Von der Moldau bis zur Donau
Genussvolle Entdeckungen zwischen Südböhmen und Oberösterreich
- Stadtführung Krumau & Linz
- Brauereiführung im Freistädter Brauhaus
- Schifffahrt auf der Donau
Genussvolle Entdeckungen zwischen Südböhmen und Oberösterreich
- Stadtführung Krumau & Linz
- Brauereiführung im Freistädter Brauhaus
- Schifffahrt auf der Donau
Wasser sucht sich bekanntlich immer seinen Weg – und wir machen es ihm einfach nach. Allerdings deutlich komfortabler, mit Reisebus, Schiff und ganz ohne nasse Füße. Diese Reise führt Sie entlang zweier der schönsten Flüsse Mitteleuropas: der Moldau und der Donau. Beide haben über Jahrhunderte Städte geprägt, Kulturen verbunden und Geschichten geschrieben – und genau diesen Geschichten folgen wir.
Freuen Sie sich auf beeindruckende Stadtbilder, historische Gassen und prachtvolle Bauwerke, die von einer bewegten Vergangenheit erzählen. In Linz trifft moderne Lebensart auf traditionsreiche Donaustadt, während Freistadt mit mittelalterlichem Charme und gelebter Braukultur begeistert. Jenseits der Grenze erwarten Sie mit Budweis und dem märchenhaften Krumau zwei der schönsten Städte Südböhmens, deren historische Altstädte zum Flanieren, Staunen und Genießen einladen.
Ein weiterer Höhepunkt ist die Wachau – eine Landschaft, die aussieht, als hätte sich die Donau für ihren schönsten Abschnitt besonders viel Mühe gegeben. Sanfte Weinberge, romantische Winzerorte und das imposante Stift Melk bilden die Kulisse für eine entspannte Schifffahrt, bei der die schönsten Ausblicke ganz von allein an Ihnen vorbeiziehen. Und weil Reisen bekanntlich auch durch den Magen geht, dürfen natürlich eine Bierverkostung im traditionsreichen Freistadt sowie edle Wachauer Weine nicht fehlen.
Diese Reise verbindet Kultur, Natur und Genuss auf besonders angenehme Weise. Lehnen Sie sich zurück, lassen Sie die Flüsse erzählen und genießen Sie fünf abwechslungsreiche Tage voller eindrucksvoller Landschaften, historischer Städte und kulinarischer Entdeckungen. Ganz nach dem Motto: Immer schön mit dem Strom – zumindest diesmal.
Programm
1. Tag: Anreise
Ihre Reise beginnt mit der bequemen Anreise nach Hagenberg in Oberösterreich. Lehnen Sie sich entspannt zurück und stimmen Sie sich auf abwechslungsreiche Tage zwischen Moldau und Donau ein. Nach der Ankunft im komfortablen Hotel beziehen Sie Ihre Zimmer und haben Gelegenheit, sich in Ruhe einzurichten. Beim gemeinsamen Abendessen genießen die ersten kulinarischen Eindrücke der Region. Freuen Sie sich auf eine Reise voller kultureller Höhepunkte, malerischer Landschaften und genussvoller Momente.
2. Tag: Ausflug nach Linz und Freistadt
Nach dem Frühstück führt Sie der Weg zunächst nach Linz, der lebendigen Landeshauptstadt Oberösterreichs. Während einer Stadtführung entdecken Sie die wichtigsten Sehenswürdigkeiten und erfahren Wissenswertes über die bewegte Geschichte der Stadt, die sich in den vergangenen Jahren zu einer modernen Kulturmetropole entwickelt hat. Anschließend erwartet Sie ein besonderes Erlebnis: Mit der traditionsreichen Pöstlingbergbahn, einer der steilsten Adhäsionsbahnen Europas, fahren Sie hinauf auf den Linzer Hausberg. Oben angekommen eröffnet sich Ihnen ein herrlicher Panoramablick über die Stadt und den breiten Donaustrom. Nach etwas Freizeit geht es weiter in die historische Braustadt Freistadt. Bei einer Führung durch das Brauereimuseum tauchen Sie in die jahrhundertealte Brautradition der Stadt ein und erfahren, warum das Bier hier bis heute einen besonderen Stellenwert genießt. Natürlich darf auch eine Verkostung des bekannten Freistädter Bieres nicht fehlen. Anschließend bleibt Zeit, die liebevoll erhaltene Altstadt mit ihren mittelalterlichen Gassen, Stadttoren und gemütlichen Cafés individuell zu erkunden, bevor Sie zum Abendessen ins Hotel zurückkehren.
3. Tag: Ausflug nach Südböhmen mit Budweis und Krumau
Heute überqueren Sie die Grenze nach Tschechien und erreichen zunächst České Budějovice, besser bekannt als Budweis. Die südböhmische Metropole beeindruckt mit ihrem großzügigen Marktplatz, den prächtigen Bürgerhäusern und den charakteristischen Arkadengängen. Während Ihres Aufenthalts können Sie die historische Altstadt ganz in Ihrem eigenen Tempo erkunden und das besondere Flair dieser traditionsreichen Stadt genießen. Im Anschluss erwartet Sie mit Český Krumlov einer der schönsten Orte Mitteleuropas. Die UNESCO-Welterbestadt schmiegt sich malerisch in eine Schleife der Moldau und begeistert mit verwinkelten Gassen, historischen Innenhöfen und einem beeindruckenden Schlossensemble, das hoch über der Altstadt thront. Bei einem geführten Stadtspaziergang lernen Sie die Geschichte und die schönsten Plätze der Stadt kennen. Danach bleibt ausreichend Freizeit, um durch die romantischen Gassen zu schlendern, in einem Café zu verweilen oder den einmaligen Ausblick auf die Moldau zu genießen.
4. Tag: Stift Melk – Schifffahrt auf der Doanu
Der heutige Ausflug führt Sie in eine der schönsten Flusslandschaften Europas: die Wachau. Den Auftakt bildet ein Besuch des imposanten Stifts Melk, dessen barocke Silhouette weithin sichtbar über der Donau thront. Schon von außen beeindruckt die gewaltige Klosteranlage und bietet herrliche Ausblicke auf die umliegende Kulturlandschaft. Anschließend heißt es "Leinen los". Während einer entspannten Schifffahrt von Melk nach Spitz erleben Sie die Wachau von ihrer schönsten Seite. Vorbei an steilen Weinbergen, idyllischen Winzerorten und historischen Burgen gleitet das Schiff durch eine Landschaft, die seit vielen Jahren zum UNESCO-Welterbe zählt. In Dürnstein bleibt Zeit für einen individuellen Spaziergang durch die malerische Altstadt mit ihren farbenfrohen Häusern und der berühmten Burgruine, in der einst Richard Löwenherz gefangen gehalten wurde. Zum Abschluss des Tages gehrt es mit dem Bus zurück nach Spitz, einen der bekanntesten Weinorte der Wachau. Hier erwartet Sie eine Weinverkostung, bei der Sie die charakteristischen Weine der Region kennenlernen und den Tag in genussvoller Atmosphäre ausklingen lassen. Anschließend Rückfahrt zum Hotel.
5. Tag: Heimreise
Nach dem Frühstück heißt es Abschied nehmen von den reizvollen Landschaften entlang von Moldau und Donau. Mit vielen schönen Erinnerungen an historische Städte, eindrucksvolle Flusslandschaften und genussvolle Erlebnisse treten Sie die Heimreise an. Eine Reise, die eindrucksvoll gezeigt hat, wie eng Kultur, Natur und Gastfreundschaft in dieser Region miteinander verbunden sind.
Reisedaten
- Reise/Reiseziel:
- Von der Moldau bis zur Donau
- Veranstalter:
- SZ-Reisen & Service GmbH
- Mindestteilnehmerzahl:
- 25
Termine
Reiseversicherung
Wir empfehlen Ihnen den sofortigen Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung (Reiserücktritt und Reiseabbruch), sowie bei Auslandsreisen eine zusätzliche private Auslandskrankenversicherung.
Wir helfen Ihnen dabei, den optimalen Versicherungsschutz für Sie zu finden. Lesen Sie sich hier alle näheren Informationen durch.
Beförderung
- Haustürtransfer in ausgewählten Regionen
- Fahrt im modernen Reisebus
Hotels & Verpflegung
- 4 Übernachtungen im Best Western Parkhotel in Hagenberg
- 4x Frühstück
- 4x Abendessen
Ausflüge & Besichtigungen
Alle in deutscher Sprache, soweit nicht anders angegeben
- Stadtführungen: Linz und Krumau mit örtlicher Reiseleitung
- Aufenthalte: Linz, Dürnstein, Spitz, Krumau, Budweis
- Besuch: Stift Melk (Außenbesichtigung)
- Führung: Brauereiführung im Freistädter Brauhaus inkl. Verkostung
- Fahrt mit der Pöstlingbergbahn in Linz
- Schifffahrt von Melk nach Spitz
Zusätzlich inklusive
- Weinverkostung in der Wachau
- sz-Reiseleitung
Best Western Parkhotel Hagenberg
Lage
Das moderne Best Western Parkhotel Hagenberg liegt im Herzen des Mühlviertels, eingebettet in die reizvolle Landschaft Oberösterreichs. Die ruhige Lage in Hagenberg bietet den idealen Ausgangspunkt für Ihre Ausflüge.
Zimmer
Die 90 modernen und stilvoll eingerichteten Zimmer des Hotels überzeugen mit hochwertigem Design, natürlichen Materialien und angenehmem Komfort. Alle Zimmer verfügen über einen Balkon, Klimaanlage, kostenfreies WLAN, Fernseher, Safe, Minibar sowie einen praktischen Schreibtisch.
Hoteleinrichtung
Das Best Western Parkhotel Hagenberg empfängt seine Gäste mit einer großzügigen, lichtdurchfluteten Lobby und einer modernen Wohlfühlatmosphäre. Für Entspannung nach einem erlebnisreichen Tag sorgt der Wellnessbereich mit finnischer Sauna, Kräutersauna, Infrarotkabine und Ruheraum (Extrakosten). Kulinarisch werden Sie im hoteleigenen Restaurant mit österreichischen Spezialitäten und internationalen Gerichten verwöhnt. Ein abwechslungsreiches Frühstücksbuffet sowie gemütliche Bereiche zum Verweilen laden zur Erholung ein.
Weitere Informationen zum Hotel finden Sie hier.
Zielland
Österreich
| Kontinent: | Europa |
| Hauptstadt: | Wien |
| National- und Amtssprache: | Deutsch |
| Währungscode: | EUR |
| Internationale Vorwahl: | +43 |
| Polizei: | 133 |
| Notarzt: | 144 |
| Zeitverschiebung: | UTC +1 MEZ UTC +2 MESZ |
| Stecker- und Adapterinformationen | Typ C, Typ F, Typ E |
Essen
- Die österreichische Küche ist regional sehr unterschiedlich
- Die Küche ist zudem von den Nachbarländern beeinflusst
Landestypische Gerichte
- Wienerschnitzel → dünnes, paniertes Schnitzel aus Kalbsfleisch
- Bauernschmaus → Fleischplatte
- Kasspatzln → Käsespätzle
- Schlutzkrapfen → gefüllte Teigtaschen
- Tiroler Krapfen → Teigtaschen mit Sauerkraut oder Preiselbeermarmelade
- Zillertaler Krapfen → mit Kräutern und Quark gefüllte Teigtaschen
- Kaiserschmarrn → in der Pfanne zerteilter, dicker Pfannkuchen
- Germknödel → gefüllte Knödel aus Hefeteig
- Apfel- und Topfenstrudel
- Gebackene Mäuse → frittierte Teigklöße
- Sachertorte → Schokoladentorte mit Aprikosenmarmelade und dicker Schokoglasur
Getränke
- Obstler → eine Art von Schnaps, der aus verschiedenen Obstsorten gebrannt wird
- Internationale Softdrinks
Infrastruktur
- Es gibt ein gut ausgebautes Straßennetz
- Ein sehr gutes Eisenbahn- und Busnetz ist vorhanden
- Mietwagen, Taxis und öffentliche Verkehrsmittel stehen zur Verfügung
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,5 (Fahranfänger, die ihren Führerschein seit weniger als 2 Jahren haben: 0,2)
- Es gilt eine Vignettenpflicht auf österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen
- Auf einzelnen Streckenabschnitten wird zusätzlich eine Mautgebühr verlangt
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- Auf den Titel in der Anrede wird viel Wert gelegt
- Das Rauchen an öffentlichen Orten sowie in öffentlichen Gebäuden ist verboten
- Das Rauchverbot betrifft auch öffentliche Feste mit gastronomischen Angeboten
- Das Rauchen ist im privaten PKW verboten, sofern sich ein Minderjähriger im Fahrzeug befindet
Trinkgelder
| Restaurant: | freiwillig, nach eigenem Ermessen |
| Hotel: | freiwillig, nach eigenem Ermessen |
| Taxi: | freiwillig, nach eigenem Ermessen |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die medizinische Versorgung ist sehr gut
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
- Das Verdecken des Gesichts durch Kleidung ist in der Öffentlichkeit verboten
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
Tschechische Republik
| Kontinent: | Europa |
| Hauptstadt: | Prag |
| National- und Amtssprache: | Tschechisch |
| Währungscode: | CZK |
| Internationale Vorwahl: | +420 |
| Polizei: | 112/158 |
| Notarzt: | 112/155 |
| Zeitverschiebung: | UTC +1 MEZ UTC +2 MESZ |
| Stecker- und Adapterinformationen | Typ C, Typ E |
Essen
- Die traditionelle Küche ist mit der österreichischen und süddeutschen Küche verwandt
- Sie ist einfach und deftig
- Knödel werden sehr häufig als Beilage serviert
Landestypische Gerichte:
- Vepro-knedlo-zelo → Nationalgericht, Schweinebraten mit Knödeln und Kraut
- Mehlspeisen → werden häufig als süße Variante zum Nachtisch gegessen
- Bramborová → Kartoffelsuppe mit Pilzen
- Zelná → Weißkohlsuppe
Getränke
- Pivo → Bier
- Slivowitz → Pflaumenschnaps
- Merunkowitz → Aprikosenschnaps
- Becherovka → Karlsbader Kräuterschnaps
- Internationale Softdrinks
Infrastruktur
- Gut ausgebaute allgemeine und touristische Infrastruktur
- Ein Eisenbahnnetz steht zur Verfügung
- Öffentlicher Nahverkehr kann genutzt werden
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,0
- Ab Januar 2021 benötigen Fahrzeuge zur Benutzung von Autobahnen und vierspurigen Schnellstraßen eine Vignette. Diese kann online, an offiziellen Verkaufsstellen und an Selbstbedienungskiosken an Grenzübergängen erworben werden. Motorräder und Anhänger sind von dieser Pflicht ausgenommen
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- Osterpeitschen am Ostermontag, Männer "peitschen" symbolisch jungen Frauen leicht mit geflochtenen Weidenruten auf die Beine. Dies soll Gesundheit und Jugend bringen.
- 1. Mai- Tag der Liebe (Majáles) Paare küssen sich unter blühenden Kirschbäumen, da dies Glück und Libe für das kommende Jahr bringen soll.
Trinkgelder
| Restaurant: | Bei kleinen Summen: Aufrunden. Ansonsten 5-10% |
| Hotel: | Gepäckservice: 24 CZK Zimmerservice: nach eigenem Ermessen |
| Taxi: | Unüblich. Bei gutem Service: Aufrunden |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die medizinische Versorgung ist gut, teilweise sind die Einrichtungen aber nicht auf dem neuesten technischen Stand
Nicht erlaubte Medikamente:
-
Die Einfuhr von süchtig machenden Stoffen, Produkten, die sie enthalten, und einigen Stoffen, die zu ihrer Herstellung verwendet werden (die in den Anhängen des Gesetzes Nr. 167/1998 Slg. über süchtig machende Stoffe in der geänderten Fassung aufgeführt sind), ist nur auf der Grundlage einer Einfuhrgenehmigung möglich, die vom Gesundheitsministerium erteilt wird, und einer Ausfuhrgenehmigung, die vom Ursprungsland des Stoffes erteilt wird, wenn sie von diesem Land bei der Ausfuhr verlangt wird.
-
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.mzv.cz/chicago/en/consular_information/important_information_for_travelers_1/customs_information_for_travelers.html
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
Transitland
Tschechische Republik
| Kontinent: | Europa |
| Hauptstadt: | Prag |
| National- und Amtssprache: | Tschechisch |
| Währungscode: | CZK |
| Internationale Vorwahl: | +420 |
| Polizei: | 112/158 |
| Notarzt: | 112/155 |
| Zeitverschiebung: | UTC +1 MEZ UTC +2 MESZ |
| Stecker- und Adapterinformationen | Typ C, Typ E |
Essen
- Die traditionelle Küche ist mit der österreichischen und süddeutschen Küche verwandt
- Sie ist einfach und deftig
- Knödel werden sehr häufig als Beilage serviert
Landestypische Gerichte:
- Vepro-knedlo-zelo → Nationalgericht, Schweinebraten mit Knödeln und Kraut
- Mehlspeisen → werden häufig als süße Variante zum Nachtisch gegessen
- Bramborová → Kartoffelsuppe mit Pilzen
- Zelná → Weißkohlsuppe
Getränke
- Pivo → Bier
- Slivowitz → Pflaumenschnaps
- Merunkowitz → Aprikosenschnaps
- Becherovka → Karlsbader Kräuterschnaps
- Internationale Softdrinks
Infrastruktur
- Gut ausgebaute allgemeine und touristische Infrastruktur
- Ein Eisenbahnnetz steht zur Verfügung
- Öffentlicher Nahverkehr kann genutzt werden
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,0
- Ab Januar 2021 benötigen Fahrzeuge zur Benutzung von Autobahnen und vierspurigen Schnellstraßen eine Vignette. Diese kann online, an offiziellen Verkaufsstellen und an Selbstbedienungskiosken an Grenzübergängen erworben werden. Motorräder und Anhänger sind von dieser Pflicht ausgenommen
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- Osterpeitschen am Ostermontag, Männer "peitschen" symbolisch jungen Frauen leicht mit geflochtenen Weidenruten auf die Beine. Dies soll Gesundheit und Jugend bringen.
- 1. Mai- Tag der Liebe (Majáles) Paare küssen sich unter blühenden Kirschbäumen, da dies Glück und Libe für das kommende Jahr bringen soll.
Trinkgelder
| Restaurant: | Bei kleinen Summen: Aufrunden. Ansonsten 5-10% |
| Hotel: | Gepäckservice: 24 CZK Zimmerservice: nach eigenem Ermessen |
| Taxi: | Unüblich. Bei gutem Service: Aufrunden |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die medizinische Versorgung ist gut, teilweise sind die Einrichtungen aber nicht auf dem neuesten technischen Stand
Nicht erlaubte Medikamente:
-
Die Einfuhr von süchtig machenden Stoffen, Produkten, die sie enthalten, und einigen Stoffen, die zu ihrer Herstellung verwendet werden (die in den Anhängen des Gesetzes Nr. 167/1998 Slg. über süchtig machende Stoffe in der geänderten Fassung aufgeführt sind), ist nur auf der Grundlage einer Einfuhrgenehmigung möglich, die vom Gesundheitsministerium erteilt wird, und einer Ausfuhrgenehmigung, die vom Ursprungsland des Stoffes erteilt wird, wenn sie von diesem Land bei der Ausfuhr verlangt wird.
-
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.mzv.cz/chicago/en/consular_information/important_information_for_travelers_1/customs_information_for_travelers.html
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
Ausflugsland
Österreich
| Kontinent: | Europa |
| Hauptstadt: | Wien |
| National- und Amtssprache: | Deutsch |
| Währungscode: | EUR |
| Internationale Vorwahl: | +43 |
| Polizei: | 133 |
| Notarzt: | 144 |
| Zeitverschiebung: | UTC +1 MEZ UTC +2 MESZ |
| Stecker- und Adapterinformationen | Typ C, Typ F, Typ E |
Essen
- Die österreichische Küche ist regional sehr unterschiedlich
- Die Küche ist zudem von den Nachbarländern beeinflusst
Landestypische Gerichte
- Wienerschnitzel → dünnes, paniertes Schnitzel aus Kalbsfleisch
- Bauernschmaus → Fleischplatte
- Kasspatzln → Käsespätzle
- Schlutzkrapfen → gefüllte Teigtaschen
- Tiroler Krapfen → Teigtaschen mit Sauerkraut oder Preiselbeermarmelade
- Zillertaler Krapfen → mit Kräutern und Quark gefüllte Teigtaschen
- Kaiserschmarrn → in der Pfanne zerteilter, dicker Pfannkuchen
- Germknödel → gefüllte Knödel aus Hefeteig
- Apfel- und Topfenstrudel
- Gebackene Mäuse → frittierte Teigklöße
- Sachertorte → Schokoladentorte mit Aprikosenmarmelade und dicker Schokoglasur
Getränke
- Obstler → eine Art von Schnaps, der aus verschiedenen Obstsorten gebrannt wird
- Internationale Softdrinks
Infrastruktur
- Es gibt ein gut ausgebautes Straßennetz
- Ein sehr gutes Eisenbahn- und Busnetz ist vorhanden
- Mietwagen, Taxis und öffentliche Verkehrsmittel stehen zur Verfügung
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,5 (Fahranfänger, die ihren Führerschein seit weniger als 2 Jahren haben: 0,2)
- Es gilt eine Vignettenpflicht auf österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen
- Auf einzelnen Streckenabschnitten wird zusätzlich eine Mautgebühr verlangt
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- Auf den Titel in der Anrede wird viel Wert gelegt
- Das Rauchen an öffentlichen Orten sowie in öffentlichen Gebäuden ist verboten
- Das Rauchverbot betrifft auch öffentliche Feste mit gastronomischen Angeboten
- Das Rauchen ist im privaten PKW verboten, sofern sich ein Minderjähriger im Fahrzeug befindet
Trinkgelder
| Restaurant: | freiwillig, nach eigenem Ermessen |
| Hotel: | freiwillig, nach eigenem Ermessen |
| Taxi: | freiwillig, nach eigenem Ermessen |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die medizinische Versorgung ist sehr gut
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
- Das Verdecken des Gesichts durch Kleidung ist in der Öffentlichkeit verboten
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
Tschechische Republik
| Kontinent: | Europa |
| Hauptstadt: | Prag |
| National- und Amtssprache: | Tschechisch |
| Währungscode: | CZK |
| Internationale Vorwahl: | +420 |
| Polizei: | 112/158 |
| Notarzt: | 112/155 |
| Zeitverschiebung: | UTC +1 MEZ UTC +2 MESZ |
| Stecker- und Adapterinformationen | Typ C, Typ E |
Essen
- Die traditionelle Küche ist mit der österreichischen und süddeutschen Küche verwandt
- Sie ist einfach und deftig
- Knödel werden sehr häufig als Beilage serviert
Landestypische Gerichte:
- Vepro-knedlo-zelo → Nationalgericht, Schweinebraten mit Knödeln und Kraut
- Mehlspeisen → werden häufig als süße Variante zum Nachtisch gegessen
- Bramborová → Kartoffelsuppe mit Pilzen
- Zelná → Weißkohlsuppe
Getränke
- Pivo → Bier
- Slivowitz → Pflaumenschnaps
- Merunkowitz → Aprikosenschnaps
- Becherovka → Karlsbader Kräuterschnaps
- Internationale Softdrinks
Infrastruktur
- Gut ausgebaute allgemeine und touristische Infrastruktur
- Ein Eisenbahnnetz steht zur Verfügung
- Öffentlicher Nahverkehr kann genutzt werden
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,0
- Ab Januar 2021 benötigen Fahrzeuge zur Benutzung von Autobahnen und vierspurigen Schnellstraßen eine Vignette. Diese kann online, an offiziellen Verkaufsstellen und an Selbstbedienungskiosken an Grenzübergängen erworben werden. Motorräder und Anhänger sind von dieser Pflicht ausgenommen
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- Osterpeitschen am Ostermontag, Männer "peitschen" symbolisch jungen Frauen leicht mit geflochtenen Weidenruten auf die Beine. Dies soll Gesundheit und Jugend bringen.
- 1. Mai- Tag der Liebe (Majáles) Paare küssen sich unter blühenden Kirschbäumen, da dies Glück und Libe für das kommende Jahr bringen soll.
Trinkgelder
| Restaurant: | Bei kleinen Summen: Aufrunden. Ansonsten 5-10% |
| Hotel: | Gepäckservice: 24 CZK Zimmerservice: nach eigenem Ermessen |
| Taxi: | Unüblich. Bei gutem Service: Aufrunden |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die medizinische Versorgung ist gut, teilweise sind die Einrichtungen aber nicht auf dem neuesten technischen Stand
Nicht erlaubte Medikamente:
-
Die Einfuhr von süchtig machenden Stoffen, Produkten, die sie enthalten, und einigen Stoffen, die zu ihrer Herstellung verwendet werden (die in den Anhängen des Gesetzes Nr. 167/1998 Slg. über süchtig machende Stoffe in der geänderten Fassung aufgeführt sind), ist nur auf der Grundlage einer Einfuhrgenehmigung möglich, die vom Gesundheitsministerium erteilt wird, und einer Ausfuhrgenehmigung, die vom Ursprungsland des Stoffes erteilt wird, wenn sie von diesem Land bei der Ausfuhr verlangt wird.
-
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.mzv.cz/chicago/en/consular_information/important_information_for_travelers_1/customs_information_for_travelers.html
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
PDF-Downloads
Länder-InformationAusführliche Einreisebestimmungen:
Ausführliche Einreisebestimmungen finden Sie .
Tourismusgebühr:
Die Tourismusgebühr pro Person/Tag ist vor Ort direkt im Hotel zu entrichten.
Absagefrist durch den Reiseveranstalter sz-Reisen & Service GmbH:
Falls die Mindesteilnehmerzahl für Ihren Reisetermin nicht erreicht werden sollte, behält sich sz-Reisen vor, bis spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt (bei Tagesfahrten bis zu 2 Wochen) die Reise abzusagen bzw. vom Reisevertrag zurückzutreten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen SZ-Reisen & Service GmbH unter §7.
sz-Reisen und momento by sz-Reisen sind Marken der sz-Reisen & Service GmbH
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige (Reisedokumente / Visum / Impfung):
Deutsche Staatsangehörige benötigen für diese Reise gültige Ausweisdokumente. Die Reise kann sonst nicht angetreten werden!
Je nach Reiseland kann es sein, dass ein Visum erforderlich ist. In einigen Ländern sind ggf. auch Impfvorschriften zu beachten. Ausführliche Einreisebestimmungen finden Sie online bei der jeweiligen Reise unter der Rubrik „Länder“. Außerdem erhalten Sie diese Infos auch in Ihren zugesandten Reise-Vertragsunterlagen.
Wir empfehlen Ihnen dringend, sich schon vor der Buchung einer Reise über Ihre Einreisebestimmungen zu informieren. Bitte erkundigen Sie sich dabei auch über mögliche Bearbeitungszeiten für ggf. benötigte Visa, um eine rechtzeitige Bearbeitung vor Abreise zu gewährleisten sowie über notwendige Impfungen.
Bitte beachten Sie, dass seit dem 26. Juni 2012 jedes Kind, welches ins Ausland reist, unabhängig vom Alter ein eigenes Reisedokument benötigt. Eintragungen im Reisepass der Eltern werden nicht mehr anerkannt. Bitte beantragen Sie das notwendige Reisedokument bei den zuständigen Behörden.
Einreisebestimmungen für nicht-deutsche Staatsangehörige (Reisedokumente / Visum / Impfung):
Falls Personen ohne deutsche bzw. mit nicht ausschließlich deutscher Staatsbürgerschaft mitreisen, beachten Sie bitte, dass in diesem Fall andere bzw. gesonderte Einreisebestimmungen für Ihr gewähltes Reiseland gelten können. Hierüber geben die jeweiligen Auslandsvertretungen bzw. zuständigen Konsulate entsprechend Auskunft. Wir empfehlen Ihnen dringend, sich schon vor der Buchung einer Reise über Ihre Einreisebestimmungen zu informieren. Bitte erkundigen Sie sich dabei auch über mögliche Bearbeitungszeiten für ggf. benötigte Visa, um eine rechtzeitige Bearbeitung vor Abreise zu gewährleisten.
Sollten Sie in diesem Zusammenhang Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter. Bitte kontaktieren Sie uns unter unserer kostenfreien Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).
Hinweis für Menschen mit eingeschränkter Mobilität:
Unsere Reisen sind nicht geeignet für Gäste mit eingeschränkter Mobilität. sz-Reisen sind meistens Reisen in Bewegung: Um alle Besichtigungen, Rundgänge und Ausflüge in vollem Umfang miterleben zu können, sollten Sie „gut zu Fuß“ sein. Auch so manch ein Hotel ist noch nicht auf Rollatoren oder weitergehende Mobilitätsbeschränkungen eingestellt. Daher sind unsere Reisen für schwer gehbehinderte Gäste sowie für Gäste im Rollstuhl oder mit starker Sehbehinderung nicht geeignet (auch Gehörlosigkeit oder allg. Reisebehinderung).
Im Zweifel können wir vorab für Sie prüfen, ob eine Teilnahme möglich ist. Bitte fragen Sie uns vor der Buchung, ob diese Reise für Sie geeignet ist. Wir beraten Sie gern unter unserer kostenlosen Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).
Zahlung & Reiserücktritt bei SZ-Reisen:
Ausführliche Informationen zu Zahlung und zum Reiserücktritt finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen SZ-Reisen & Service GmbH unter § 2. + 5. + 7. + 8.