Namibia, Botswana & Simbabwe: Wildnis, Weite, Wunderschön!

Namib Wüste
Namib Wüste ©fabio - adobe stock
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Victoriafälle, Sambia/Simbabwe
Victoriafälle, Sambia/Simbabwe ©cdca beckoetter, stock.adobe.com
Gephard
Gephard ©Helmut Gries Namibia Tourism Board
Köcherbaum
Köcherbaum ©Jan Jepsen Namibia Tourism Board
Namib Wüste
Victoriafälle, Sambia/Simbabwe
Gephard
Köcherbaum

Etosha & Chobe Nationalpark + Tosende Victoriafälle

  • Etosha Nationalpark, Caprivi-Streifen und Chobe Nationalpark
  • Tosende Victoria Fälle 
ab 5959 €
Buchungscode: NA-WI09

Etosha & Chobe Nationalpark + Tosende Victoriafälle

  • Etosha Nationalpark, Caprivi-Streifen und Chobe Nationalpark
  • Tosende Victoria Fälle 
ab 5959 €
Buchungscode: NA-WI09

Namibia - das klingt für Sie nach wilden Tieren, die in flirrender Luft über die Ebenen der Salzwüste in der Etosha Pfanne ziehen? Dann haben Sie Recht, denn Elefanten, Giraffen, Zebras, Löwen, Nashörner, Leoparden und viele weitere Tierarten werden Sie hier so zahlreich und hautnah erleben, wie nur an wenigen anderen Orten der Erde. Trotzdem ist das nur ein Aspekt seiner unglaublichen Schönheit.

Namibia ist beileibe nicht nur „heiß und wild“. Ein üppiges, subtropisches Paradies erwartet Sie etwa im „Caprivi-Zipfel“, dem weit verzweigten Flusssystem zwischen den Flüssen Okavango und Kwando. Bei einer Bootsfahrt durch verschlungene Wasserwege können Ihnen hinter jeder Biegung Flusspferde, Büffel und sogar ganze Elefantenherden vor die Linse schwimmen. Weitläufige Baum- und Buschsavanne bestimmt das Landschaftsbild im Chobe Nationalpark im Vierländereck zwischen Namibia, Sambia, Simbabwe und Botswana, wo Sie ebenso auf Wildtierpirsch gehen werden, wie im Bwabwata Park mit seinen großen Elefantenherden. In der Gartenstadt Tsumeb erlebt man alljährlich im Frühjahr das blaue Wunder der in reicher Blüte stehenden Jacaranda Bäume. Das größte Naturwunder dieser unvergleichlich schönen Reise ist aber vielleicht Ihr Besuch an den Viktoriafällen, wo sich der Sambesi-Fluss auf fast 2 km Breite in die Tiefe stürzt und die Sprühnebel bis zu 300 Meter hoch in den Himmel steigen. Und wenn Sie wünschen, buchen Sie vor Ort eine Fahrt mit dem Boot. Wenn die Sonne gen Horizont sinkt, erleben Sie dieses Naturspektakel von seiner schönsten - und feuchtesten - Seite.

So wild und ursprünglich Ihre Tage, so komfortabel und sicher werden Ihre Nächte sein. Denn für Ihre Übernachtungen haben wir ausgesuchte Lodges und Zeltcamps reserviert.

Programm

1. Tag: Anreise

Von zu Hause werden Sie zum Flughafen gebracht, von wo aus Sie nach Windhoek (Umsteigeverbindung) fliegen. 

2. Tag: Windhoek - Otjiwa

Am Morgen landen Sie in der Hauptstadt Namibias: in Windhoek. Nach Erledigung der Einreiseformalitäten werden Sie von Ihrem örtlichen Reiseleiter in Empfang genommen. 
Anschließend fahren Sie nach Windhoek und unternehmen eine kurze, orientierende Stadtrundfahrt. Dabei sehen Sie unter anderem die Alte Feste, die Christuskirche, das Reiterdenkmal, den "Tintenpalast" (von außen) und die ehemalige Kaiserstraße, die heute Independence Avenue heißt.
Über Okahandja erreichen Sie später die Otjiwa Safari Lodge. Inmitten der unberührten Schönheit der ältesten Wildfarm Namibias ist Otjiwa ein hübsches authentisches Ziel. Die Ranch ist eine wahre Fundgrube der afrikanischen Tierwelt und verfügt über eine Vielzahl von etwa 25 Wildarten, die sich frei auf einer 12.000 Hektar großen Fläche bewegen. Hier gibt es sogar Nashörner! Am Nachmittag haben Sie Gelegenheit am Pool im Garten zu entspannen, an einer Pirschfahrt in die Umgebung zu unternehmen (nicht inkludiert), oder sich im Wellnessbereich von der langen Anreise zu erholen. 

3. Tag: Otjiwa - Toshari Lodge

Nach der ersten Nacht in Namibia und einem stärkenden Frühstück führt Sie nun Ihr Reiseweg über Otjiwarongo und Outjo zur Toshari Lodge, welche östlich außerhalb des bekannten Etoscha Nationalparks gelegen ist. Schon der Weg dahin ist aufregend und gespickt mit vielen kleinen unerwarteten Einblicken. 

Nach dem Zimmerbezug in der Lodge unternehmen Sie gleich eine erste halbtägige Pirschfahrt im Reisebus im bekannten Etosha Nationalpark. Freuen Sie sich auf Giraffen, Oryxantilopen, Zebras, Elefanten und mit viel Glück Löwen und Geparden. Und natürlich noch viel mehr. 

4. Tag: Etoscha Nationalpark

Der Etoscha Nationalpark wurde bereits 1907 gegründet und zählt zu den schönsten Naturschutzgebieten Afrikas. Er ist eines der wichtigsten Wildschutzreservate der Welt. Sie sind dabei ganz dicht an der Natur und können das Reich der wilden Tiere erleben. Die mher als 22.000 Quadratkilometer des Parks umfassen eine Vielzahl an Landschaften und Lebensräumen, in deren Zentrum die gewaltige Fläche der flimmernden Etoscha-Pfanne, der "Platz des trockenen Wassers" liegt. Hier kann man fast alle Säugetier-, Reptilien- und Insektenarten des südlichen Afrikas antreffen. Auch hunderte Vogelarten, Elefanten, Nashörner, Giraffen, Zebras, Impalas, sowie zahreiche andere Tierarten finden sich bei den Tiertränken ein - mit etwas Glück und Geduld stößt man sogar auf Löwen, Leoparden oder Geparden. Der ganze Tag steht Ihnen für Pirschfahrten im Park zur Verfügung.

5. Tag: Etoscha Nationalpark

Auch heute kommen Sie noch einmal in den Genuss des Tierreichtums des Etoscha Nationalparks. Sie durchqueren ihn mit dem Bus von West nach Ost und haben somit Gelegenheit die einzigartige Natur noch einmal auf sich wirken zu lassen. Am Lindequist Gate verlassen Sie den Park und setzen den Weg fort in Richtung der nächsten Unterkunft.

6. Tag: Mahango Region

Ihre Reise führt Sie nun weiter durch eine endlos scheinende Baumsavanne immer in östliche Richtung. In gemächlichem Tempo begleitet Sie der Okavango und es ist kaum zu glauben, dass dieser Fluss jenseits der namibischen Grenzen einmal von der mächtigen Kalahari-Wüste in Botswana verschlungen wird. 
Nirgendwo ist Namibia so grün, so fruchtbar und üppig, wie im Caprivi.  Wie ein ausgestreckter Finger ragt der Landkorridor ca. 400 Kilometer aus dem Umriss des beinahe rechteckigen Namibia heraus und ist dabei an der schmalsten Stelle nur 32 Kilometer breit. Elefanten, Flusspferde, Zebras, Büffel, Warzenschweine, eine Vielzahl von Antilopen und nicht zu vergessen mehr als 400 verschiedene Vogelarten machen den Caprivi zu einem einzigartigen Ökosystem.

Mit dem Reisebus fahren Sie an die Grenze des Bwabwata Nationalparks, welcher sich früher Caprivi Nationalpark nannte. Unterwegs sehen Sie entlang der Straße zahlreiche kleine Stände mit Holzfiguren, welche Sie gern kaufen können. Ein tolles Mitbringsel! Ist die Kavango Region doch berühmt dafür. 

Ihre Lodge für die nächsten zwei Nächte befindet sich ebenfalls am Ufer des Kavango Flusses, der hier schon in Richtung Süden nach Botswana fließt, um das Okavango Delta zu speisen. Es gibt hier eine ganze Reihe verschiedener Attraktionen zu entdecken. So zum Beispiel der Mahango Nationalpark und die Popa-Fälle, welche Sie am kommenden Tage besichtigen werden.

Vor Ort können Sie, sofern es die Zeit erlaubt, an einer von der Lodge organisierten Bootsfahrt auf dem Kavango Fluss teilnehmen. Verschiedene Tierarten, wie zum Beispiel neugierige Flusspferde oder in der Sonne liegende Krokodile könnten Ihnen begegnen.    

7. Tag: Die Popa-Fälle und der Mahango Wildpark

Einige wenige Kilometer auf staubiger Piste bringen Sie heute nach dem Frühstück zum Mahango Nationalpark. Bei weitem zwar nicht so berühmt wie der hundertmal so große Etosha Nationalpark, aber ein echter Geheimtipp in Namibia. Das Motto: Klein, aber fein! Der Artenreichtum ist überwältigend und hier können Sie auch seltene Spezies wie Puku, Moorantilope, Büffel, Halbmondantilopen und Säbelantilopen vor die Linse bekommen. Und auch Nicht-Ornithologen sind begeistert über die mehr als 400 verschiedenen Vogelarten. Raubtiere, wie Löwen und Leoparden oder den vom Aussterben bedrohten Wildhund können Sie mit etwas Glück entdecken. 

Anschließend halten Sie an den Popa-Fällen, wobei es sich dabei eher um größere Stromschnellen handelt. Nichtsdestotrotz lohnt sich der Ausblick und zeigt Ihnen einmal mehr die atemberaubende, umgebende Landschaft in welcher Sie sich soeben befinden. 

8. Tag: Namushasha

Ihr Tagesziel für den heutigen Tag ist die Namushasha Lodge im Osten der Sambesi-Region. Am Ufer des Flusses Kwando können Sie Nilpferde und bis zu 400 Vogelarten beobachten. Von der Sundowner-Terrasse blicken Sie direkt über den Fluss und können mit etwas Glück einige Tiere erspähen. Am Nachmittag unternehmen Sie eine Bootsfahrt durch die verschlungenen Wasserwege und überzeugen sich von Neuem, dass der Caprivi-Zipfel ein wahres Vogelparadies ist. Kaum irgendwo auf der Welt sieht man auf so kleinem Raum so viele verschiedene und kunterbunte Vögel wie hier. Eine Bootsfahrt auf dem Fluss lassen hier jedem Tierliebhaber und Ornithologen das Herz höherschlagen.

9. Tag: Die Bewohner der Region

Beim Verlassen der Lodge halten Sie noch einmal kurz an. Denn ein überaus interessanter Einblick in das Leben der Ureinwohner der Region wird Ihnen im Heritage Village ermöglicht. 
Mit viel Freundlichkeit wird Ihnen gezeigt, wie gejagt, musiziert, gelebt, gegessen und getanzt wird. Lauschen Sie den Erzählungen der Einheimischen! Es loht sich,

Im Anschluss durchqueren Sie den nordöstlichsten Zipfel Namibias und Ihr Reisepass wird um einen Stempel reicher. Sie überqueren die Grenze zu Botswana und erreichen schon bald Kasane. Das könnte man für ein unbedeutendes kleines Städtchen im Nirgendwo halten, läg es nicht direkt am Chobe Fluss und quasi am Eingangstor zum legendären Chobe Nationalpark. Ihre Lodge befindet sich in bester Lage direkt am Chobe. Mit Blick auf Warzenschwein und Co. gestalten Sie sich nach Ankunft Ihren Nachmittag nach Ihrem Gusto. Langweilig wird es sicher nicht.

10. Tag: Chobe Nationalpark

Am frühen Morgen, nach einer schnellen Tasse Kaffee oder Tee, geht es für Sie im offenen Geländewagen auf eine Tierbeobachtungsfahrt im Chobe Nationalpark. Die Löwen und Leoparden, die in der Nacht Beute gemacht haben, sind jetzt noch aktiv. Da heißt es Augen auf und Kamera bereit halten. Trinkende Elefanten und gähnende Flusspferde bieten derweil am und im Fluss alles auf, um auf das schönste Foto des Tages zu kommen. Wenn da nicht gerade Ihre Aufmerksamkeit durch seltene Antilopenarten, wie zum Beispiel Lechwe, Rappenantilopen, Pferdeantilopen, oder Wasserbock gefangen genommen wird. Saugen Sie alles auf, was dieser grandiose Park an Tierreichtum zu bieten hat. 
Nach der Rückkehr zur Lodge erwartet Sie ein reichhaltiges Frühstück.

Am Nachmittag gehen Sie gemeinsam auf eine tierreiche Bootsfahrt. Die weiten Uferflächen des Chobe ziehen eine unvergleichliche Vielfalt an Antilopen an. Und wo sie zu finden sind, sind auch Raubtiere, wie Löwen, Leoparden, Wilde Hunde oder Hyänen nicht weit. Auch die riesigen Elefantenherden brauchen schon etwas mehr Platz und Wasser, drum ist für sie hier das Paradies auf Erden. Und für Sie gleich mit. is zum letzten Strahl der Sonne kosten Sie die unvergleichliche Stimmung aus und kehren erst kurz vor Dunkelheit zu Ihrer Lodge zurück. 

11. Tag: Tosende Wasserfälle von Victoria Falls

Nach dem Frühstück und dem Check-out aus dem Hotel fahren Sie weiter über die nächste Grenze. Nach Simbabwe. 
Bitte beachten Sie, dass bei dem Grenzübertritt eine Gebühr von ca. 30 USD zu entrichten ist. 

Im Anschluss fahren Sie mit Ihrem Guide zur nächsten Unterkunft, welche direkt am Zambezi-Fluss gelegen ist. 

Und gleich folgt der nächste Höhepunkt Ihrer Reise. Denn natürlich besuchen Sie die Victoria Wasserfälle. Ein grüner, regenwaldartiger Nationalpark umgibt die Fälle und beherbergt mehrere Pfade. Immer entlang der tiefen Schlucht und gespickt mit immer spektakulärer werdenden Ausblicken werden Sie sicherlich an der ein oder anderen Stelle Acht geben müssen nicht gänzlich von der Gischt des herabströmenden Wassers nass zu werden. Ein herrlicher Spaß!

Viele Leute halten die Fälle für die Schönsten der Welt. Sicher aber sind sie die Ungewöhnlichsten. Sie zeigen sich nicht in einem Halbrund wie zum Beispiel die Niagarafälle in Nordamerika, sondern ziehen sich 1.700 Meter lang fast gerade bis in eine schmale Schlucht hinein. "Mosi oa Tunya" (="Der Rauch, der donnert") wurden die Fälle vor Jahrhunderten von den Einheimischen getauft. 

 

12. Tag: Tag zur eigenen Gestaltung - Abschiedsabendessen auf dem Boot

Der Tag gehört Ihnen! Genießen Sie ihn gemütlich am Pool bzw. im Garten der Lodge und lassen Sie die ereignisreichen letzten Tage nochmals Revue passieren. 
Sollten Sie sich noch ein spektakuläres Reiseende bescheren wollen, können Sie sich aber auch einen Helikopterflug über die Victoria Fälle buchen (nicht inkludiert, vor Ort buchbar). 

Ein passender Abschied an diesem schönen Fleckchen Erde bildet nun ein Abschiedsabendessen auf einem Boot auf dem Zambezi-Fluss. Genießen Die diese goldenen letzten Stunden noch einmal in vollen Zügen.
An Bord werden Sie mit einem Erfrischungstuch und einem gekühlten Glas Sekt begrüßt, bevor sie sich vor dem Abendessen auf der obersten Etage des Schiffes für eine Sonnenuntergangskreuzfahrt niederlassen. Der hohe Aussichtspunkt auf dem Oberdeck bieten den idealen Platz, um einen der berühmten Sonnenuntergänge der Victoriafälle zu beobachten. Nachdem die Sonne hinter dem Fluss versunken ist, wird das Abendessen auf dem Unterdeck des Schiffes serviert. Das Sieben-Gänge-Menü und die All-inclusive-Getränke an Bord versprechen ein außergewöhnliches Dinner-Kreuzfahrterlebnis

Im Anschluss nehmen Sie schon Abschied von Ihrem Driverguide. 

13. Tag: Victoria Falls - Rückflug

Um die Mittagszeit werden Sie abgeholt und zum Flughafen gefahren, von wo Sie Ihren Rückflug aus antreten.

14. Tag: Ankunft in Deutschland

Sie landen in Deutschland und fliegen weiter in die Heimat. Mit dem Transfer nach Hause geht für Sie eine sicherlich unvergessliche Reise zu Ende.

ab 5959 
NA-WI09

Reisedaten

Reise/Reiseziel:
Namibia, Botswana & Simbabwe: Wildnis, Weite, Wunderschön!
Veranstalter:
SZ-Reisen & Service GmbH
Mindestteilnehmerzahl:
15
Ungefähre Gruppengröße:
16

Termine

  • Flughafen Dresden (DRS) inklusive Transfer Region B/D

    Flughafen Dresden (DRS) ohne Haustürtransfer

    Flughafen Leipzig (LEJ) inklusive Transfer Region A/C

    Flughafen Leipzig (LEJ) ohne Haustürtransfer

    = Die mit gekennzeichneten Angebote sind nur noch auf Anfrage buchbar.

    Zusatzoptionen:

  • Flughafen Dresden (DRS) inklusive Transfer Region B

    Flughafen Dresden (DRS) ohne Haustürtransfer

    Flughafen Leipzig (LEJ) inklusive Transfer Region A

    Flughafen Leipzig (LEJ) ohne Haustürtransfer

    = Die mit gekennzeichneten Angebote sind nur noch auf Anfrage buchbar.

    Zusatzoptionen:

Reiseversicherung

Wir empfehlen Ihnen den sofortigen Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung (Reiserücktritt und Reiseabbruch), sowie bei Auslandsreisen eine zusätzliche private Auslandskrankenversicherung.

Wir helfen Ihnen dabei, den optimalen Versicherungsschutz für Sie zu finden. Lesen Sie sich hier alle näheren Informationen durch.

Beförderung

  • Haustürtransfer in ausgewählten Regionen
  • Flug mit renommierter Fluggesellschaft nach Windhoek und zurück von Victoria Falls in der Economy Class (Umsteigeverbindung)
  • Transfers Flughafen – Lodges/Camps – Flughafen
  • Fahrt im klimatisierten Reisebus während der Rundreise 

Unterkünfte & Verpflegung

  • 1 Übernachtung in Lodge in Otjiwa
  • 2 Übernachtungen in Lodge am Etosha Nationalpark
  • 1 Übernachtung auf Ranch am Etosha Nationalpark
  • 2 Übernachtungen in Lodge im Caprivi-Streifen
  • 1 Übernachtung in Lodge in Namushasha
  • 2 Übernachtungen in Lodge am Chobe Nationalpark
  • 2 Übernachtungen in Lodge in Victoria Falls
  • 11x Frühstück
  • 10x Abendessen
  • 1x Abendessen in Victoria Falls als Dinner Cruise inkl. Getränke
  • Mineralwasser während Rundreise

Ausflüge & Besichtigungen
Alle in deutscher Sprache, soweit nicht anders angegeben

  • Orientierende Stadtrundfahrt in Windhoek
  • Ausflüge: Durchquerung des Etosha Nationalparks von West nach Ost; Fahrt entlang des Caprivi-Streifens; Victoria Fälle
  • Besichtigungen: Popa-Fälle, Victoria Fälle
  • Eintritte: Etosha Nationalpark, Mahango Wildpark, Chobe Nationalpark, Victoria Fälle
  • Halbtägige Pirschfahrt im Reisebus im Etosha Nationalpark 
  • 2x Ganztägige Pirschfahrt im Reisebus im Etosha Nationalpark 
  • Wildbeochbachtungsfahrt im Reisebus im Mahango Wildpark
  • Bootsfahrten auf Fluss Kwando und Chobe Fluss (vom Pegelstand abhängig)
  • Halbtägige Pirschfahrt im Chobe Nationalpark

Zusätzlich inklusive

  • Aktuelle Steuern und Sicherheitsgebühren
  • 1 Reisetaschenbuch pro Buchung
  • Örtlicher Driverguide 2.-13. Tag
  • sz-Reisebegleitung

Nicht inklusive

  • Visum für Einreise nach Namibia (Kosten ca. 85 €) bei Ankunft zahlbar oder vorab per e-Visum und für Einreise nach Simbabwe (Kosten ca. 30 €) vor Ort zahlbar
ab 5959 
NA-WI09

Zielland

Namibia

Kontinent: Afrika
Hauptstadt: Windhoek
National- und Amtssprache: Englisch
Währungscode: NAD
Internationale Vorwahl: +264
Polizei: 10 111
Notarzt: unterschiedlich, je nach Stadt
Zeitverschiebung: UTC +2
Stecker- und Adapterinformationen

Typ M, Typ D

In Hotels gibt es teilweise Typ C, Typ F

Essen

  • In Namibia wird viel Fleisch gegessen 
  • Die Küche Namibias ist eine Mischung afrikanischer und europäischer Kochkunst, der deutsche Einfluss ist noch immer spürbar 

Landestypische Gerichte

  • Biltong → luftgetrocknetes Fleisch 

Getränke

  • Internationale Softdrinks

Trinkwasser

In diesem Land oder Inselregion sollten Sie laut CDC (Centers for Disease Control and Prevention), einer Unterbehörde des US-Gesundheitsministeriums, kein Wasser aus der Leitung trinken. Bei unklarer Wasserhygiene sollte auf Leitungswasser und Eiswürfel immer verzichtet werden, rät das Auswärtige Amt.

Infrastruktur

  • Es gibt ein Inlandsflugnetz
  • Eisenbahnverbindungen und ein Straßennetz ist vorhanden

Allgemeines

  • Linksverkehr
  • Promillegrenze: 0,5
  • Mietwagen von lokalen Firmen sind oft mit einem “Tracker” ausgestattet, welcher überhöhte Geschwindigkeiten misst, dies kann sich auf die Versicherung auswirken
  • Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen

Führerschein

Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.

Taxi

Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.

  • Regen ist in Namibia ein Grund zum Feiern. Bewohner zeigen Ihre Freude durch Regentänze

Trinkgelder

Restaurant: 10-15%
Hotel: Allgemeine Tipbox: ca. 50 NAD
Taxi:

kurze Strecken: unüblich

lange Strecken: 100 NAD

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?

Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
  • nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
  • schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
    • Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
  • in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • als Vermittler agieren
  • die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
  • auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen

Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?

  • Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren

Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
  • bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
  • anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen

Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen

Nützliche Links

Konsulargesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/

Anlaufstelle an deutschen Flughäfen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006350/e344891d165455976fc40c53e2c668ce/serviceanlaufstellen-data.pdf

Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf

Geldüberweisung ins Ausland

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006348/a20fee2c15d3d6eb0a6b72afcc132fcd/serviceueberweisung-data.pdf

Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/199314/04f2f74f302c2a112fbe3ea0953abaa9/dtauslandsvertretungenliste-data.pdf

Telefonnummern des Auswärtigen Amtes

In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.

Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung

  • Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
  • Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
    • diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
    • ehrenamtlicher Beruf
    • können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
    • sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
    • haben eingeschränkte konsularische Befugnis
  • Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden

Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen

  • Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
    • Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
  • Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
  • Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
  • Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
  • Die medizinische Versorgung ist nicht mit europäischen Standards vergleichbar
  • In ländlichen Gebieten kann die Versorgung problematisch sein
  • In Großstädten und der Hauptstadt ist die medizinische Versorgung gut

Nicht erlaubte Medikamente: -

Allgemeiner Hinweis: 

  • Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
  • Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
  • Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
  • Es gibt besondere Bestimmungen für den Besitz und Handeln mit Edelsteinen, Waffen und Drogen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.

Simbabwe

Kontinent: Afrika
Hauptstadt: Harare
National- und Amtssprache: Chewa, Englisch
Währungscode: ZWL
Internationale Vorwahl: +263
Polizei: 999
Notarzt: 999
Zeitverschiebung: UTC +2
Stecker- und Adapterinformationen Typ D, Typ G

Essen

  • Grundnahrungsmittel: ein Brei 
  • Die kulinarischen Genüsse Simbabwes sind sehr stark von der englischen Küche beeinflusst 
  • Simbabwes Restaurants bieten Spezialitäten der einheimischen und internationalen Küche an 

Landestypische Gerichte

  • Sadza → ein Brei, der aus Maismehl gerührt wird 
  • Biltong → gesalzene und getrocknete Fleischstreifen 

Getränke

  • Leitungswasser sollte man in Simbabwe nicht trinken 
  • Einheimische Biere 
  • Chibuku → ein bei den Einheimischen sehr beliebtes, milchiges Biergetränk aus Hirse  
  • Mazoe → ein Orangengetränk, das aber auch in anderen Geschmacksrichtungen erhältlich ist 
  • Internationale Softdrinks 
  • In den Hotels sind auch importierte Weine, Liköre und Spirituosen erhältlich 
  • Bars gibt es fast nur in Hotels

Trinkwasser

In diesem Land oder Inselregion sollten Sie laut CDC (Centers for Disease Control and Prevention), einer Unterbehörde des US-Gesundheitsministeriums, kein Wasser aus der Leitung trinken. Bei unklarer Wasserhygiene sollte auf Leitungswasser und Eiswürfel immer verzichtet werden, rät das Auswärtige Amt.

Infrastruktur

  • Straßennetz ist oft in schlechtem Zustand
  • Mietwagen stehen zur Verfügung, entsprechen aber nicht den europäischen Standards
  • Es gibt öffentliche Busse, diese weisen aber oft technische Mängel auf
  • Taxis sind verfügbar

Allgemeines

  • Linksverkehr
  • Promillegrenze: 0,8
  • Seit 2017 hat die europäische Kommission eine Betriebsuntersagung gegen die Fluglinie Air Zimbabwe ausgesprochen
  • Lizensierte Taxis sind mit Taxametern ausgestattet
  • Die Versorgung mit Strom, Trinkwasser und Kraftstoffen ist nicht flächendeckend gesichert. Dies betrifft teilweise auch die Telekommunikation
  • Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen

Führerschein

Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld. 

Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.

  • Zur Begrüßung gibt man sich die Hand

Trinkgelder

Restaurant: 10%
Hotel:

Gepäckservice: kleines Trinkgeld

ZImmerservice: kleines Trinkgeld

Taxi: 10%

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?

Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
  • nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
  • schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
    • Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
  • in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • als Vermittler agieren
  • die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
  • auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen

Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?

  • Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren

Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
  • bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
  • anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen

Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen

Nützliche Links

Konsulargesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/

Anlaufstelle an deutschen Flughäfen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006350/e344891d165455976fc40c53e2c668ce/serviceanlaufstellen-data.pdf

Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf

Geldüberweisung ins Ausland

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006348/a20fee2c15d3d6eb0a6b72afcc132fcd/serviceueberweisung-data.pdf

Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/199314/04f2f74f302c2a112fbe3ea0953abaa9/dtauslandsvertretungenliste-data.pdf

Telefonnummern des Auswärtigen Amtes

In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.

Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung

  • Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
  • Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
    • diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
    • ehrenamtlicher Beruf
    • können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
    • sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
    • haben eingeschränkte konsularische Befugnis
  • Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden

Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen

  • Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
    • Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
  • Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
  • Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
  • Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
  • Die medizinische Versorgung ist befriedigend, aber nicht mit westeuropäischen Standards vergleichbar
  • In der Hauptstadt gibt es Kliniken und Krankenhäuser im privaten Sektor, die gut ausgestattet sind

Nicht erlaubte Medikamente: -

Allgemeiner Hinweis: 

  • Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
  • Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
  • Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit

Ausländer dürfen ohne staatliche Akkreditierung nicht über die aktuellen Entwicklungen im Land berichten. Das schließt auch jegliches Sammeln von Informationen, Gespräche mit der Bevölkerung oder das Fotografieren und Filmen mit der Handykamera ein, da dies als illegale journalistische Tätigkeit ausgelegt werden kann.

Botsuana

Kontinent: Afrika
Hauptstadt: Gaborone
National- und Amtssprache: Setswana, Englisch
Währungscode: BWP
Internationale Vorwahl: +267
Polizei: 999
Notarzt: 997
Zeitverschiebung: UTC +2
Stecker- und Adapterinformationen Typ D, Typ G, Typ M

Essen

  • Die Küche Botswanas ähnelt stark der südafrikanischen
  • Neben regionalen Gerichten gibt es auch viele internationale Speisen
  • Häufig verwendete Lebensmittel: Reis, Kartoffeln, Mais, Fisch und Fleisch

Landestypische Gerichte

  • Pap → Maisbrei, wahlweise mit Rindfleisch, Hühnchen oder Gemüse
  • Mopani-Würmer → Würmer aus der Region
  • Seswaai → Fleischeintopf
  • Dikgobe → Gericht aus Bohnen, Mais und Lamm

Getränke

  • Rock Shandy → alkoholfreies Erfrischungsgetränk mit Sodawasser, Limejuice und Angostura
  • Importbiere aus Südafrika und Namibia
  • Internationale Softdrinks

Trinkwasser

In diesem Land oder Inselregion sollten Sie laut CDC (Centers for Disease Control and Prevention), einer Unterbehörde des US-Gesundheitsministeriums, kein Wasser aus der Leitung trinken. Bei unklarer Wasserhygiene sollte auf Leitungswasser und Eiswürfel immer verzichtet werden, rät das Auswärtige Amt.

Infrastruktur

  • Inlandsflugnetz vorhanden
  • Es gibt Eisenbahn- und Busverbindungen
  • Öffentliche Verkehrsmittel wie Klein- und Überlandbusse sind meist in einem schlechten technischen Zustand
  • In größeren Städten gibt es zuverlässige Mietwagenfirmen

Allgemeines

  • Linksverkehr
  • Promillegrenze: 0,8
  • Fahrzeuge sind in der Dunkelheit oft schlecht oder gar nicht beleuchtet
  • Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen

Führerschein

Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.

Taxi

Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.

Trinkgelder

Restaurant: 5-15%
Hotel:

Gepäckservice: 10 BWP

Zimmerservice: unüblich, Zimmerservice bekommt das Trinkgeld häufig durch die Tipbox an der Rezeption

Taxi: nach eigenem Ermessen

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?

Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
  • nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
  • schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
    • Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
  • in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • als Vermittler agieren
  • die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
  • auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen

Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?

  • Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren

Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
  • bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
  • anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen

Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen

Nützliche Links

Konsulargesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/

Anlaufstelle an deutschen Flughäfen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006350/e344891d165455976fc40c53e2c668ce/serviceanlaufstellen-data.pdf

Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf

Geldüberweisung ins Ausland

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006348/a20fee2c15d3d6eb0a6b72afcc132fcd/serviceueberweisung-data.pdf

Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/199314/04f2f74f302c2a112fbe3ea0953abaa9/dtauslandsvertretungenliste-data.pdf

Telefonnummern des Auswärtigen Amtes

In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.

Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung

  • Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
  • Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
    • diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
    • ehrenamtlicher Beruf
    • können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
    • sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
    • haben eingeschränkte konsularische Befugnis
  • Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden

Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen

  • Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
    • Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
  • Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
  • Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
  • Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
  • Die medizinische Versorgung ist besser als in den meisten anderen Ländern des Kontinentes
  • Jedoch ist die medizinische Versorgung nicht mit europäischen Verhältnissen zu vergleichen

Nicht erlaubte Medikamente: -

Allgemeiner Hinweis: 

  • Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
  • Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
  • Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
  • Es ist verboten, militärische und sicherheitsrelevante Einrichtungen, darunter z.B. das Parlamentsgebäude, zu fotografieren

Plastikverbot: -

Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -

Ausflugsland

Namibia

Kontinent: Afrika
Hauptstadt: Windhoek
National- und Amtssprache: Englisch
Währungscode: NAD
Internationale Vorwahl: +264
Polizei: 10 111
Notarzt: unterschiedlich, je nach Stadt
Zeitverschiebung: UTC +2
Stecker- und Adapterinformationen

Typ M, Typ D

In Hotels gibt es teilweise Typ C, Typ F

Essen

  • In Namibia wird viel Fleisch gegessen 
  • Die Küche Namibias ist eine Mischung afrikanischer und europäischer Kochkunst, der deutsche Einfluss ist noch immer spürbar 

Landestypische Gerichte

  • Biltong → luftgetrocknetes Fleisch 

Getränke

  • Internationale Softdrinks

Trinkwasser

In diesem Land oder Inselregion sollten Sie laut CDC (Centers for Disease Control and Prevention), einer Unterbehörde des US-Gesundheitsministeriums, kein Wasser aus der Leitung trinken. Bei unklarer Wasserhygiene sollte auf Leitungswasser und Eiswürfel immer verzichtet werden, rät das Auswärtige Amt.

Infrastruktur

  • Es gibt ein Inlandsflugnetz
  • Eisenbahnverbindungen und ein Straßennetz ist vorhanden

Allgemeines

  • Linksverkehr
  • Promillegrenze: 0,5
  • Mietwagen von lokalen Firmen sind oft mit einem “Tracker” ausgestattet, welcher überhöhte Geschwindigkeiten misst, dies kann sich auf die Versicherung auswirken
  • Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen

Führerschein

Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.

Taxi

Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.

  • Regen ist in Namibia ein Grund zum Feiern. Bewohner zeigen Ihre Freude durch Regentänze

Trinkgelder

Restaurant: 10-15%
Hotel: Allgemeine Tipbox: ca. 50 NAD
Taxi:

kurze Strecken: unüblich

lange Strecken: 100 NAD

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?

Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
  • nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
  • schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
    • Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
  • in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • als Vermittler agieren
  • die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
  • auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen

Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?

  • Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren

Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
  • bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
  • anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen

Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen

Nützliche Links

Konsulargesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/

Anlaufstelle an deutschen Flughäfen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006350/e344891d165455976fc40c53e2c668ce/serviceanlaufstellen-data.pdf

Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf

Geldüberweisung ins Ausland

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006348/a20fee2c15d3d6eb0a6b72afcc132fcd/serviceueberweisung-data.pdf

Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/199314/04f2f74f302c2a112fbe3ea0953abaa9/dtauslandsvertretungenliste-data.pdf

Telefonnummern des Auswärtigen Amtes

In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.

Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung

  • Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
  • Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
    • diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
    • ehrenamtlicher Beruf
    • können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
    • sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
    • haben eingeschränkte konsularische Befugnis
  • Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden

Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen

  • Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
    • Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
  • Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
  • Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
  • Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
  • Die medizinische Versorgung ist nicht mit europäischen Standards vergleichbar
  • In ländlichen Gebieten kann die Versorgung problematisch sein
  • In Großstädten und der Hauptstadt ist die medizinische Versorgung gut

Nicht erlaubte Medikamente: -

Allgemeiner Hinweis: 

  • Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
  • Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
  • Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
  • Es gibt besondere Bestimmungen für den Besitz und Handeln mit Edelsteinen, Waffen und Drogen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.

Simbabwe

Kontinent: Afrika
Hauptstadt: Harare
National- und Amtssprache: Chewa, Englisch
Währungscode: ZWL
Internationale Vorwahl: +263
Polizei: 999
Notarzt: 999
Zeitverschiebung: UTC +2
Stecker- und Adapterinformationen Typ D, Typ G

Essen

  • Grundnahrungsmittel: ein Brei 
  • Die kulinarischen Genüsse Simbabwes sind sehr stark von der englischen Küche beeinflusst 
  • Simbabwes Restaurants bieten Spezialitäten der einheimischen und internationalen Küche an 

Landestypische Gerichte

  • Sadza → ein Brei, der aus Maismehl gerührt wird 
  • Biltong → gesalzene und getrocknete Fleischstreifen 

Getränke

  • Leitungswasser sollte man in Simbabwe nicht trinken 
  • Einheimische Biere 
  • Chibuku → ein bei den Einheimischen sehr beliebtes, milchiges Biergetränk aus Hirse  
  • Mazoe → ein Orangengetränk, das aber auch in anderen Geschmacksrichtungen erhältlich ist 
  • Internationale Softdrinks 
  • In den Hotels sind auch importierte Weine, Liköre und Spirituosen erhältlich 
  • Bars gibt es fast nur in Hotels

Trinkwasser

In diesem Land oder Inselregion sollten Sie laut CDC (Centers for Disease Control and Prevention), einer Unterbehörde des US-Gesundheitsministeriums, kein Wasser aus der Leitung trinken. Bei unklarer Wasserhygiene sollte auf Leitungswasser und Eiswürfel immer verzichtet werden, rät das Auswärtige Amt.

Infrastruktur

  • Straßennetz ist oft in schlechtem Zustand
  • Mietwagen stehen zur Verfügung, entsprechen aber nicht den europäischen Standards
  • Es gibt öffentliche Busse, diese weisen aber oft technische Mängel auf
  • Taxis sind verfügbar

Allgemeines

  • Linksverkehr
  • Promillegrenze: 0,8
  • Seit 2017 hat die europäische Kommission eine Betriebsuntersagung gegen die Fluglinie Air Zimbabwe ausgesprochen
  • Lizensierte Taxis sind mit Taxametern ausgestattet
  • Die Versorgung mit Strom, Trinkwasser und Kraftstoffen ist nicht flächendeckend gesichert. Dies betrifft teilweise auch die Telekommunikation
  • Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen

Führerschein

Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld. 

Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.

  • Zur Begrüßung gibt man sich die Hand

Trinkgelder

Restaurant: 10%
Hotel:

Gepäckservice: kleines Trinkgeld

ZImmerservice: kleines Trinkgeld

Taxi: 10%

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?

Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
  • nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
  • schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
    • Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
  • in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • als Vermittler agieren
  • die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
  • auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen

Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?

  • Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren

Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
  • bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
  • anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen

Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen

Nützliche Links

Konsulargesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/

Anlaufstelle an deutschen Flughäfen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006350/e344891d165455976fc40c53e2c668ce/serviceanlaufstellen-data.pdf

Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf

Geldüberweisung ins Ausland

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006348/a20fee2c15d3d6eb0a6b72afcc132fcd/serviceueberweisung-data.pdf

Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/199314/04f2f74f302c2a112fbe3ea0953abaa9/dtauslandsvertretungenliste-data.pdf

Telefonnummern des Auswärtigen Amtes

In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.

Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung

  • Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
  • Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
    • diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
    • ehrenamtlicher Beruf
    • können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
    • sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
    • haben eingeschränkte konsularische Befugnis
  • Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden

Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen

  • Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
    • Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
  • Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
  • Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
  • Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
  • Die medizinische Versorgung ist befriedigend, aber nicht mit westeuropäischen Standards vergleichbar
  • In der Hauptstadt gibt es Kliniken und Krankenhäuser im privaten Sektor, die gut ausgestattet sind

Nicht erlaubte Medikamente: -

Allgemeiner Hinweis: 

  • Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
  • Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
  • Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit

Ausländer dürfen ohne staatliche Akkreditierung nicht über die aktuellen Entwicklungen im Land berichten. Das schließt auch jegliches Sammeln von Informationen, Gespräche mit der Bevölkerung oder das Fotografieren und Filmen mit der Handykamera ein, da dies als illegale journalistische Tätigkeit ausgelegt werden kann.

Botsuana

Kontinent: Afrika
Hauptstadt: Gaborone
National- und Amtssprache: Setswana, Englisch
Währungscode: BWP
Internationale Vorwahl: +267
Polizei: 999
Notarzt: 997
Zeitverschiebung: UTC +2
Stecker- und Adapterinformationen Typ D, Typ G, Typ M

Essen

  • Die Küche Botswanas ähnelt stark der südafrikanischen
  • Neben regionalen Gerichten gibt es auch viele internationale Speisen
  • Häufig verwendete Lebensmittel: Reis, Kartoffeln, Mais, Fisch und Fleisch

Landestypische Gerichte

  • Pap → Maisbrei, wahlweise mit Rindfleisch, Hühnchen oder Gemüse
  • Mopani-Würmer → Würmer aus der Region
  • Seswaai → Fleischeintopf
  • Dikgobe → Gericht aus Bohnen, Mais und Lamm

Getränke

  • Rock Shandy → alkoholfreies Erfrischungsgetränk mit Sodawasser, Limejuice und Angostura
  • Importbiere aus Südafrika und Namibia
  • Internationale Softdrinks

Trinkwasser

In diesem Land oder Inselregion sollten Sie laut CDC (Centers for Disease Control and Prevention), einer Unterbehörde des US-Gesundheitsministeriums, kein Wasser aus der Leitung trinken. Bei unklarer Wasserhygiene sollte auf Leitungswasser und Eiswürfel immer verzichtet werden, rät das Auswärtige Amt.

Infrastruktur

  • Inlandsflugnetz vorhanden
  • Es gibt Eisenbahn- und Busverbindungen
  • Öffentliche Verkehrsmittel wie Klein- und Überlandbusse sind meist in einem schlechten technischen Zustand
  • In größeren Städten gibt es zuverlässige Mietwagenfirmen

Allgemeines

  • Linksverkehr
  • Promillegrenze: 0,8
  • Fahrzeuge sind in der Dunkelheit oft schlecht oder gar nicht beleuchtet
  • Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen

Führerschein

Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.

Taxi

Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.

Trinkgelder

Restaurant: 5-15%
Hotel:

Gepäckservice: 10 BWP

Zimmerservice: unüblich, Zimmerservice bekommt das Trinkgeld häufig durch die Tipbox an der Rezeption

Taxi: nach eigenem Ermessen

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?

Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
  • nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
  • schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
    • Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
  • in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • als Vermittler agieren
  • die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
  • auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen

Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:

  • bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig

Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?

  • Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren

Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden

Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
  • bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren

Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
  • anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen

Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:

  • Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen

Nützliche Links

Konsulargesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/

Anlaufstelle an deutschen Flughäfen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006350/e344891d165455976fc40c53e2c668ce/serviceanlaufstellen-data.pdf

Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf

Geldüberweisung ins Ausland

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006348/a20fee2c15d3d6eb0a6b72afcc132fcd/serviceueberweisung-data.pdf

Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen

https://www.auswaertiges-amt.de/blob/199314/04f2f74f302c2a112fbe3ea0953abaa9/dtauslandsvertretungenliste-data.pdf

Telefonnummern des Auswärtigen Amtes

In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.

Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung

  • Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
  • Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
    • diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
    • ehrenamtlicher Beruf
    • können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
    • sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
    • haben eingeschränkte konsularische Befugnis
  • Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden

Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen

  • Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
    • Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
  • Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
  • Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
  • Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
  • Die medizinische Versorgung ist besser als in den meisten anderen Ländern des Kontinentes
  • Jedoch ist die medizinische Versorgung nicht mit europäischen Verhältnissen zu vergleichen

Nicht erlaubte Medikamente: -

Allgemeiner Hinweis: 

  • Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
  • Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
  • Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
  • Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
  • Es ist verboten, militärische und sicherheitsrelevante Einrichtungen, darunter z.B. das Parlamentsgebäude, zu fotografieren

Plastikverbot: -

Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -

PDF-Downloads

 Länder-Information
ab 5959 
NA-WI09

Ausführliche Einreisebestimmungen:

Ausführliche Einreisebestimmungen finden Sie .

Hinweis zur Visumpflicht für Namibia ab April 2025:
Reisegäste müssen ab dem 1. April 2025 ein Visum für die Einreise nach Namibia beantragen. Das Visum lässt sich ab April 2025 bei Ankunft oder vor Reiseantritt als E-Visum beantragen und wird ca. 85 Euro kosten.
Bitte beachten Sie diese zusätzlichen Kosten. 

Hinweis zur Einreise nach Simbabwe:
Für die Einreise nach Simbabwe wird eine Visagebühr von ca. 30 USD pro Person erhoben, welche zusätzlich vor Ort entrichtet werden muss. 

 

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige (Reisedokumente / Visum / Impfung):

Deutsche Staatsangehörige benötigen für diese Reise gültige Ausweisdokumente. Die Reise kann sonst nicht angetreten werden!
Je nach Reiseland kann es sein, dass ein Visum erforderlich ist. In einigen Ländern sind ggf. auch Impfvorschriften zu beachten. Ausführliche Einreisebestimmungen finden Sie online bei der jeweiligen Reise unter der Rubrik „Länder“. Außerdem erhalten Sie diese Infos auch in Ihren zugesandten Reise-Vertragsunterlagen.
Wir empfehlen Ihnen dringend, sich schon vor der Buchung einer Reise über Ihre Einreisebestimmungen zu informieren. Bitte erkundigen Sie sich dabei auch über mögliche Bearbeitungszeiten für ggf. benötigte Visa, um eine rechtzeitige Bearbeitung vor Abreise zu gewährleisten sowie über notwendige Impfungen.
Bitte beachten Sie, dass seit dem 26. Juni 2012 jedes Kind, welches ins Ausland reist, unabhängig vom Alter ein eigenes Reisedokument benötigt. Eintragungen im Reisepass der Eltern werden nicht mehr anerkannt. Bitte beantragen Sie das notwendige Reisedokument bei den zuständigen Behörden.

Einreisebestimmungen für nicht-deutsche Staatsangehörige (Reisedokumente / Visum / Impfung):

Falls Personen ohne deutsche bzw. mit nicht ausschließlich deutscher Staatsbürgerschaft mitreisen, beachten Sie bitte, dass in diesem Fall andere bzw. gesonderte Einreisebestimmungen für Ihr gewähltes Reiseland gelten können. Hierüber geben die jeweiligen Auslandsvertretungen bzw. zuständigen Konsulate entsprechend Auskunft. Wir empfehlen Ihnen dringend, sich schon vor der Buchung einer Reise über Ihre Einreisebestimmungen zu informieren. Bitte erkundigen Sie sich dabei auch über mögliche Bearbeitungszeiten für ggf. benötigte Visa, um eine rechtzeitige Bearbeitung vor Abreise zu gewährleisten.
Sollten Sie in diesem Zusammenhang Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter. Bitte kontaktieren Sie uns unter unserer kostenfreien Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).

Absagefrist durch den Reiseveranstalter sz-Reisen & Service GmbH:

Falls die Mindesteilnehmerzahl für Ihren Reisetermin nicht erreicht werden sollte, behält sich sz-Reisen vor, bis spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt (bei Tagesfahrten bis zu 2 Wochen) die Reise abzusagen bzw. vom Reisevertrag zurückzutreten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen SZ-Reisen & Service GmbH unter §7.

sz-Reisen und momento by sz-Reisen sind Marken der sz-Reisen & Service GmbH

Hinweis für Menschen mit eingeschränkter Mobilität:

Unsere Reisen sind nicht geeignet für Gäste mit eingeschränkter Mobilität. sz-Reisen sind meistens Reisen in Bewegung: Um alle Besichtigungen, Rundgänge und Ausflüge in vollem Umfang miterleben zu können, sollten Sie „gut zu Fuß“ sein. Auch so manch ein Hotel ist noch nicht auf Rollatoren oder weitergehende Mobilitätsbeschränkungen eingestellt. Daher sind unsere Reisen für schwer gehbehinderte Gäste sowie für Gäste im Rollstuhl oder mit starker Sehbehinderung nicht geeignet (auch Gehörlosigkeit oder allg. Reisebehinderung).
Im Zweifel können wir vorab für Sie prüfen, ob eine Teilnahme möglich ist. Bitte fragen Sie uns vor der Buchung, ob diese Reise für Sie geeignet ist. Wir beraten Sie gern unter unserer kostenlosen Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).

Hinweis zu den Ausflügen:

Alle Ausflüge und Führungen finden in deutscher Sprache statt, soweit nichts anderes angegeben ist. Bitte beachten Sie, dass sich die angegebene Reihenfolge der Ausflüge ändern kann. 

Zahlung & Reiserücktritt bei SZ-Reisen:

Ausführliche Informationen zu Zahlung und zum Reiserücktritt finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen SZ-Reisen & Service GmbH unter § 2. + 5. + 7. + 8.

Hinweis bei Hotelaufenthalt:

Bei der Hotelkategorie handelt es sich um eine Veranstalterbewertung, die auch von den örtlichen Kategorie abweichen kann.

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NA-WI09