Spindlermühle: Kleine Elbe und Riesenspaß
Kurzurlaub im Naturparadies Riesengebirge
- 4*-Hotel mit Hallenbad
- 2 geführte Rundfahrten durch das Riesengebirge
- Spaziergang durch die Adersbacher Felsenstadt
- Besuch der Glasbläserei mit Kleinbrauerei & 1 Getränk in Harrachov
Kurzurlaub im Naturparadies Riesengebirge
- 4*-Hotel mit Hallenbad
- 2 geführte Rundfahrten durch das Riesengebirge
- Spaziergang durch die Adersbacher Felsenstadt
- Besuch der Glasbläserei mit Kleinbrauerei & 1 Getränk in Harrachov
Wissen Sie, wann tschechisches Bier am allerbesten schmeckt? Nach einer ausgedehnten Wanderung durch die Höhen und Wälder des Riesengebirges. Jede Wette, dass auch Sie auf den Geschmack kommen werden, denn in und um Spindlermühle – Ihrem Reiseziel für diesen Abstecher zu unseren Nachbarn – protzt das Mittelgebirge nur so mit Naturschönheit und Freizeitangeboten. Aber nicht nur kühles Blondes fließt hier in Strömen, sondern auch die Elbe, die sich hier noch als kleines Flüsschen auf über 700 Metern Höhe ihren Weg nach Dresden bahnt.
Von Ihrem 4*-Hotel in dem beliebten tschechischen Wintersportort Spindlermühle (Špindlerův Mlýn) sehen Sie aber nicht nur die unmittelbare Umgebung. Auf zwei ganztägigen Riesengebirgsrundfahrten erleben Sie die ganze Schönheit von Rübezahls Heimat, deren Geschichte mit Sagen und Märchen gespickt ist. Schon am Anreisetag machen Sie unter anderem in Gablonz (Jablonec) Station, wo Sie der zerbrechlichen Schönheit der traditionellen Glaskunst und des Schmucks begegnen. In Harrachov besuchen Sie die Glasbläserei mit ihrer Kleinbrauerei, die wir natürlich nicht ohne eine Verkostung verlassen, in Hohenelbe (Vrchlabi), dem „Tor zum Riesengebirge“, besuchen wir das Wasserschloss und in Adersbach erwandern wir uns die berühmte Felsenstadt mit ihren abstrakten Formationen. Über 80 Meter hohe Felsen, Wasserfälle und kristallklare Seen verwandeln diesen Ort in ein verwunschenes Naturschauspiel.
Ganz ohne Zweifel warten an diesen drei Tagen nicht nur ein Riesengebirge, sondern auch ein Riesenspaß auf Sie.
Programm
1. Tag: Anreise nach Spindlermühle mit Rundfahrt durch das Riesengebirge (Teil 1)
Ihre Kurzreise zu unseren tschechischen Nachbarn beginnt mit einem Halt in der nordböhmischen Stadt Reichenberg (Liberec), unterhalb des Berges Jeschken (Ještěd). Nachdem Sie Ihre örtliche Reiseleitung begrüßt hat, gibt es viel Interessantes über die ehemalige Textilmetropole mit ihren damals 50 Textilfabriken zu berichten. Anfang des 19. Jahrhunderts war sie nach Prag die zweitgrößte Stadt des Landes. Sehenswert sind der Altstädter Platz mit seinen zahlreichen Cafés und Restaurants, das Neorenaissance-Rathaus, das Reichenberger Stadttheater, die Residenz der Grafen von Rädern und die Schlosskapelle - ein Schatzkästchen deutscher Renaissancekunst.
Weiter geht es in Richtung Riesengebirge, in das malerische Gablonz (Jablonec). Wie in früheren Zeiten begegnen Sie hier auch noch heute der zerbrechlichen Schönheit der traditionellen Glaskunst und des Glasschmucks. Vielleicht haben Sie Glück und finden hier schon ein kleines Mitbringsel für Ihre Lieben zuhause.
Am Nachmittag erreichen Sie Ihr 4*-Pinia Hotel & Resort im Herzen des Riesengebirges. Entdecken Sie bei einem Spaziergang den bekannten Wintersportort Spindlermühle (Špindlerův Mlýn) und nutzen Sie das Wellness-Zentrum Ihres Hotels zum Genießen und Entspannen.
Beim gemeinsamen Abendessen im hoteleigenen Restaurant erwartet Sie ein traumhafter Blick in das malerische Riesengebirge.
2. Tag: Rundfahrt durch das Riesengebirge (Teil 2)
Nach einem ausgiebigen Frühstück folgen Sie den Spuren des hiesigen Berggeistes Rübezahl. Um Krakonoš, wie ihn die Einheimischen nennen, ragen sich zahlreiche Mythen und Märchen, welche in vielen Orten des Riesengebirges angesiedelt sind.
Ihre Rundfahrt führt Sie u.a. nach Hohenelbe (Vrchlabi), dem "Tor zum Riesengebirge". Dominiert wird das malerische Gebirgsstädtchen durch das ehemalige Wasserschloss und den Schlosspark, der zu einem Spaziergang einlädt.
Über Trautenau (Trutnov) gelangen Sie in den östlichen Teil des Riesengebirges, der einen weiteren Höhepunkt für Sie bereithält. Sie besichtigen die Adersbacher Felsenstadt, ein abstraktes und gleichzeitig faszinierendes Felsengebilde geschaffen von Mutter Natur. Bereits im 18. Jahrhundert entdeckten Wanderer dieses Revier für sich. Aus dieser Zeit stammen auch ein Großteil der Felsennamen - "Die Liebhaber", "Rübezahls Lehnstuhl" oder auch der "Elefantenplatz". Und wussten Sie, dass es auch im Riesengebirge einen "Zuckerhut" gibt? Auf dieser Reise werden Sie ihn entdecken, versprochen! Manche Stellen der Felsenstadt sind nur mit der Leiter zu erreichen (entsprechend sollte man gut zu Fuß sein).
Nach einem spannenden Tag mit vielen einzigartigen Eindrücken können Sie beim reichhaltigen Abendessen im Hotel die Erlebnisse Revue passieren lassen.
3. Tag: Harrachov - Heimreise
Heute verlassen Sie Spindlermühle, doch der Weg führt Sie nicht sofort gen Heimat. Sie fahren in das beschauliche Örtchen Harrachsdorf (Harrachov), welches reizvoll im Tal der Murmel liegt und wohl eines der bekanntesten Wintersportzentren im Riesengebirge ist. Beeindruckend schmiegen sich die riesigen Skisprungschanzen an den Berghang und sind jedes Jahr Schauplatz für internationale Wettkämpfe der Weltelite. Bummeln Sie zusammen mit Ihrer sz-Reiseleitung durch das Städtchen und schauen Sie sich die Kapelle der Heiligen Elisabeth mit der Gläsernen Glocke, die St. Wenzel Kirche mit teils gläsernem Altar an und besuchen Sie die bekannte Glasbläserei inkl. der Kleinbrauerei mit 1 Getränk.
Nachdem Sie den Rundgang beendet haben, können Sie auf der Heimfahrt sicherlich noch die ein oder andere Entdeckung im Riesengebirge machen. Und mit etwas Glück zeigt sich Rübezahl vielleicht doch noch...
Reisedaten
- Reise/Reiseziel:
- Spindlermühle: Kleine Elbe und Riesenspaß
- Veranstalter:
- SZ-Reisen & Service GmbH
- Mindestteilnehmerzahl:
- 25
- Ungefähre Gruppengröße:
- 30
Termine
Reiseversicherung
Wir empfehlen Ihnen den sofortigen Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung (Reiserücktritt und Reiseabbruch), sowie bei Auslandsreisen eine zusätzliche private Auslandskrankenversicherung.
Wir helfen Ihnen dabei, den optimalen Versicherungsschutz für Sie zu finden. Lesen Sie sich hier alle näheren Informationen durch.
Beförderung
- Haustürtransfer in ausgewählten Regionen
- Fahrt im modernen Reisebus
Hotel & Verpflegung
- 2 Übernachtungen im 4*-Pinia Hotel & Resort in Spindlermühle
- 2x Frühstück
- 2x Abendessen
Ausflüge & Besichtigungen
Alle in deutscher Sprache, soweit nicht anders angegeben
- Ausflüge: 2 Rundfahrten durch das Riesengebirge, u.a. mit Reichenberg (Liberec), Gablonz (Jablonec), Hohenelbe (Vrchlabi), Trautenau (Trutnov) und weitere, jeweils mit örtl. Reiseleitung
- Aufenthalt: Harrachsdorf (Harrachov)
- Eintritte: Adersbacher Felsenstadt und Glasbläserei mit Kleinbrauerei & 1 Getränk in Harrachov
Zusätzlich inklusive
- Nutzung von Hallenbad im Hotel
- Kurtaxe
- sz-Reiseleitung
4* Pinia Hotel & Resort (ehemals 4*-Hotel Clarion in Spindlermühle)
Lage
Ihr Hotel liegt in einem ruhigen Ortsteil von Spindlermühle, in Labská, inmitten der Natur des Nationalparks Riesengebirge.
Zimmer
Die 207 Zimmer verfügen über Bad/Dusche und WC, Sat-TV, Telefon, Schließfach und Haartrockner sowie teilweise Balkon.
Hoteleinrichtung
Das Restaurant serviert eine große Auswahl an Gerichten der tschechischen und internationalen Küche. Eine Bar, eine Sommerterrasse und ein Kinderspielplatz gehören zu den weiteren Annehmlichkeiten. Das Wellness-Zentrum mit einem Schwimmbad und Whirlpool, einer Saunalandschaft und Fitnesseinrichtungen lädt mit verschiedenen Gesundheits- und Schönheitsanwendungen zum Entspannen ein.
Weitere Informationen finden Sie unter:
Zielland
Tschechische Republik
Kontinent: | Europa |
Hauptstadt: | Prag |
National- und Amtssprache: | Tschechisch |
Währungscode: | CZK |
Internationale Vorwahl: | +420 |
Polizei: | 112/158 |
Notarzt: | 112/155 |
Zeitverschiebung: | UTC +1 MEZ UTC +2 MESZ |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ C, Typ E |
Essen
- Die traditionelle Küche ist mit der österreichischen und süddeutschen Küche verwandt
- Sie ist einfach und deftig
- Knödel werden sehr häufig als Beilage serviert
Landestypische Gerichte:
- Vepro-knedlo-zelo → Nationalgericht, Schweinebraten mit Knödeln und Kraut
- Mehlspeisen → werden häufig als süße Variante zum Nachtisch gegessen
- Bramborová → Kartoffelsuppe mit Pilzen
- Zelná → Weißkohlsuppe
Getränke
- Pivo → Bier
- Slivowitz → Pflaumenschnaps
- Merunkowitz → Aprikosenschnaps
- Becherovka → Karlsbader Kräuterschnaps
- Internationale Softdrinks
Infrastruktur
- Gut ausgebaute allgemeine und touristische Infrastruktur
- Ein Eisenbahnnetz steht zur Verfügung
- Öffentlicher Nahverkehr kann genutzt werden
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,0
- Ab Januar 2021 benötigen Fahrzeuge zur Benutzung von Autobahnen und vierspurigen Schnellstraßen eine Vignette. Diese kann online, an offiziellen Verkaufsstellen und an Selbstbedienungskiosken an Grenzübergängen erworben werden. Motorräder und Anhänger sind von dieser Pflicht ausgenommen
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- Eine Ostertradition am Ostermontag ist, dass Männer jungen Frauen leicht mit geflochtenen Weidenruten auf die Beine schlagen. Dies soll Gesundheit und Jugend bringen
Trinkgelder
Restaurant: | Bei kleinen Summen: Aufrunden. Ansonsten 5-10% |
Hotel: | Gepäckservice: 24 CZK Zimmerservice: nach eigenem Ermessen |
Taxi: | Unüblich. Bei gutem Service: Aufrunden |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die medizinische Versorgung ist gut, teilweise sind die Einrichtungen aber nicht auf dem neuesten technischen Stand
Nicht erlaubte Medikamente:
-
Die Einfuhr von süchtig machenden Stoffen, Produkten, die sie enthalten, und einigen Stoffen, die zu ihrer Herstellung verwendet werden (die in den Anhängen des Gesetzes Nr. 167/1998 Slg. über süchtig machende Stoffe in der geänderten Fassung aufgeführt sind), ist nur auf der Grundlage einer Einfuhrgenehmigung möglich, die vom Gesundheitsministerium erteilt wird, und einer Ausfuhrgenehmigung, die vom Ursprungsland des Stoffes erteilt wird, wenn sie von diesem Land bei der Ausfuhr verlangt wird.
-
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.mzv.cz/chicago/en/consular_information/important_information_for_travelers_1/customs_information_for_travelers.html
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
Transitland
Deutschland
Kontinent: | Europa |
Hauptstadt: | Berlin |
National- und Amtssprache: | Deutsch |
Währungscode: | EUR |
Internationale Vorwahl: | +49 |
Polizei: | 110 |
Notarzt: | 112 |
Zeitverschiebung: | UTC +1 MEZ UTC +2 MESZ |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ C, Typ F |
Essen
- Die deutsche Küche ist multikulturell und bietet viele regionale sowie internationale Speisen
- Die typisch deutsche Küche unterscheidet sich von Region zu Region
- Häufig verwendete Lebensmittel: Fleisch, Wurst, Fisch, Kartoffeln, Nudeln und Gemüse
Landestypische Gerichte
- Schnitzel → dünn geschnittenes, knochenfreies Fleischstück, als Beilage gibt es häufig Pommes Frites oder Bratkartoffeln
- Schweinshaxn → gegrillt, gekocht oder gebraten, teilweise auch paniert. Beilagen sind häufig Sauerkraut/Rotkohl und Knödel
- Königsberger Klopse → Hackfleischbällchen, die in Salzwasser gegart werden und in einer hellen Mehlschwitze mit Kapern gericht werden. Dazu gibt es meistens Salzkartoffeln
- Rouladen → meist Rindfleischscheiben mit Gewürzgurken, Speck und einem Stück Weißbrot belegt, welche anschließend eingerollt werden. Dazu gibt es meistens eine dunkle Soße
Getränke
- Bier → viele unterschiedliche regionale Biersorten
- Weine
- Internationale Softdrinks
- Schnäpse aller Art
Infrastruktur
- Sehr gute touristische und allgemeine Infrastruktur
- Gut ausgebautes Straßennetzwerk sowie Zugverbindungen sind vorhanden
- In größeren Städten gibt es U- und Straßenbahnlinien
- In kleineren Städten fahren regelmäßig öffentliche Busse
- Der Inlansdsflugverkehr ist abgedeckt
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,5 (Bei Fahranfängern, die weniger als drei Jahre Fahrerfahrung haben oder unter 21 Jahren sind gilt die Promillegrenze: 0,0); (Radfahrer haben eine Alkoholgrenze von 1,6, sofern diese nicht in Unfälle verwickelt sind)
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- Zur Begrüßung gibt man sich die Hand
- Mitgebrachte Blumensträuße werden immer ausgewickelt überreicht, dabei sind rote Rosen ausschließlich für den Partner bestimmt
Trinkgelder
Restaurant: | 5-10% |
Hotel: | nach eigenem Ermessen |
Taxi: | 10% |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die medizinische Versorgung ist in allen Teilen des Landes sehr gut
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
PDF-Downloads
Länder-InformationAusführliche Einreisebestimmungen:
Ausführliche Einreisebestimmungen finden Sie .
Adersbacher Felsenstadt:
Manche Stellen der Felsenstadt sind nur über Leitern zu erreichen, entsprechend sollte man gut zu Fuß sein. Der Anfangsteil ist jedoch für Jedermann gut machbar.
Hinweis zu den Ausflügen:
Alle Ausflüge und Führungen finden in deutscher Sprache statt, soweit nichts anderes angegeben ist. Bitte beachten Sie, dass sich die angegebene Reihenfolge der Ausflüge ändern kann.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige (Reisedokumente / Visum / Impfung):
Deutsche Staatsangehörige benötigen für diese Reise gültige Ausweisdokumente. Die Reise kann sonst nicht angetreten werden!
Je nach Reiseland kann es sein, dass ein Visum erforderlich ist. In einigen Ländern sind ggf. auch Impfvorschriften zu beachten. Ausführliche Einreisebestimmungen finden Sie online bei der jeweiligen Reise unter der Rubrik „Länder“. Außerdem erhalten Sie diese Infos auch in Ihren zugesandten Reise-Vertragsunterlagen.
Wir empfehlen Ihnen dringend, sich schon vor der Buchung einer Reise über Ihre Einreisebestimmungen zu informieren. Bitte erkundigen Sie sich dabei auch über mögliche Bearbeitungszeiten für ggf. benötigte Visa, um eine rechtzeitige Bearbeitung vor Abreise zu gewährleisten sowie über notwendige Impfungen.
Bitte beachten Sie, dass seit dem 26. Juni 2012 jedes Kind, welches ins Ausland reist, unabhängig vom Alter ein eigenes Reisedokument benötigt. Eintragungen im Reisepass der Eltern werden nicht mehr anerkannt. Bitte beantragen Sie das notwendige Reisedokument bei den zuständigen Behörden.
Einreisebestimmungen für nicht-deutsche Staatsangehörige (Reisedokumente / Visum / Impfung):
Falls Personen ohne deutsche bzw. mit nicht ausschließlich deutscher Staatsbürgerschaft mitreisen, beachten Sie bitte, dass in diesem Fall andere bzw. gesonderte Einreisebestimmungen für Ihr gewähltes Reiseland gelten können. Hierüber geben die jeweiligen Auslandsvertretungen bzw. zuständigen Konsulate entsprechend Auskunft. Wir empfehlen Ihnen dringend, sich schon vor der Buchung einer Reise über Ihre Einreisebestimmungen zu informieren. Bitte erkundigen Sie sich dabei auch über mögliche Bearbeitungszeiten für ggf. benötigte Visa, um eine rechtzeitige Bearbeitung vor Abreise zu gewährleisten.
Sollten Sie in diesem Zusammenhang Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter. Bitte kontaktieren Sie uns unter unserer kostenfreien Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).
Absagefrist durch den Reiseveranstalter sz-Reisen & Service GmbH:
Falls die Mindesteilnehmerzahl für Ihren Reisetermin nicht erreicht werden sollte, behält sich sz-Reisen vor, bis spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt (bei Tagesfahrten bis zu 2 Wochen) die Reise abzusagen bzw. vom Reisevertrag zurückzutreten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen SZ-Reisen & Service GmbH unter §7.
sz-Reisen und momento by sz-Reisen sind Marken der sz-Reisen & Service GmbH
Hinweis zu Impfungen:
Über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen für Ihr Wunschreiseziel sollten Sie sich rechtzeitig informieren und ggf. ärztlicher Rat, z.B. zu Thrombose und anderen Gesundheitsrisiken einholen. Wir verweisen auch auf die Einreisebestimmungen des jeweiligen Ziellandes unter der Rubrik "Länder" auf unsere Website und auf allgemeine Informationen von Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
Bei Fragen kontaktieren Sie uns unter unserer kostenlosen Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).
Hinweis für Menschen mit eingeschränkter Mobilität:
Unsere Reisen sind nicht geeignet für Gäste mit eingeschränkter Mobilität. sz-Reisen sind meistens Reisen in Bewegung: Um alle Besichtigungen, Rundgänge und Ausflüge in vollem Umfang miterleben zu können, sollten Sie „gut zu Fuß“ sein. Auch so manch ein Hotel ist noch nicht auf Rollatoren oder weitergehende Mobilitätsbeschränkungen eingestellt. Daher sind unsere Reisen für schwer gehbehinderte Gäste sowie für Gäste im Rollstuhl oder mit starker Sehbehinderung nicht geeignet (auch Gehörlosigkeit oder allg. Reisebehinderung).
Im Zweifel können wir vorab für Sie prüfen, ob eine Teilnahme möglich ist. Bitte fragen Sie uns vor der Buchung, ob diese Reise für Sie geeignet ist. Wir beraten Sie gern unter unserer kostenlosen Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).
Zahlung & Reiserücktritt bei SZ-Reisen:
Ausführliche Informationen zu Zahlung und zum Reiserücktritt finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen SZ-Reisen & Service GmbH unter § 2. + 5. + 7. + 8.
Hinweis bei Hotelaufenthalt:
Bei der Hotelkategorie handelt es sich um eine Veranstalterbewertung, die auch von den örtlichen Kategorie abweichen kann.