Montenegro - Schwarze Berge am blauen Meer
All Inclusive im 4*-Strandhotel in der Bucht von Kotor bzw. Budva
- Direktflug ab/an Dresden im Oktober
- All Inclusive im 4*-Hotel in der Bucht von Kotor
- Ausflug an den Skutarisee und nach Budva
All Inclusive im 4*-Strandhotel in der Bucht von Kotor bzw. Budva
- Direktflug ab/an Dresden im Oktober
- All Inclusive im 4*-Hotel in der Bucht von Kotor
- Ausflug an den Skutarisee und nach Budva
Zwei einfache Zahlenvergleiche verdeutlichen, dass die ehemalige jugoslawische Region Montenegro trotz ihrer geringen Größe weitläufige Natur zu bieten hat: mit ca. 14 Quadratkilometern ist das Land zwar etwa so groß wie Schleswig-Holstein. Jedoch wohnen hier mit ca. 650.000 Einwohnern nur etwa so viele Menschen wie in Bremen. Jede Menge Platz also für Berge und Seen, Wälder und Auen.
Den größten See des Balkans – den Skutarisee – werden Sie nicht nur besuchen, sondern auch befahren, denn in seiner Mitte erwartet Sie mit dem Alcatraz von Montenegro eine verlassene Gefängnisinsel.
Wo die Montenegriner sich dann aber doch einmal entschieden haben, der Natur ein Stückchen abzuknabbern, um Städte zu bauen, haben sie im wesentlichen Großartiges geschaffen. Damit meinen wir nicht nur Herceg Novi (Neue Burg) mit der historischen Altstadt und der namensgebenden Festung. Ganz in der Nähe befindet sich mit der Bucht von Kotor auch einer der schönsten Badestrände der Adria und mit der Stadt Kotor eine der schönsten Siedlungen, die nicht zufällig zum UNESCO-Weltkulturerbe zählt.
Moderne Architektur und mondänes Flair erwarten Sie in Porto Montenegro – dem St. Tropez des Balkans – wo die High-Society sich zum Feiern und zum „Yachtvergleich“ trifft.
Und übrigens: Geld müssen Sie nicht tauschen, denn Montenegro nutzt den Euro als Zahlungsmittel.
Programm
1. Tag: Anreise – Transfer zum Hotel
Per Haustürtransfer geht es für Sie zum Flughafen, von wo Ihr Flieger in Richtung Balkan abhebt. Anschließend reisen Sie weiter zu Ihrem All-Inclusive-Hotel entweder in die Bucht von Kotor oder Budva.
Freuen Sie sich auf die schöne Hotelanlage und das erste gemeinsame Abendessen mit Ihren Mitreisenden.
2. Tag: Halbtägiger Spaziergang durch Herceg Novi - Freizeit
Nach dem Frühstück erfahren Sie von Ihrem lokalen Reiseleiter viel Wissenswertes über die Reise und Montenegro.
Anschließend unternehmen Sie einen Spaziergang durch Herceg Novi. Dabei lernen Sie die Stadt besser kennen, die zu Zeiten der Venezianer und Österreicher auch als Castelnuovo bekannt war. Mit der auf Grund des milden Klimas sehr üppigen Vegetation, den barocken und orientalischen Bauten und über 200 Sonnentagen im Jahr zählt Herceg Novi zu den schönsten Badeorten in Montenegro.
Der restliche Tag steht Ihnen im Hotel zum Erholen zur freien Verfügung.
3. Tag: Freizeit oder Ausflug Titos Gebirgsbahn (fak. zubuchbar)
An diesem Tag haben Sie die Wahl, ob Sie sich im Hotel entspannen oder an einem organisierten Ausflug teilnehmen möchten (Dauer ca. 12 Std.), bei dem Sie eines der prestigeträchtigsten und teuersten Infrastrukturprojekte des ehemaligen Jugoslawiens per Bahn erfahren.
In diesem Fall geht es zunächst vom Hotel aus mit dem Bus in die Hafenstadt Bar. Dort wartet bereits der Zug auf Sie, der zunächst entlang der Küste und durch mediterrane Landschaften rollt. Auf einem Damm wird nun der flächenmäßig größte See der Balkanhalbinsel durchquert, der Skutarisee und weiter geht es durch Weinplantagen nach Podgorica. Von hier aus wird es richtig spektakulär. Der Zug fährt die Moraca-Schlucht hinauf bis auf 1.030 Meter Höhe, nach jedem Tunnel und nach jeder Kurve erwartet Sie ein noch tolleres Fotomotiv. Nach rund 2,5 stündiger Fahrt erreichen Sie schließlich die Stadt Kolasin, wo Sie den Zug verlassen, ganz sicher mit neuem Respekt für die Erbauer dieser 1976 durch Tito eingeweihten Bahnstrecke.
Hier haben Sie eine Pause und die Möglichkeit eine Kleinigkeit zu essen, bevor Sie mit dem Bus zurück zum Moraca-Canyon fahren. Nun erleben Sie die Schlucht von der anderen Seite und besuchen natürlich auch das Moraca-Kloster.
Vorbei am Skutarisee geht es nach einem langen Ausflugstag zurück zu Ihrem Hotel.
4. Tag: Ausflug Perast – Maria am Felsen – Kotor – Porto Montenegro
Frisch gestärkt geht es für Sie am Morgen durch bezaubernde Landschaften in die Bucht von Kotor. In der Barockstadt Perast besteigen Sie ein Schiff und besuchen die Klosterinsel Maria am Felsen. Wie diese künstliche Insel entstanden ist, erfahren Sie vor Ort.
Anschließend besichtigen Sie die zum UNESCO-Welterbe gehörende Stadt Kotor mit ihrer von einer Stadtmauer umgebenen mittelalterlichen Altstadt. Auch ein Besuch der romanischen Kathedrale Sv. Trifun darf natürlich nicht fehlen. Und bei etwas Freizeit haben Sie die Möglichkeit, Kotor auf eigene Faust noch intensiver kennen zu lernen.
Weiter reisen Sie nun zum neuen Treffpunkt der "High Society" nach Porto Montenegro. Hier wurde ein neuer Hafen insbesondere auch für Luxusjachten errichtet. Ein beeindruckendes Erlebnis.
Am späten Nachmittag sind Sie zurück in Ihrem Hotel.
5. Tag: Ausflug Njegusi – Cetinje (fak. zubuchbar)
Sie haben heute Freizeit im Hotel oder können am fakultativen Ausflug nach Njegusi und Cetinje teilnehmen.
Vormittags geht die Fahrt entlang der berühmten Serpentinenstraße von Kotor nach Njegusi, einst von den Österreichern errichtet. Traumhafte Blicke auf die Bucht von Kotor, dem einzigen Fjord Südeuropas, tun sich auf. Im Dörfchen Njegusi, wo der berühmte Rohschinken produziert wird, werden Sie diesen natürlich auch probieren können.
Nachmittags fahren Sie weiter in die ehemalige Hauptstadt Cetinje. Alte Botschaftsgebäude erzählen noch die Geschichte der Metropole eines Staates, der einst als ärmstes Königreich Europas galt. Aufgrund ihrer geschichtlichen Bedeutung findet man noch heute hier zahlreiche Denkmäler und Museen, die man in solcher Fülle in einer kleinen Stadt nicht erwarten würde. Natürlich steht auch für Sie ein Museum auf dem Programm. Sie schauen sich im König Nikola Museum um, in dem Waffen und Originalmöbel ausgestellt sind.
Abends Rückkehr zum Hotel.
6. Tag: Ausflug Skutarisee – Budva
Am Morgen fahren Sie zum größten See des Balkans – den Skutarisee. Hier unternehmen Sie eine Schifffahrt und sehen unter anderem das "Alcatraz" von Montenegro, eine verlassene Gefängnisinsel. An Bord werden Sie mit lokalen Köstlichkeiten und Getränken verwöhnt.
Nachmittags statten Sie der bekannten Stadt Budva, eine der ältesten Städte an der Adriaküste, noch einen Besuch ab. Die nach einem Erdbeben originalgetreu wieder aufgebaute Stadt ist umgeben von einer Mauer und steht heute unter Denkmalschutz.
Anschließend Rückkehr zu Ihrem Hotel.
7. Tag: Zur freien Verfügung
Genießen Sie an diesem Reisetag die Annehmlichkeiten in Ihrem Hotel.
8. Tag: Transfer zum Flughafen - Heimflug
Leider geht ein traumhafter Urlaub zu Ende, Sie werden zum Flughafen gebracht und treten den Rückflug an. Mit schönen Erinnerungen im Gepäck endet Ihre Reise bequem bei Ihnen an der Haustür.
Reisedaten
- Reise/Reiseziel:
- Montenegro - Schwarze Berge am blauen Meer
- Veranstalter:
- SZ-Reisen & Service GmbH
- Mindestteilnehmerzahl:
- 20
- Ungefähre Gruppengröße:
- 25
Termine
Reiseversicherung
Wir empfehlen Ihnen den sofortigen Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung (Reiserücktritt und Reiseabbruch), sowie bei Auslandsreisen eine zusätzliche private Auslandskrankenversicherung.
Wir helfen Ihnen dabei, den optimalen Versicherungsschutz für Sie zu finden. Lesen Sie sich hier alle näheren Informationen durch.
Beförderung
- Haustürtransfer in ausgewählten Regionen
- Flug mit renommierter Fluggesellschaft nach Dubrovnik, Tivat oder Podgorica in der Economy Class (Umsteigeverbindung im Mai & September, Direktflug im Oktober)
- Transfers Flughafen - Hotel - Flughafen
- Fahrt im Reisebus während der Ausflüge
Hotel & Verpflegung
- 7 Übernachtungen im 4*-Hotel Iberostar in Njivice
- 7x All Inclusive im Hotel
Ausflüge & Besichtigungen
Alle in deutscher Sprache, soweit nicht anders angegeben
- Ausflüge: Perast, Porto Montenegro und Skutarisee
- Stadtführungen: Herceg Novi, Kotor und Budva
- Schifffahrten: von Perast zur Klosterinsel Maria am Felsen, auf dem Skutarisee mit Snacks und Getränken
- Eintritte: Kloster Maria am Felsen, Sv. Trifun in Kotor und Nationalpark Skutarisee
Zusätzlich inklusive
- Aktuelle Steuern & Sicherheitsgebühren
- 1 Reisetaschenbuch pro Buchung
- Örtliche Reiseleitung: 2., 4. und 6. Tag
- sz-Reisebegleitung
4*-Hotel Iberostar in Njivice
Lage
Das Hotel befindet sich an der montenegrinischen Küste im schönen Küstenort Njivice, unweit von Herceg Novi. Inmitten eines Parks gelegen, ist das Hotel umgeben von mediterraner Vegetation.
Zimmer
Das Hotel besteht aus drei Gebäudekomplexen: Kometa, Stela und Venera mit 238 Zimmern. Alle Räume sind klimatisiert, verfügen über einen Balkon und sind mit Bad/Dusche, WC, Haartrockner, LCD-TV, Minibar und Safe (gegen Gebühr) ausgestattet.
Hoteleinrichtung
Das Hotel liegt an einem der schönsten Strände des Landes, der den Namen königlicher Strand (Royal Beach) wirklich verdient. Der Strand ist mit der blauen Flagge ausgezeichnet. Gästen stehen das à-la-carte Restaurant Royal Beach, eine Bar mit Terrasse, ein Pool und eine Strandbar zur Verfügung.
Zielland
Montenegro
Kontinent: | Europa |
Hauptstadt: | Podgorica |
National- und Amtssprache: | Montenegrinisch |
Währungscode: | EUR |
Internationale Vorwahl: | +382 |
Polizei: | 122 |
Notarzt: | 124 |
Zeitverschiebung: | UTC +1 MEZ UTC +2 MESZ |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ C, Typ F |
Essen
- Die Küche von Montenegro ist sehr vielfältig
- Die montenegrinische Küche ist durch die Küchen verschiedener Länder beeinflusst
- Die Gerichte variieren von Region zu Region
Landestypische Gerichte
- Kacamak → Polenta mit Kartoffeln und einem bestimmten Käse
- Pihtije → Schwein oder Ente in Sülze
- Prsut → Parmaschinken
- Cevapcici → gehacktes vom Holzkohlegrill
- Raznjici → Fleischspieß
- Japrak → mit Fleisch gefüllte Wein- oder Kohlblätter
- Alva → zerstoßene Nüsse in Honig
- Lokum → türkischer Honig
Getränke
- Lozova Rakija → Traubenschnaps
- Nicksiko Pivo → einheimisches Bier
- Internationale Softdrinks
Trinkwasser
In diesem Land oder Inselregion sollten Sie laut CDC (Centers for Disease Control and Prevention), einer Unterbehörde des US-Gesundheitsministeriums, kein Wasser aus der Leitung trinken. Bei unklarer Wasserhygiene sollte auf Leitungswasser und Eiswürfel immer verzichtet werden, rät das Auswärtige Amt.
Infrastruktur
- Das Straßennetz ist teilweise in schlechtem Zustand
- Eisenbahnverkehr, Bus- und Fährverbindungen sowie Taxis stehen zur Verfügung
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,3
- Die Nutzung des Sozina Tunnels ist mautpflichtig
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
Trinkgelder
Restaurant: | 10% |
Hotel: | 10% |
Taxi: | 10% |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die medizinische Versorgung ist gut
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise:
- Es gibt eine Meldepflicht innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft (bei Aufenthalt im Hotel wird die Meldung übernommen)
Transitland
Kroatien
Kontinent: | Europa |
Hauptstadt: | Zagreb |
National- und Amtssprache: | Kroatisch |
Währungscode: | EUR |
Internationale Vorwahl: | +385 |
Polizei: | 112/192 |
Notarzt: | 112/194 |
Zeitverschiebung: | UTC +1 MEZ UTC + MESZ |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ C, Typ F |
Essen
- Mix aus unterschiedlichen Küchen, am ehesten ähnelt die kroatische Küche der mediterranen
- Viele Fleisch- und Fischspezialitäten, herzhafte Eintöpfe und Suppen sowie Speck, Schinken und Käse
- Die kroatische Küche unterscheidet sich teilweise je nach Region, die meisten Gerichte gibt es jedoch im gesamten Land
- Gerichte werden mit überwiegend frischen Zutaten zubereitet
Landestypische Gerichte:
- Shtrukli → gefüllte Nudeltaschen
- Zagorje → ein Pfannkuchen, der mit frischem Weichkäse, Honig und leckeren Nüssen gefüllt wird
- Fisch- und Gemüsesuppen
- gemischte Grillplatten
- Pita-Brot → ein Fladenbrot aus Hefeteig
- Calamari und Scampi
- Prosciutto → dalmatinischer Rohschinken
Getränke
- Kaffee
- Wein oder Kräuterschnaps
- Prosek → Dessertwein
- Maraschino → Kirschlikör
- Šljivovica, der Lozovaca oder der Travarica → aus Trauben gebrannter Schnaps
- Internationale Softdrinks
Infrastruktur
- Sowohl die touristische als auch die allgemeine Infrastruktur befinden sich auf einem hohen Niveau
- Es gibt ein Inlandsflugnetz
- Es stehen Busverbindungen, Taxis und Uber zur Verfügung
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,5 (im Alter von 16 bis 24: 0,0)
- In den Sommermonaten kann es zu Busch- und Waldbränden kommen, welche die touristische Infrastruktur beeinflussen können
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- Zur Begrüßung und zum Abschied gibt man sich die Hand
- Touristen, die ein paar Wörter kroatisch können, sind gerne gesehen
Trinkgelder
Restaurant: | Wird nicht erwartet. Aufrunden oder Trinkgeld nach eigenem Ermessen bei höherer Rechnung |
Hotel: | Nicht erwartet aber gerne gesehen, nach eigenem Ermessen |
Taxi: | Nicht erwartet aber gerne gesehen, nach eigenem Ermessen |
- Die medizinische Versorgung ist in allen Teilen des Landes gut
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
- Das Sammeln von Fossilien und anderen geschützten wertvollen Muscheln ist verboten
- Für die Nutzung von Drohnen findet man bei der “Croatian Civil Aviation Ageny” englische Informationen über den erlaubten Gebrauch
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
Ausflugsland
Montenegro
Kontinent: | Europa |
Hauptstadt: | Podgorica |
National- und Amtssprache: | Montenegrinisch |
Währungscode: | EUR |
Internationale Vorwahl: | +382 |
Polizei: | 122 |
Notarzt: | 124 |
Zeitverschiebung: | UTC +1 MEZ UTC +2 MESZ |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ C, Typ F |
Essen
- Die Küche von Montenegro ist sehr vielfältig
- Die montenegrinische Küche ist durch die Küchen verschiedener Länder beeinflusst
- Die Gerichte variieren von Region zu Region
Landestypische Gerichte
- Kacamak → Polenta mit Kartoffeln und einem bestimmten Käse
- Pihtije → Schwein oder Ente in Sülze
- Prsut → Parmaschinken
- Cevapcici → gehacktes vom Holzkohlegrill
- Raznjici → Fleischspieß
- Japrak → mit Fleisch gefüllte Wein- oder Kohlblätter
- Alva → zerstoßene Nüsse in Honig
- Lokum → türkischer Honig
Getränke
- Lozova Rakija → Traubenschnaps
- Nicksiko Pivo → einheimisches Bier
- Internationale Softdrinks
Trinkwasser
In diesem Land oder Inselregion sollten Sie laut CDC (Centers for Disease Control and Prevention), einer Unterbehörde des US-Gesundheitsministeriums, kein Wasser aus der Leitung trinken. Bei unklarer Wasserhygiene sollte auf Leitungswasser und Eiswürfel immer verzichtet werden, rät das Auswärtige Amt.
Infrastruktur
- Das Straßennetz ist teilweise in schlechtem Zustand
- Eisenbahnverkehr, Bus- und Fährverbindungen sowie Taxis stehen zur Verfügung
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,3
- Die Nutzung des Sozina Tunnels ist mautpflichtig
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
Trinkgelder
Restaurant: | 10% |
Hotel: | 10% |
Taxi: | 10% |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die medizinische Versorgung ist gut
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise:
- Es gibt eine Meldepflicht innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft (bei Aufenthalt im Hotel wird die Meldung übernommen)
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Länder-InformationAusführliche Einreisebestimmungen:
Ausführliche Einreisebestimmungen finden Sie .
Unsere Gruppenreise „Montenegro: Schwarze Berge am blauen Meer“ ist eine entspannte Kombination aus einem tollen All-Inclusive-Hotel und einem abwechslungsreichen Ausflugsprogramm, um Land & Leute kennenzulernen. Wir können für diese Reise auch ein Hotel nur mit Frühstück/Abendessen anbieten, aufgrund der guten Zusammenarbeit mit den Iberostar-Hotels haben wir uns jedoch für dieses All-Inclusive-Hotel entschieden. Uns ist bewußt, dass Sie an den Ausflugstagen die Annehmlichkeiten des Hotels nicht tagsüber genießen können, jedoch haben alle bisher durchgeführten Reisen das nachmittags/abends bzw. an Freizeittagen sehr geschätzt.
Hinweis zu den Ausflügen:
Alle Ausflüge und Führungen finden in deutscher Sprache statt, soweit nichts anderes angegeben ist. Bitte beachten Sie, dass sich die angegebene Reihenfolge der Ausflüge ändern kann.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige (Reisedokumente / Visum / Impfung):
Deutsche Staatsangehörige benötigen für diese Reise gültige Ausweisdokumente. Die Reise kann sonst nicht angetreten werden!
Je nach Reiseland kann es sein, dass ein Visum erforderlich ist. In einigen Ländern sind ggf. auch Impfvorschriften zu beachten. Ausführliche Einreisebestimmungen finden Sie online bei der jeweiligen Reise unter der Rubrik „Länder“. Außerdem erhalten Sie diese Infos auch in Ihren zugesandten Reise-Vertragsunterlagen.
Wir empfehlen Ihnen dringend, sich schon vor der Buchung einer Reise über Ihre Einreisebestimmungen zu informieren. Bitte erkundigen Sie sich dabei auch über mögliche Bearbeitungszeiten für ggf. benötigte Visa, um eine rechtzeitige Bearbeitung vor Abreise zu gewährleisten sowie über notwendige Impfungen.
Bitte beachten Sie, dass seit dem 26. Juni 2012 jedes Kind, welches ins Ausland reist, unabhängig vom Alter ein eigenes Reisedokument benötigt. Eintragungen im Reisepass der Eltern werden nicht mehr anerkannt. Bitte beantragen Sie das notwendige Reisedokument bei den zuständigen Behörden.
Einreisebestimmungen für nicht-deutsche Staatsangehörige (Reisedokumente / Visum / Impfung):
Falls Personen ohne deutsche bzw. mit nicht ausschließlich deutscher Staatsbürgerschaft mitreisen, beachten Sie bitte, dass in diesem Fall andere bzw. gesonderte Einreisebestimmungen für Ihr gewähltes Reiseland gelten können. Hierüber geben die jeweiligen Auslandsvertretungen bzw. zuständigen Konsulate entsprechend Auskunft. Wir empfehlen Ihnen dringend, sich schon vor der Buchung einer Reise über Ihre Einreisebestimmungen zu informieren. Bitte erkundigen Sie sich dabei auch über mögliche Bearbeitungszeiten für ggf. benötigte Visa, um eine rechtzeitige Bearbeitung vor Abreise zu gewährleisten.
Sollten Sie in diesem Zusammenhang Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter. Bitte kontaktieren Sie uns unter unserer kostenfreien Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).
Absagefrist durch den Reiseveranstalter sz-Reisen & Service GmbH:
Falls die Mindesteilnehmerzahl für Ihren Reisetermin nicht erreicht werden sollte, behält sich sz-Reisen vor, bis spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt (bei Tagesfahrten bis zu 2 Wochen) die Reise abzusagen bzw. vom Reisevertrag zurückzutreten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen SZ-Reisen & Service GmbH unter §7.
sz-Reisen und momento by sz-Reisen sind Marken der sz-Reisen & Service GmbH
Hinweis für Menschen mit eingeschränkter Mobilität:
Unsere Reisen sind nicht geeignet für Gäste mit eingeschränkter Mobilität. sz-Reisen sind meistens Reisen in Bewegung: Um alle Besichtigungen, Rundgänge und Ausflüge in vollem Umfang miterleben zu können, sollten Sie „gut zu Fuß“ sein. Auch so manch ein Hotel ist noch nicht auf Rollatoren oder weitergehende Mobilitätsbeschränkungen eingestellt. Daher sind unsere Reisen für schwer gehbehinderte Gäste sowie für Gäste im Rollstuhl oder mit starker Sehbehinderung nicht geeignet (auch Gehörlosigkeit oder allg. Reisebehinderung).
Im Zweifel können wir vorab für Sie prüfen, ob eine Teilnahme möglich ist. Bitte fragen Sie uns vor der Buchung, ob diese Reise für Sie geeignet ist. Wir beraten Sie gern unter unserer kostenlosen Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).
Hinweis zu Impfungen:
Über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen für Ihr Wunschreiseziel sollten Sie sich rechtzeitig informieren und ggf. ärztlicher Rat, z.B. zu Thrombose und anderen Gesundheitsrisiken einholen. Wir verweisen auch auf die Einreisebestimmungen des jeweiligen Ziellandes unter der Rubrik "Länder" auf unsere Website und auf allgemeine Informationen von Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
Bei Fragen kontaktieren Sie uns unter unserer kostenlosen Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).
Zahlung & Reiserücktritt bei SZ-Reisen:
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