Montenegro: Direktflüge Dresden nach Podgorica

Küste von Montenegro copy
Küste von Montenegro copy ©Branko Banjo Cejovic visitmontenegro
Praskvica Kloster in Budva
Praskvica Kloster in Budva ©visit Montenegro
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Praskvica Kloster in Budva

  • Direktflüge ab/bis Dresden nach Podgorica
  • Nur-Flugangebot - vor Ort entscheiden Sie ganz für sich, worauf Sie Lust & Laune haben
ab 349 €
Buchungscode: ME-PO00

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Zwei einfache Zahlenvergleiche verdeutlichen, dass die ehemalige jugoslawische Region Montenegro trotz ihrer geringen Größe weitläufige Natur zu bieten hat: mit ca. 14 Quadratkilometern ist das Land zwar etwa so groß wie Schleswig-Holstein. Jedoch wohnen hier mit ca. 650.000 Einwohnern nur etwa so viele Menschen wie in Bremen. Jede Menge Platz also für Berge und Seen, Wälder und Auen.

Programm

1. Tag: Anreise nach Montenegro

Vom Flughafen Dresden geht es direkt nach Podgorica. Dort angekommen geht es auf eigene Faust auf Erkundungstour in das montenegrinische Hinterland oder Entspannungsurlaub an den Mittelmeerstränden rund um den Urlaubs- und Badeort Herceg Novi.

2.-7. Tag: Aufenthalt vor Ort

Genießen Sie die Zeit ganz für sich. Egal wo - Erholung pur findet man entlang der Küste oder aber auch in den urigen Bergdörfern der montenegrinischen Bergwelt.

8. Tag: Heimreise

Nach schönen Tagen in Montenegro treten Sie die Heimreise an. Sie fliegen von Podgorica direkt nach Dresden.

ab 349 
ME-PO00

Reisedaten

Reise/Reiseziel:
Montenegro: Direktflüge Dresden nach Podgorica
Veranstalter:
SZ-Reisen & Service GmbH
Mindestteilnehmerzahl:
1
Ungefähre Gruppengröße:
2

Termine

Reiseversicherung

Wir empfehlen Ihnen den sofortigen Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung (Reiserücktritt und Reiseabbruch), sowie bei Auslandsreisen eine zusätzliche private Auslandskrankenversicherung.

Wir helfen Ihnen dabei, den optimalen Versicherungsschutz für Sie zu finden. Lesen Sie sich hier alle näheren Informationen durch.

Beförderung

  • Direktflug mit renommierter Fluggesellschaft nach Podgorica und zurück in der Economy Class

Zusätzlich inklusive

  • Aktuelle Steuern & Sicherheitsgebühren
ab 349 
ME-PO00

Zielland

Montenegro

Kontinent: Europa
Hauptstadt: Podgorica
National- und Amtssprache: Montenegrinisch
Währungscode: EUR
Internationale Vorwahl: +382
Polizei: 122
Notarzt: 124
Zeitverschiebung:

UTC +1 MEZ

UTC +2 MESZ

Stecker- und Adapterinformationen Typ C, Typ F

Essen

  • Die Küche von Montenegro ist sehr vielfältig 
  • Die montenegrinische Küche ist durch die Küchen verschiedener Länder beeinflusst 
  • Die Gerichte variieren von Region zu Region 

Landestypische Gerichte

  • Kacamak → Polenta mit Kartoffeln und einem bestimmten Käse 
  • Pihtije → Schwein oder Ente in Sülze
  • Prsut → Parmaschinken 
  • Cevapcici → gehacktes vom Holzkohlegrill 
  • Raznjici → Fleischspieß 
  • Japrak → mit Fleisch gefüllte Wein- oder Kohlblätter 
  • Alva → zerstoßene Nüsse in Honig 
  • Lokum → türkischer Honig 

Getränke

  • Lozova Rakija → Traubenschnaps
  • Nicksiko Pivo → einheimisches Bier 
  • Internationale Softdrinks

Trinkwasser

In diesem Land oder Inselregion sollten Sie laut CDC (Centers for Disease Control and Prevention), einer Unterbehörde des US-Gesundheitsministeriums, kein Wasser aus der Leitung trinken. Bei unklarer Wasserhygiene sollte auf Leitungswasser und Eiswürfel immer verzichtet werden, rät das Auswärtige Amt.

Infrastruktur

  • Das Straßennetz ist teilweise in schlechtem Zustand
  • Eisenbahnverkehr, Bus- und Fährverbindungen sowie Taxis stehen zur Verfügung

Allgemeines

  • Rechtsverkehr
  • Promillegrenze: 0,3
  • Die Nutzung des Sozina Tunnels ist mautpflichtig
  • Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen

Führerschein

Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld. 

Taxi

Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen. 

Trinkgelder

Restaurant: 10%
Hotel: 10%
Taxi: 10%

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?

Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
  • nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
  • schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
    • Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
  • in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • als Vermittler agieren
  • die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
  • auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen

Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?

  • Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren

Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
  • bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
  • anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen

Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen

Nützliche Links

Konsulargesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/

Anlaufstelle an deutschen Flughäfen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006350/e344891d165455976fc40c53e2c668ce/serviceanlaufstellen-data.pdf

Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf

Geldüberweisung ins Ausland

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006348/a20fee2c15d3d6eb0a6b72afcc132fcd/serviceueberweisung-data.pdf

Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/199314/04f2f74f302c2a112fbe3ea0953abaa9/dtauslandsvertretungenliste-data.pdf

Telefonnummern des Auswärtigen Amtes

In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.

Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung

  • Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
  • Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
    • diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
    • ehrenamtlicher Beruf
    • können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
    • sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
    • haben eingeschränkte konsularische Befugnis
  • Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden

Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen

  • Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
    • Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
  • Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
  • Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
  • Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
  • Die medizinische Versorgung ist gut

Nicht erlaubte Medikamente: -

Allgemeiner Hinweis: 

  • Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
  • Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
  • Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit

Plastikverbot: -

Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: 

  • Es gibt eine Meldepflicht innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft (bei Aufenthalt im Hotel wird die Meldung übernommen)

PDF-Downloads

 Länder-Information
ab 349 
ME-PO00