Mein Schiff 7: Atlantik

MEIN SCHIFF 7 in Norwegen
MEIN SCHIFF 7 ©Skynamic GmbH, TUICRUISES GmbH
Ihre Reiseroute
Ihre Reiseroute ©www.stepmap.de
Dorf auf Santo Antao in den Kapverden
Dorf auf Santo Antao in den Kapverden ©daboost - stock.adobe.com
Sao Vicente Mindelo Kapverden Architektur
Sao Vicente Mindelo Kapverden Architektur ©Blickfang - stock.adobe.com
Santana auf der Insel Madeira
Santana auf der Insel Madeira ©Travel Faery, AdobeStock
Hafenpromenade Funchal
Hafenpromenade Funchal ©Francisco Correia
Gran Canaria
Gran Canaria ©Spanisches Fremdenvrkehrsamt Berlin
Santa Cruz
Santa Cruz ©rh2010, AdobeStock
Teneriffa Puerto de la Cruz
Teneriffa Puerto de la Cruz ©by_Peter Smola_pixelio.de
Weiter Blick
Weiter Blick ©Vicky Ramirez Hernández, Turismo de Canarias
MEIN SCHIFF 7 in Norwegen
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Dorf auf Santo Antao in den Kapverden
Sao Vicente Mindelo Kapverden Architektur
Santana auf der Insel Madeira
Hafenpromenade Funchal
Gran Canaria
Santa Cruz
Teneriffa Puerto de la Cruz
Weiter Blick
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Gran Canaria - Kapverden - Madeira - Teneriffa - La Palma - Gran Canaria

  • sz-Reisebegleitung
  • Transfer ab/an Haustür
ab 3259 €
Buchungscode: ES-LP02
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Gran Canaria - Kapverden - Madeira - Teneriffa - La Palma - Gran Canaria

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ab 3259 €
Buchungscode: ES-LP02

Kommen Sie mit auf eine besondere Kreuzfahrt in den Frühling. Auf MEIN SCHIFF 7 haben Sie immer einen Platz an der Sonne. Wenn dann auch noch Reiseziele wie die Kanarischen Inseln, das zauberhafte Madeira und die Kapverden locken, fällt es nicht schwer das winterliche Deutschland für eine Weile zu verlassen und dem Frühling entgegenzufahren. Während Ihrer Kreuzfahrt können Sie sich neben den vielfältigen Ausflugszielen auch auf Seetage an Bord freuen. Lassen Sie sich an Bord von neuen Shows und Künstlern überraschen oder erkunden Sie die schönste Shopping-Meile auf dem Ozean auf der MEIN SCHIFF 7. Herzlich Willkommen an Bord!

Programm

TagHafenAnAbgepl. Ausflüge(fak.)

1. Tag:

Las Palmas (Gran Canaria)22:30

Fluganreise und Einschiffung an Bord von Mein Schiff 7

2. Tag:

Erholung auf See

3. Tag:

Erholung auf See

4. Tag:

Praia (Santiago) Kapverden07:0018:30

5. Tag:

Mindelo (São Vicente) Kapverden07:0020:00

6. Tag:

Erholung auf See

7. Tag:

Erholung auf See

8. Tag:

Las Palmas (Gran Canaria)04:3022:30

9. Tag:

Erholung auf See

10. Tag:

Funchal (Madeira)07:00

11. Tag:

Funchal (Madeira)14:00

12. Tag:

Santa Cruz (Teneriffa)08:0019:00

13. Tag:

Santa Cruz (La Palma)08:0018:00

14. Tag:

Puerto del Rosario (Fuerteventura)09:0019:00

15. Tag:

Las Palmas (Gran Canaria)04:30

Auschiffung, Rückflug nach Deutschland und Heimreise

Hinweise

Wichtige Hinweise
Sie haben Ihre Kreuzfahrt mit Mein Schiff® gebucht? Das freut uns sehr.

Bis Ihre Reise beginnt und Sie an Bord gehen können, sind noch einige Vorbereitungen zu treffen, die Sie bitte selbständig im digitalen Schiffsportal von TUICRUISES vornehmen.

Wie geht es jetzt weiter?

1. Sie erhalten von sz-Reisen rechtzeitig vor Reisebeginn eine E-Mail mit Ihrer persönlichen TUICRUISES Vorgangsnummer und einem Link für das TUICRUISES-eigene Meine Reise Portal.

2. Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, um das Schiffsmanifest mit Ihren Passdaten für sich und ihre Mitreisenden so früh wie möglich auszufüllen. Um sich auf dem Meine Reise Portal einzuloggen, geben Sie bitte Ihre TUICRUISES Vorgangsnummer und Ihren Vor- und Nachnamen an (bei mehreren Vornamen Eingabe bitte wie in der Buchung angegeben). Sie können nun auch Ihre Landausflüge und weitere Annehmlichkeiten an Bord vorbuchen.

3. Bitte prüfen Sie, welche Reiseanforderungen und Einreisebestimmungen (ggf. auch Visabestimmungen) im Zusammenhang mit Ihrer Reise gelten. Sollte bei Ihrer Reise ein Visum wie beispielsweise ETA für Großbritannien oder ESTA für die USA erforderlich sein, so haben Sie das Antragsformular mit allen benötigten Informationen bereits mit Ihrer Reisebestätigung erhalten. Bitte senden Sie uns alle Unterlagen die für die Beantragung nötig sind zeitnah zurück, damit sich unser Kundenservice rechtzeitig um die Visa-Beantragung kümmern kann.

4. Erfassen Sie bitte auch Ihre Zahlungsdaten (IBAN, Kreditkarte oder Überweisung) im Meine Reise Portal selbständig.

5. Zum Schluss nehmen Sie bitte bis spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn den Online CheckIn im Meine Reise Portal vor. Sie erhalten nach erfolgreichem CheckIn Ihren persönliche Schiffspass, der Sie berechtigt, an Bord zu gehen.

Es ist wichtig, dass alle vorbereitenden Schritte durch Sie digital im Meine Reise Portal erfolgen. Wir wünschen Ihnen viel Vergnügen bei der Planung Ihres Urlaubs und viel Vorfreude auf Ihre Reise.

ab 3259 
ES-LP02

Reisedaten

Reise/Reiseziel:
Mein Schiff 7: Atlantik
Veranstalter:
SZ-Reisen & Service GmbH
Mindestteilnehmerzahl:
25

Frühbucher sparen bis zum 31.05.2026! Ab dem 01.06.2026 gilt ein Aufpreis von 200 € p.P. auf die angegebenen Kabinenpreise.

Termine

  • Berlin Brandenburg Willy Brandt (BER) inklusive Transfer Region B/D/F

    Frühbucherpreise: (gültig bis 31.05.2026)

Reiseversicherung

Wir empfehlen Ihnen den sofortigen Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung (Reiserücktritt und Reiseabbruch), sowie bei Auslandsreisen eine zusätzliche private Auslandskrankenversicherung.

Wir helfen Ihnen dabei, den optimalen Versicherungsschutz für Sie zu finden. Lesen Sie sich hier alle näheren Informationen durch.

Beförderung 

  • Transfer zum/vom Flughafen
  • Flug mit renommierter Fluggesellschaft von Berlin nach Las Palmas (Gran Canaria) und zurück in der Economy Class
  • Einschiffung und Ausschiffung in Las Palmas

sz-Reisen PLUS

  • sz-Reisebegleitung (ab 25 Teilnehmern)

Kabine & Verpflegung

  • 14 Ü in gebuchter Kabinenkategorie
  • Premium Alles Inklusive: Alle Speisen sowie vielfältige Auswahl an Getränken – auch außerhalb der Essenszeiten – in allen Bars und fast allen Restaurants inklusive
  • Hinweis: p.P. und Reise 350 MB Datenvolumen Internet an Bord, 20% Vorteil bei Landausflügen

Zusätzlich inklusive

  • Gepäckbeförderung vom Anlegeplatz in die Kabine und zurück
  • Konzerte, Shows und Theateraufführungen von internationalem Format
  • Nutzung verschiedener Sport- und Gesundheitsangebote
  • Aktuelle Steuern und Sicherheitsgebühren
  • Ein- und Ausschiffungsgebühren
  • Unterhaltungsprogramm an Bord
  • Deutsch sprech. Bordreiseleitung
ab 3259 
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MEIN SCHIFF 7

Seit 2024 heißt es für Sie: Wohlfühlen hoch sieben. Auf der neuen MEIN SCHIFF 7 werden Sie rundum verwöhnt. Jede Sekunde Ihres Aufenthaltes soll zu einem unvergesslichen Genuss-moment werden.

Das neueste Familienmitglied der MEIN SCHIFF-Flotte hat eine Kapazität für 2.896 Passagiere. Es erwarten Sie unter anderem 12 Restaurants und Bistros, 17 Bars und Lounges, eine Joggingstrecke, ein großzügiger SPA- und Wellnessbereich mit Massagen und Sauna, der kaum Wünsche offen lässt und ein großzügiger Außenpool. Erleben Sie hoch-wertige Abendunterhaltung mit Shows von inter-nationalem Format. Wohlfühlatmosphäre herrscht auch in den modern und großzügig gestalteten Kabinen.

Mein Schiff 7, Entspannungspool
Mein Schiff 7, Entspannungspool ©Mein Schiff 7
Mein Schiff 7, Kabinenbeispiel
Mein Schiff 7, Kabinenbeispiel ©Mein Schiff 7
Mein Schiff 7, Kabinenbeispiel
Mein Schiff 7, Kabinenbeispiel ©Mein Schiff 7
Mein Schiff 7, Sonnendeck
Mein Schiff 7, Sonnendeck ©Mein Schiff 7
Mein Schiff 7, Café Central
Mein Schiff 7, Café Central ©René Supper, TUICRUISES.COM
Mein Schiff 7, Diamant-Bar Außenbereich
Mein Schiff 7, Diamant-Bar Außenbereich ©René Supper, TUICRUISES.COM
Mein Schiff 7, Frühstück mit Aussicht
Mein Schiff 7, Frühstück mit Aussicht ©René Supper, TUICRUISES.COM
MEIN SCHIFF 7 in Norwegen
MEIN SCHIFF 7 ©Skynamic GmbH, TUICRUISES GmbH
Mein Schiff 7, Entspannungspool
Mein Schiff 7, Kabinenbeispiel
Mein Schiff 7, Kabinenbeispiel
Mein Schiff 7, Sonnendeck
Mein Schiff 7, Café Central
Mein Schiff 7, Diamant-Bar Außenbereich
Mein Schiff 7, Frühstück mit Aussicht
MEIN SCHIFF 7 in Norwegen
ab 3259 
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Zielland

Spanien

Kontinent: Europa
Hauptstadt: Madrid
National- und Amtssprache: Spanisch
Währungscode: EUR
Internationale Vorwahl: +34
Polizei: 091
Notarzt: 061
Zeitverschiebung:

UTC +1 MEZ

UTC +2 MESZ

Kanarische Inseln:

UTC +/- 0 MEZ

UTC +1 MESZ

Stecker- und Adapterinformationen Typ C, Typ F, Typ L

Essen

  • Die spanische Küche besteht aus einer großen Vielfalt an regionalen Gerichten und Besonderheiten 
  • Fisch und Meeresfrüchte spielen eine wichtige Rolle 
  • Grundzutaten: Olivenöl, Hülsenfrüchte, Reis, frisches Gemüse und Obst 

Landestypische Gerichte

  • Tapas - kleine spanische Snacks
  • Tortilla - ein spanisches Omelett aus Eiern mit Kartoffeln und Zwiebeln
  • Paella → Nationalgericht, Reisgericht aus der Pfanne 
  • Gazpacho → kalte Suppe aus ungekochtem Gemüse 
  • Pulpo a feira → ein typisches Rezept aus Galizien 
  • Churros → man isst sie zum Frühstück oder als Snack am Nachmittag 

Getränke

  • Rioja → Spaniens bekanntester Rotwein
  • Sangría → ein aromatisiertes Wein-Mischgetränk 
  • Cava → ist ein Schaumwein und eine der bekanntesten Spezialitäten in Katalonien 
  • Internationale Softdrinks

Infrastruktur

  • Die allgemeine und touristische Infrastruktur ist sehr gut ausgebaut
  • Es gibt ein Inlandsflugnetz
  • Fährverkehr zu den Inseln steht zur Verfügung
  • Öffentlicher Nah- und Fernverkehr ist verfügbar

Allgemeines

  • Rechtsverkehr
  • Promillegrenze: 0,5 (für Fahranfänger: 0,3)
  • Auf fast allen Autobahnen (AP=Autopista) und vielen Schnellstraßen ist eine Mautgebühr fällig. Diese kann bar oder per Kreditkarte bezahlt werden
  • In Madrid und Barcelona gibt es Umweltzonen mit temporären und wetterabhängigen Fahrverboten
  • Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen

Führerschein

Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld. 

Taxi

Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen. 

  • Wer jemanden niesen hört, sagt “Jesus”, damit wünscht man dem Niesenden, von Gott vor Krankheiten geschützt zu werden
  • Während der Nachmittagshitze zwischen 13:30-16:30 Uhr wird fast überall “Siesta” gehalten. In der Regel sind die Geschäfte dann geschlossen. Abends bleibt dafür mehr Zeit, da das Abendessen in Spanien erst spät beginnt
  • Einwohner reden gerne laut und durcheinander, sich über dem Lärm zu beschweren, ist unangebracht
  • Getrenntes Bezahlen ist in Spanien nicht verbreitet und nicht gerne gesehen
  • Sowohl in Restaurants als auch auf Märkten gibt es keine Selbstbedienung. In Restaurants erfolgt die Tischzuweisung meist durch das Personal

Trinkgelder

Restaurant: 5-10%
Hotel: üblich, nach eigenem Ermessen
Taxi: 5-10%

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?

Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
  • nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
  • schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
    • Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
  • in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • als Vermittler agieren
  • die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
  • auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen

Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?

  • Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren

Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
  • bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
  • anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen

Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen

Nützliche Links

Konsulargesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/

Anlaufstelle an deutschen Flughäfen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006350/e344891d165455976fc40c53e2c668ce/serviceanlaufstellen-data.pdf

Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf

Geldüberweisung ins Ausland

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006348/a20fee2c15d3d6eb0a6b72afcc132fcd/serviceueberweisung-data.pdf

Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/199314/04f2f74f302c2a112fbe3ea0953abaa9/dtauslandsvertretungenliste-data.pdf

Telefonnummern des Auswärtigen Amtes

In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.

Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung

  • Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
  • Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
    • diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
    • ehrenamtlicher Beruf
    • können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
    • sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
    • haben eingeschränkte konsularische Befugnis
  • Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden

Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen

  • Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
    • Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
  • Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
  • Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
  • Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
  • Die medizinische Versorgung in Spanien ist gut

Nicht erlaubte Medikamente: -

Allgemeiner Hinweis: 

  • Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
  • Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
  • Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
  • In einigen Städten ist der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit verboten, bitte informieren Sie sich vor Ort

Plastikverbot: -

Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -

Kap Verde

Kontinent: Afrika
Hauptstadt: Praia
National- und Amtssprache: Portugiesisch
Währungscode: CVE
Internationale Vorwahl: +238
Polizei: 132
Notarzt: 130
Zeitverschiebung: UTC  -1
Stecker- und Adapterinformationen Typ C, Typ F

Essen

  • Die Küche auf den Kapverden kann man als relativ deftig bezeichnen 
  • In der kapverdischen Küche sind vor allem Fischgerichte und Meeresfrüchte weit verbreitet 
  • Grundnahrungsmittel: Fisch, Mais und Reis

Landestypische Gerichte

  • Cachupa → Nationalgericht, eine Art Eintopf, besteht aus gestampftem Mais, Zwiebeln, grünen Bananen, Maniok, Süßkartoffeln, Kürbis, Yams, Tomaten und Kohl 
  • Freijoada → hierbei werden Bohnen oder Kichererbsen zu einem Eintopf mit Thunfisch gekocht 
  • Pudim de leite → Vanille Pudding
  • Pudim de queijo → eine Art Pudding, der aus Ziegenkäse zubereitet wird

Getränke

  • Pontche → Nationalgetränk 
  • Bier, Wein und einheimische Spirituosen sind überall erhältlich 
  • Alkoholfreie Getränke sind vergleichsweise teuer 
  • Internationale Softdrinks

Trinkwasser

In diesem Land oder Inselregion sollten Sie laut CDC (Centers for Disease Control and Prevention), einer Unterbehörde des US-Gesundheitsministeriums, kein Wasser aus der Leitung trinken. Bei unklarer Wasserhygiene sollte auf Leitungswasser und Eiswürfel immer verzichtet werden, rät das Auswärtige Amt.

Infrastruktur

  • Sehr gut ausgebautes Straßennetz
  • Es gibt ein Inlandsflugnetz
  • Fährverbindungen und Taxis stehen zur Verfügung

Allgemeines

  • Rechtsverkehr
  • Promillegrenze: 0,8
  • Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen

Führerschein

Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld. 

Taxi

Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.

  • "Oben-Ohne" am Strand ist nicht gerne gesehen

Trinkgelder

Restaurant: 10%, wird nicht erwartet, aber ist gerne gesehen
Hotel:

wird nicht erwartet, aber ist gerne gesehen

Taxi: wird nicht erwartet, aber ist gerne gesehen

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?

Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
  • nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
  • schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
    • Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
  • in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • als Vermittler agieren
  • die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
  • auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen

Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?

  • Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren

Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
  • bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
  • anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen

Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen

Nützliche Links

Konsulargesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/

Anlaufstelle an deutschen Flughäfen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006350/e344891d165455976fc40c53e2c668ce/serviceanlaufstellen-data.pdf

Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf

Geldüberweisung ins Ausland

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006348/a20fee2c15d3d6eb0a6b72afcc132fcd/serviceueberweisung-data.pdf

Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/199314/04f2f74f302c2a112fbe3ea0953abaa9/dtauslandsvertretungenliste-data.pdf

Telefonnummern des Auswärtigen Amtes

In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.

Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung

  • Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
  • Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
    • diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
    • ehrenamtlicher Beruf
    • können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
    • sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
    • haben eingeschränkte konsularische Befugnis
  • Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden

Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen

  • Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
    • Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
  • Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
  • Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
  • Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
  • Die medizinische Versorgung auf den Inseln ist nicht mit den europäischen Standards zu vergleichen
  • Krankenhäuser und Fachärzte gibt es in Praia, Santiago, Mindelo und São Vicente
  • Bei schwerwiegenden Erkrankungen erfolgt häufig eine Evakuierung

Nicht erlaubte Medikamente: -

Allgemeiner Hinweis: 

  • Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
  • Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
  • Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit

Plastikverbot: -

Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -

Portugal

Kontinent: Europa
Hauptstadt: Lissabon
National- und Amtssprache: Portugiesisch
Währungscode: EUR
Internationale Vorwahl: +351
Polizei: 112
Notarzt: 112
Zeitverschiebung:

UTC +/- 0 MEZ

UTC +1 MESZ

Stecker- und Adapterinformationen Typ C, Typ F

Essen

  • Die Portugiesische Küche ist einfach und deftig 
  • Die portugiesische Küche ist trotz der geringen Größe des Landes sehr vielfältig 
  • Die Gerichte in Portugal unterscheiden sich je nach Region
  • Die traditionelle Küche basiert auf einer großen Vielfalt an Fisch- und Meeresfrüchten, Fleisch, Gemüse, Reis und Kartoffeln 

Landestypische Gerichte

  • Bacalhau → gilt als Nationalgericht, ein gesalzener und getrockneter Trockenfisch 
  • Caldo Verde → eine grüne Brühe, wird gerne im Norden gegessen und enthält Kartoffeln, Zwiebeln, Churiço-Wurst und fein geschnittene Blätter einer Kohlsorte 
  • Gazpacho → eine kalte Suppe aus Tomaten, Gurken und anderen Gemüsesorten
  • Feijoada → ein Bohneneintopf mit Fleisch 
  • Carne de porco com amêijoas → Schweinefleisch mit Venusmuscheln 
  • Bolinhos de bacalhau → frittierte kleine Bällchen aus Kartoffeln und Bacalhau 
  • Pastéis de nata → Törtchen aus Blätterteig, die mit einer Creme aus Eigelb, Zucker und Sahne gefüllt werden

Getränke

  • Wein → gehört in Portugal zur allgemeinen Esskultur 
  • Internationale Softdrinks

Infrastruktur

  • Die allgemeine und die touristische Infrastruktur ist sehr gut ausgebaut
  • Es gibt ein Inlandsflugnetz
  • Eisenbahnen, Busverbindungen und weiterer öffentlicher Nah- und Fernverkehr stehen zur Verfügung

Allgemeines

  • Rechtsverkehr
  • Promillegrenze: 0,5 (Fahranfänger in den ersten 2 Jahren: 0,2)
  • Mehrere Autobahnen sind mautpflichtig
  • Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen

Führerschein

Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld. 

Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen. 

  • Sommersonnenwende wird in Porto beim São João Fest (23.-24. Juni) in der ganzen Altstadt gefeiert. Ein wichtiges Utensil ist der bunte Plastikhammer. Portugiesen hauen sich damit gegenseitig auf den Kopf (bevorzugt wird das andere Geschlecht). Das Ritual soll Glück bringen. Früher wurde dies mit Lauchstangen durchgeführt.

Trinkgelder

Restaurant: 5-10%
Hotel: Nach eigenem Ermessen
Taxi: Aufrunden, max. 5-10%

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?

Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
  • nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
  • schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
    • Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
  • in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • als Vermittler agieren
  • die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
  • auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen

Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?

  • Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren

Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
  • bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
  • anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen

Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen

Nützliche Links

Konsulargesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/

Anlaufstelle an deutschen Flughäfen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006350/e344891d165455976fc40c53e2c668ce/serviceanlaufstellen-data.pdf

Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf

Geldüberweisung ins Ausland

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006348/a20fee2c15d3d6eb0a6b72afcc132fcd/serviceueberweisung-data.pdf

Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/199314/04f2f74f302c2a112fbe3ea0953abaa9/dtauslandsvertretungenliste-data.pdf

Telefonnummern des Auswärtigen Amtes

In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.

Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung

  • Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
  • Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
    • diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
    • ehrenamtlicher Beruf
    • können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
    • sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
    • haben eingeschränkte konsularische Befugnis
  • Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden

Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen

  • Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
    • Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
  • Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
  • Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
  • Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
  • Die medizinische Versorgung ist gut
  • In ländlichen Regionen kann es zu längeren Anfahrtszeiten kommen

Nicht erlaubte Medikamente: -

Allgemeiner Hinweis: 

  • Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
  • Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
  • Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
  • Pfefferspray fällt unter das Waffengesetz und ist verboten

Plastikverbot: -

Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -

Ausflugsland

Spanien

Kontinent: Europa
Hauptstadt: Madrid
National- und Amtssprache: Spanisch
Währungscode: EUR
Internationale Vorwahl: +34
Polizei: 091
Notarzt: 061
Zeitverschiebung:

UTC +1 MEZ

UTC +2 MESZ

Kanarische Inseln:

UTC +/- 0 MEZ

UTC +1 MESZ

Stecker- und Adapterinformationen Typ C, Typ F, Typ L

Essen

  • Die spanische Küche besteht aus einer großen Vielfalt an regionalen Gerichten und Besonderheiten 
  • Fisch und Meeresfrüchte spielen eine wichtige Rolle 
  • Grundzutaten: Olivenöl, Hülsenfrüchte, Reis, frisches Gemüse und Obst 

Landestypische Gerichte

  • Tapas - kleine spanische Snacks
  • Tortilla - ein spanisches Omelett aus Eiern mit Kartoffeln und Zwiebeln
  • Paella → Nationalgericht, Reisgericht aus der Pfanne 
  • Gazpacho → kalte Suppe aus ungekochtem Gemüse 
  • Pulpo a feira → ein typisches Rezept aus Galizien 
  • Churros → man isst sie zum Frühstück oder als Snack am Nachmittag 

Getränke

  • Rioja → Spaniens bekanntester Rotwein
  • Sangría → ein aromatisiertes Wein-Mischgetränk 
  • Cava → ist ein Schaumwein und eine der bekanntesten Spezialitäten in Katalonien 
  • Internationale Softdrinks

Infrastruktur

  • Die allgemeine und touristische Infrastruktur ist sehr gut ausgebaut
  • Es gibt ein Inlandsflugnetz
  • Fährverkehr zu den Inseln steht zur Verfügung
  • Öffentlicher Nah- und Fernverkehr ist verfügbar

Allgemeines

  • Rechtsverkehr
  • Promillegrenze: 0,5 (für Fahranfänger: 0,3)
  • Auf fast allen Autobahnen (AP=Autopista) und vielen Schnellstraßen ist eine Mautgebühr fällig. Diese kann bar oder per Kreditkarte bezahlt werden
  • In Madrid und Barcelona gibt es Umweltzonen mit temporären und wetterabhängigen Fahrverboten
  • Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen

Führerschein

Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld. 

Taxi

Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen. 

  • Wer jemanden niesen hört, sagt “Jesus”, damit wünscht man dem Niesenden, von Gott vor Krankheiten geschützt zu werden
  • Während der Nachmittagshitze zwischen 13:30-16:30 Uhr wird fast überall “Siesta” gehalten. In der Regel sind die Geschäfte dann geschlossen. Abends bleibt dafür mehr Zeit, da das Abendessen in Spanien erst spät beginnt
  • Einwohner reden gerne laut und durcheinander, sich über dem Lärm zu beschweren, ist unangebracht
  • Getrenntes Bezahlen ist in Spanien nicht verbreitet und nicht gerne gesehen
  • Sowohl in Restaurants als auch auf Märkten gibt es keine Selbstbedienung. In Restaurants erfolgt die Tischzuweisung meist durch das Personal

Trinkgelder

Restaurant: 5-10%
Hotel: üblich, nach eigenem Ermessen
Taxi: 5-10%

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?

Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
  • nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
  • schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
    • Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
  • in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • als Vermittler agieren
  • die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
  • auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen

Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?

  • Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren

Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
  • bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
  • anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen

Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen

Nützliche Links

Konsulargesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/

Anlaufstelle an deutschen Flughäfen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006350/e344891d165455976fc40c53e2c668ce/serviceanlaufstellen-data.pdf

Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf

Geldüberweisung ins Ausland

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006348/a20fee2c15d3d6eb0a6b72afcc132fcd/serviceueberweisung-data.pdf

Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/199314/04f2f74f302c2a112fbe3ea0953abaa9/dtauslandsvertretungenliste-data.pdf

Telefonnummern des Auswärtigen Amtes

In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.

Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung

  • Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
  • Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
    • diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
    • ehrenamtlicher Beruf
    • können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
    • sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
    • haben eingeschränkte konsularische Befugnis
  • Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden

Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen

  • Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
    • Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
  • Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
  • Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
  • Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
  • Die medizinische Versorgung in Spanien ist gut

Nicht erlaubte Medikamente: -

Allgemeiner Hinweis: 

  • Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
  • Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
  • Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
  • In einigen Städten ist der Konsum von Alkohol in der Öffentlichkeit verboten, bitte informieren Sie sich vor Ort

Plastikverbot: -

Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -

Kap Verde

Kontinent: Afrika
Hauptstadt: Praia
National- und Amtssprache: Portugiesisch
Währungscode: CVE
Internationale Vorwahl: +238
Polizei: 132
Notarzt: 130
Zeitverschiebung: UTC  -1
Stecker- und Adapterinformationen Typ C, Typ F

Essen

  • Die Küche auf den Kapverden kann man als relativ deftig bezeichnen 
  • In der kapverdischen Küche sind vor allem Fischgerichte und Meeresfrüchte weit verbreitet 
  • Grundnahrungsmittel: Fisch, Mais und Reis

Landestypische Gerichte

  • Cachupa → Nationalgericht, eine Art Eintopf, besteht aus gestampftem Mais, Zwiebeln, grünen Bananen, Maniok, Süßkartoffeln, Kürbis, Yams, Tomaten und Kohl 
  • Freijoada → hierbei werden Bohnen oder Kichererbsen zu einem Eintopf mit Thunfisch gekocht 
  • Pudim de leite → Vanille Pudding
  • Pudim de queijo → eine Art Pudding, der aus Ziegenkäse zubereitet wird

Getränke

  • Pontche → Nationalgetränk 
  • Bier, Wein und einheimische Spirituosen sind überall erhältlich 
  • Alkoholfreie Getränke sind vergleichsweise teuer 
  • Internationale Softdrinks

Trinkwasser

In diesem Land oder Inselregion sollten Sie laut CDC (Centers for Disease Control and Prevention), einer Unterbehörde des US-Gesundheitsministeriums, kein Wasser aus der Leitung trinken. Bei unklarer Wasserhygiene sollte auf Leitungswasser und Eiswürfel immer verzichtet werden, rät das Auswärtige Amt.

Infrastruktur

  • Sehr gut ausgebautes Straßennetz
  • Es gibt ein Inlandsflugnetz
  • Fährverbindungen und Taxis stehen zur Verfügung

Allgemeines

  • Rechtsverkehr
  • Promillegrenze: 0,8
  • Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen

Führerschein

Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld. 

Taxi

Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.

  • "Oben-Ohne" am Strand ist nicht gerne gesehen

Trinkgelder

Restaurant: 10%, wird nicht erwartet, aber ist gerne gesehen
Hotel:

wird nicht erwartet, aber ist gerne gesehen

Taxi: wird nicht erwartet, aber ist gerne gesehen

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?

Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
  • nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
  • schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
    • Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
  • in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • als Vermittler agieren
  • die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
  • auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen

Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?

  • Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren

Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
  • bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
  • anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen

Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen

Nützliche Links

Konsulargesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/

Anlaufstelle an deutschen Flughäfen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006350/e344891d165455976fc40c53e2c668ce/serviceanlaufstellen-data.pdf

Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf

Geldüberweisung ins Ausland

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006348/a20fee2c15d3d6eb0a6b72afcc132fcd/serviceueberweisung-data.pdf

Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/199314/04f2f74f302c2a112fbe3ea0953abaa9/dtauslandsvertretungenliste-data.pdf

Telefonnummern des Auswärtigen Amtes

In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.

Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung

  • Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
  • Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
    • diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
    • ehrenamtlicher Beruf
    • können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
    • sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
    • haben eingeschränkte konsularische Befugnis
  • Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden

Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen

  • Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
    • Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
  • Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
  • Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
  • Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
  • Die medizinische Versorgung auf den Inseln ist nicht mit den europäischen Standards zu vergleichen
  • Krankenhäuser und Fachärzte gibt es in Praia, Santiago, Mindelo und São Vicente
  • Bei schwerwiegenden Erkrankungen erfolgt häufig eine Evakuierung

Nicht erlaubte Medikamente: -

Allgemeiner Hinweis: 

  • Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
  • Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
  • Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit

Plastikverbot: -

Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -

Portugal

Kontinent: Europa
Hauptstadt: Lissabon
National- und Amtssprache: Portugiesisch
Währungscode: EUR
Internationale Vorwahl: +351
Polizei: 112
Notarzt: 112
Zeitverschiebung:

UTC +/- 0 MEZ

UTC +1 MESZ

Stecker- und Adapterinformationen Typ C, Typ F

Essen

  • Die Portugiesische Küche ist einfach und deftig 
  • Die portugiesische Küche ist trotz der geringen Größe des Landes sehr vielfältig 
  • Die Gerichte in Portugal unterscheiden sich je nach Region
  • Die traditionelle Küche basiert auf einer großen Vielfalt an Fisch- und Meeresfrüchten, Fleisch, Gemüse, Reis und Kartoffeln 

Landestypische Gerichte

  • Bacalhau → gilt als Nationalgericht, ein gesalzener und getrockneter Trockenfisch 
  • Caldo Verde → eine grüne Brühe, wird gerne im Norden gegessen und enthält Kartoffeln, Zwiebeln, Churiço-Wurst und fein geschnittene Blätter einer Kohlsorte 
  • Gazpacho → eine kalte Suppe aus Tomaten, Gurken und anderen Gemüsesorten
  • Feijoada → ein Bohneneintopf mit Fleisch 
  • Carne de porco com amêijoas → Schweinefleisch mit Venusmuscheln 
  • Bolinhos de bacalhau → frittierte kleine Bällchen aus Kartoffeln und Bacalhau 
  • Pastéis de nata → Törtchen aus Blätterteig, die mit einer Creme aus Eigelb, Zucker und Sahne gefüllt werden

Getränke

  • Wein → gehört in Portugal zur allgemeinen Esskultur 
  • Internationale Softdrinks

Infrastruktur

  • Die allgemeine und die touristische Infrastruktur ist sehr gut ausgebaut
  • Es gibt ein Inlandsflugnetz
  • Eisenbahnen, Busverbindungen und weiterer öffentlicher Nah- und Fernverkehr stehen zur Verfügung

Allgemeines

  • Rechtsverkehr
  • Promillegrenze: 0,5 (Fahranfänger in den ersten 2 Jahren: 0,2)
  • Mehrere Autobahnen sind mautpflichtig
  • Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen

Führerschein

Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld. 

Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen. 

  • Sommersonnenwende wird in Porto beim São João Fest (23.-24. Juni) in der ganzen Altstadt gefeiert. Ein wichtiges Utensil ist der bunte Plastikhammer. Portugiesen hauen sich damit gegenseitig auf den Kopf (bevorzugt wird das andere Geschlecht). Das Ritual soll Glück bringen. Früher wurde dies mit Lauchstangen durchgeführt.

Trinkgelder

Restaurant: 5-10%
Hotel: Nach eigenem Ermessen
Taxi: Aufrunden, max. 5-10%

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?

Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
  • nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
  • schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
    • Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
  • in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • als Vermittler agieren
  • die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
  • auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen

Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?

  • Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren

Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
  • bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
  • anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen

Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen

Nützliche Links

Konsulargesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/

Anlaufstelle an deutschen Flughäfen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006350/e344891d165455976fc40c53e2c668ce/serviceanlaufstellen-data.pdf

Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf

Geldüberweisung ins Ausland

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006348/a20fee2c15d3d6eb0a6b72afcc132fcd/serviceueberweisung-data.pdf

Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/199314/04f2f74f302c2a112fbe3ea0953abaa9/dtauslandsvertretungenliste-data.pdf

Telefonnummern des Auswärtigen Amtes

In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.

Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung

  • Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
  • Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
    • diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
    • ehrenamtlicher Beruf
    • können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
    • sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
    • haben eingeschränkte konsularische Befugnis
  • Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden

Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen

  • Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
    • Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
  • Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
  • Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
  • Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
  • Die medizinische Versorgung ist gut
  • In ländlichen Regionen kann es zu längeren Anfahrtszeiten kommen

Nicht erlaubte Medikamente: -

Allgemeiner Hinweis: 

  • Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
  • Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
  • Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
  • Pfefferspray fällt unter das Waffengesetz und ist verboten

Plastikverbot: -

Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -

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 Länder-Information
ab 3259 
ES-LP02

Ausführliche Einreisebestimmungen:

Ausführliche Einreisebestimmungen finden Sie .

Absagefrist durch den Reiseveranstalter sz-Reisen & Service GmbH:

Falls die Mindesteilnehmerzahl für Ihren Reisetermin nicht erreicht werden sollte, behält sich sz-Reisen vor, bis spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt (bei Tagesfahrten bis zu 2 Wochen) die Reise abzusagen bzw. vom Reisevertrag zurückzutreten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen SZ-Reisen & Service GmbH unter §7.

sz-Reisen und momento by sz-Reisen sind Marken der sz-Reisen & Service GmbH

Durchführungsgarantie bei Kreuzfahrten:

Die ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl für diese Reise bezieht sich ausschließlich auf den Transfer. Die Durchführung der reinen Kreuzfahrtstrecke ist generell gesichert. Wir behalten uns vor, bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl den Transfer bis/ab Hafen mit einem Kleinbus durchzuführen, einen Kooperationspartner zu beauftragen oder ggf. eine Bahnan- und Abreise für Sie zu arrangieren.
Ein kostenloser Rücktritt von der Kreuzfahrt bei Nichterreichen der MTZ für den Transfer ist nicht möglich!

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige (Reisedokumente / Visum / Impfung):

Deutsche Staatsangehörige benötigen für diese Reise gültige Ausweisdokumente. Die Reise kann sonst nicht angetreten werden!
Je nach Reiseland kann es sein, dass ein Visum erforderlich ist. In einigen Ländern sind ggf. auch Impfvorschriften zu beachten. Ausführliche Einreisebestimmungen finden Sie online bei der jeweiligen Reise unter der Rubrik „Länder“. Außerdem erhalten Sie diese Infos auch in Ihren zugesandten Reise-Vertragsunterlagen.
Wir empfehlen Ihnen dringend, sich schon vor der Buchung einer Reise über Ihre Einreisebestimmungen zu informieren. Bitte erkundigen Sie sich dabei auch über mögliche Bearbeitungszeiten für ggf. benötigte Visa, um eine rechtzeitige Bearbeitung vor Abreise zu gewährleisten sowie über notwendige Impfungen.
Bitte beachten Sie, dass seit dem 26. Juni 2012 jedes Kind, welches ins Ausland reist, unabhängig vom Alter ein eigenes Reisedokument benötigt. Eintragungen im Reisepass der Eltern werden nicht mehr anerkannt. Bitte beantragen Sie das notwendige Reisedokument bei den zuständigen Behörden.

Hinweis für Menschen mit eingeschränkter Mobilität:

Unsere Reisen sind nicht geeignet für Gäste mit eingeschränkter Mobilität. sz-Reisen sind meistens Reisen in Bewegung: Um alle Besichtigungen, Rundgänge und Ausflüge in vollem Umfang miterleben zu können, sollten Sie „gut zu Fuß“ sein. Auch so manch ein Hotel ist noch nicht auf Rollatoren oder weitergehende Mobilitätsbeschränkungen eingestellt. Daher sind unsere Reisen für schwer gehbehinderte Gäste sowie für Gäste im Rollstuhl oder mit starker Sehbehinderung nicht geeignet (auch Gehörlosigkeit oder allg. Reisebehinderung).
Im Zweifel können wir vorab für Sie prüfen, ob eine Teilnahme möglich ist. Bitte fragen Sie uns vor der Buchung, ob diese Reise für Sie geeignet ist. Wir beraten Sie gern unter unserer kostenlosen Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).

Kreuzfahrten mit TUI Cruises

Ihr Reiseveranstalter ist die SZ-Reisen GmbH. Wir arbeiten bei dieser Kreuzfahrt mit der Reederei / dem Veranstalter TUI Cruises zusammen. Aus diesem Grund erhalten sie innerhalb der sz-Reisen Reiseunterlagen die Kreuzfahrt-Unterlagen von TUI Cruises.

 

Zahlung & Reiserücktritt bei SZ-Reisen:

Ausführliche Informationen zu Zahlung und zum Reiserücktritt finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen SZ-Reisen & Service GmbH unter § 2. + 5. + 7. + 8.

Reisedokument Reisepass (6 Monate):

Für diese Reise benötigen deutsche Staatsbürger einen Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens 6 Monaten. Ohne gültige Ausweisdokumente kann die Reise nicht angetreten werden.
Bitte beachten Sie, dass seit dem 26. Juni 2012 jedes Kind, welches ins Ausland reist, unabhängig vom Alter ein eigenes Reisedokument benötigt. Eintragungen im Reisepass der Eltern werden nicht mehr anerkannt. Bitte beantragen Sie das notwendige Reisedokument bei den zuständigen Behörden.

ab 3259 
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