Sie Ihre Kleidung jederzeit unkompliziert der Umgebungstemperatur anpassen.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige (Reisedokumente / Visum / Impfung):

Deutsche Staatsangehörige benötigen für diese Reise gültige Ausweisdokumente. Die Reise kann sonst nicht angetreten werden!
Je nach Reiseland kann es sein, dass ein Visum erforderlich ist. In einigen Ländern sind ggf. auch Impfvorschriften zu beachten. Ausführliche Einreisebestimmungen finden Sie online bei der jeweiligen Reise unter der Rubrik „Länder“. Außerdem erhalten Sie diese Infos auch in Ihren zugesandten Reise-Vertragsunterlagen.
Wir empfehlen Ihnen dringend, sich schon vor der Buchung einer Reise über Ihre Einreisebestimmungen zu informieren. Bitte erkundigen Sie sich dabei auch über mögliche Bearbeitungszeiten für ggf. benötigte Visa, um eine rechtzeitige Bearbeitung vor Abreise zu gewährleisten sowie über notwendige Impfungen.
Bitte beachten Sie, dass seit dem 26. Juni 2012 jedes Kind, welches ins Ausland reist, unabhängig vom Alter ein eigenes Reisedokument benötigt. Eintragungen im Reisepass der Eltern werden nicht mehr anerkannt. Bitte beantragen Sie das notwendige Reisedokument bei den zuständigen Behörden.

Einreisebestimmungen für nicht-deutsche Staatsangehörige (Reisedokumente / Visum / Impfung):

Falls Personen ohne deutsche bzw. mit nicht ausschließlich deutscher Staatsbürgerschaft mitreisen, beachten Sie bitte, dass in diesem Fall andere bzw. gesonderte Einreisebestimmungen für Ihr gewähltes Reiseland gelten können. Hierüber geben die jeweiligen Auslandsvertretungen bzw. zuständigen Konsulate entsprechend Auskunft. Wir empfehlen Ihnen dringend, sich schon vor der Buchung einer Reise über Ihre Einreisebestimmungen zu informieren. Bitte erkundigen Sie sich dabei auch über mögliche Bearbeitungszeiten für ggf. benötigte Visa, um eine rechtzeitige Bearbeitung vor Abreise zu gewährleisten.
Sollten Sie in diesem Zusammenhang Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter. Bitte kontaktieren Sie uns unter unserer kostenfreien Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).

Absagefrist durch den Reiseveranstalter sz-Reisen & Service GmbH:

Falls die Mindesteilnehmerzahl für Ihren Reisetermin nicht erreicht werden sollte, behält sich sz-Reisen vor, bis spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt (bei Tagesfahrten bis zu 2 Wochen) die Reise abzusagen bzw. vom Reisevertrag zurückzutreten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen SZ-Reisen & Service GmbH unter §7.

sz-Reisen und momento by sz-Reisen sind Marken der sz-Reisen & Service GmbH

Hinweis für Menschen mit eingeschränkter Mobilität:

Unsere Reisen sind nicht geeignet für Gäste mit eingeschränkter Mobilität. sz-Reisen sind meistens Reisen in Bewegung: Um alle Besichtigungen, Rundgänge und Ausflüge in vollem Umfang miterleben zu können, sollten Sie „gut zu Fuß“ sein. Auch so manch ein Hotel ist noch nicht auf Rollatoren oder weitergehende Mobilitätsbeschränkungen eingestellt. Daher sind unsere Reisen für schwer gehbehinderte Gäste sowie für Gäste im Rollstuhl oder mit starker Sehbehinderung nicht geeignet (auch Gehörlosigkeit oder allg. Reisebehinderung).
Im Zweifel können wir vorab für Sie prüfen, ob eine Teilnahme möglich ist. Bitte fragen Sie uns vor der Buchung, ob diese Reise für Sie geeignet ist. Wir beraten Sie gern unter unserer kostenlosen Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).

Zahlung & Reiserücktritt bei SZ-Reisen:

Ausführliche Informationen zu Zahlung und zum Reiserücktritt finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen SZ-Reisen & Service GmbH unter § 2. + 5. + 7. + 8.

Hinweis bei Hotelaufenthalt:

Bei der Hotelkategorie handelt es sich um eine Veranstalterbewertung, die auch von den örtlichen Kategorie abweichen kann.

ab 1949 
CH-SE02