Oosterdam: Faszination Südamerika
OOSTERDAM
- Vorprogramm mit Rio de Janeiro, Foz do Iguaçu und Buenos Aires inkl.
- Nachprogramm mit Santiago de Chile inkl.
- sz-Reisebegleitung inkl.
OOSTERDAM
- Vorprogramm mit Rio de Janeiro, Foz do Iguaçu und Buenos Aires inkl.
- Nachprogramm mit Santiago de Chile inkl.
- sz-Reisebegleitung inkl.
Exotisch, faszinierend und einmalig, dass ist Südamerika. Angefangen in der Weltstadt Rio de Janeiro mit ihren beeindruckenden Bergen, Regenwäldern und schneeweißen Stränden über die tosenden Wassermassen der Iguazú-Wasserfälle, die Weltstadt Buenos Aires; das noch etwas unbekanntere Montevideo und die moderne Millionenstadt Santiago de Chile spannt sich der Bogen dieser Reise. Ein absolutes Highlight sind auch die Schifffahrt um Kap Horn, der Besuch der Falklandinseln und die Gletscherpassage. Bei Landgängen haben Sie die Möglichkeit, die vielfältige Natur u.a. im berühmten Torres del Paine Nationalpark kennen zu lernen. Es warten Pinguine ebenso auf Entdeckung, wie Condore und Alpacas. Und auch wer gerne einen Wein trinkt oder einmal erleben möchte, wie das Leben auf einer Estancia abläuft, ist auf dieser Reise genau richtig.
Programm
Tag | Hafen | An | Ab | gepl. Ausflüge(fak.) |
---|---|---|---|---|
1.-2. Tag: | Rio de Janeiro | Anreise; Flug nach Rio de Janeiro; Hoteltransfer; Übernachtung im 4*-Hotel Windsor Excelsior Copacabana in Rio de Janeiro inkl. | ||
3. Tag: | Rio de Janeiro | |||
Sie gehen auf einen 4-stündigen Ausflug zum Zuckerhut. Dieser beginnt mit einer Busfahrt durch das Copacabana-Viertel bis zur Urca-Stadion. Von hier fahren Sie mit zwei Seilbahnen via Morro da Urca zum Gipfel des Zuckerhuts. In der Seilbahn genießen Sie einen 360°-Blick auf Rio bis hin zum offenen Meer und die Guanabara-Bucht. Anschließend haben Sie Freizeit für einen Besuch der Copacabana. Der Tag wird abgeschlossen mit einer nächtlichen Stadtrundfahrt mit Besuch der Roxy Dinner Show, Rios führendem Veranstaltungsort der Spitzenklasse. Die Roxy Dinner Show bietet eine bemerkenswerte Mischung aus feinem Essen und kulturellem Erleben. Genießen Sie ein Menü des preisgekrönten Küchenchefs Danilo Parah mit brasilianischen Aromen, die mit einer Mischung aus Eleganz und Innovation präsentiert werden. Umrahmt wird das essen von den Klängen einer Band, die klassische Bossa-Nova-Musik spielt. Lassen Sie sich von einer dynamischen Darbietung fesseln, die die reiche kulturelle Vielfalt Brasiliens durch Musik, Tanz, Poesie und visuelle Kunst feiert. Die Show verfügt über einen atemberaubenden 4K-LED-Bildschirm und interaktive Elemente, die ein fesselndes und mitreißendes Erlebnis garantieren. | ||||
4. Tag: | Rio de Janeiro - Flug nach Iguazú | |||
Per Bus geht es in den Stadtteil Cosme Velho. Hier besteigen Sie die Zahnradbahn, welche Sie durch den üppigen Tijuca-Wald auf den Corcovado-Hügel bringt. Oben angekommen, bewundern Sie die bekannte Christusstatue und können von einem der privilegiertesten Aussichtspunkte Rio de Janeiros den Panoramablick auf die Stadt und ihre Umgebung genießen. Bevor es für Sie zum Flughafen geht, legen Sie noch einen Stopp an den berühmten weißen Sandstränden von Copacabana, Ipanema und Leblon ein. Von Rio de Janeiro fliegen Sie nach Iguazú (Umsteigeverbindung). Per Bus erreichen Sie schließlich das 4*-Hotel Recanto Cataratas Thermas, Ihr Zuhause für die nächsten beiden Nächten. **Anmerkung: Die Auffahrt zur Christusstatue erfolgt normalerweise mit der Zahnradbahn. Sollte diese nicht nutzbar sein, erreichen Sie den Corcovado-Berg mit einem von der Stadt zertifizierten Van, der vom "Largo do Machado" abfährt. | ||||
5. Tag: | Iguazú-Wasserfälle | |||
Ihr 6-stündiger Ausflug führt Sie vom Hotel zum Iguazú-Nationalpark. Hier laufen Sie ca. 1,5 km auf Pfaden entlang bis zum Teufelsschlund. Neben der üppigen Vegetation sehen Sie bunte Schmetterlinge und die Kaskaden und genießen einen eindrucksvollen Panoramablick auf die Wasserfälle. Von hier aus sehen Sie auch die argentinische Seite mit den „dos hermanas“ – den zwei Schwestern, den Bozzeti-Wasserfall und der Insel San Martin. Nachdem Sie die Rundwege des Parks passiert haben, nehmen Sie den Macuco-Weg. Dort sehen Sie erneut die üppige Fauna und Flora des Dschungels mit ihren bunten Orchideen und den vielen Schmetterlingen. Lauschen Sie den Geschichten und Mythen, die Ihnen Ihr Guide erzählen wird. Um ihre Verbindung zur Natur noch weiter zu vertiefen, gehen Sie in den brasilianischen Dschungel hinein, die Schlucht herunter zu den Macuco-Wasserfällen. Fahren Sie mit dem Boot auf den Stromschnellen ganz nah an die Wasserfälle heran – und fühlen Sie sich wie die ersten Pioniere, die diese Wildnis erforscht haben. Anschließend fahren Sie zurück zu Ihrem Hotel. **Anmerkung: Das Boot wird mit anderen internationalen Reisenden geteilt. Für den Grenzübertritt benötigen Sie Ihre Pässe. Beachten Sie, dass Sie während der Tour nass werden! Wir empfehlen Ihnen, Folgendes mitzubringen: Badeanzug, bequeme Kleidung, Sportschuhe, Insektenschutzmittel, wasserdichte Kamera und ein Handtuch. Es gibt keinen Zugang für Rollstühle. | ||||
6. Tag: | Iguazú-Wasserfälle - Flug nach Buenos Aires | |||
Nach dem Frühstück fahren Sie zum Besucherzentrum des Iguazú-Nationalparks. Sie nehmen den Zug zum oberen Rundweg (1.700 m) und genießen unterwegs den Panoramablick auf die Wasserfälle. Sie erreichen den Teufelsschlund, den beeindruckendsten und gewaltigsten Wasserfall des Parks. Mit einer Länge von 150 m und einer Höhe von 80 m bildet der hufeisenförmige Wasserfall einen atemberaubenden Anblick, den Sie nie vergessen werden. Von hier aus wandern Sie etwa 3 km entlang der Schlucht des Iguazú-Flusses bis zum unteren Rundweg (1.500 m), während Sie die regionale Fauna und Flora bewundern und die ständige Präsenz der Wasserfälle spüren. Anschließend fahren Sie zum Flughafen Iguazú in Argentinien, um Ihren Flug nach Buenos Aires anzutreten. **Anmerkung: Für den Grenzübertritt benötigen Sie Ihre Pässe. Ankunft am internationalen Flughafen (Ministro Pistarini) und Transfer zu Ihrem Hotel | ||||
7. Tag: | Buenos Aires | |||
Sie verlassen Ihr Hotel und fahren entlang der “9 de Julio”, der breitesten Straße der Welt, vorbei am Theater Colón, einem eindrucksvollen Opernhaus. Anschließend besuchen Sie den Hauptplatz Plaza de Mayo, wo sich das Regierungsgebäude und das erste Rathaus befinden. In der Kathedrale bewundern Sie die hohen Decken, die auffällige Glasmalerei der Fenster, sowie Marmorsäulen und Gemälde. Der nächste Halt erfolgt im bekannten Viertel La Boca mit seinen farbenfroh bemalten Häusern. Sie spazieren durch die Straße „Caminito“, gefüllt mit Souvenirshops und Tangotänzern. Am Fußballstadium der Boca Juniors vorbei geht es weiter nach Puerto Madero, einem Viertel aus recycelten Docks, wo sich einige der besten Restaurants der Stadt befinden. Im Anschluss, fahren Sie zur grünen Gegend von Palermo mit seinen Parks und künstlichen Seen. Die Tour endet in Recoleta, einem der elegantesten Viertel der Stadt. Hier besuchen Sie den Friedhof von Recoleta, der 1822 gegründet wurde. Er ist einer der berühmtesten der Welt. Hier sind viele Nationalhelden, Präsidenten, Schriftsteller, Wissenschaftler und Künstler begraben. Besichtigen Sie zahlreiche architektonische Schmuckstücke, die Mausoleen und Pantheons, sowie das Grab von Eva Perón (“Evita”). Im Anschluss werden Sie zum Schiff zur Einschiffung gebracht. Am Abend haben Sie die Möglichkeit zur Teilnahme an einem Ausflug zu einer Tango Show (fak.). | ||||
8. Tag: | Buenos Aires / Argentinien | 18:00 | Panoramatour Buenos Aires; Gaucho Life; Tigre Delta; Weinverkostung | |
9. Tag: | Montevideo / Uruguay | 08:00 | 18:00 | Montevideo; Punta del Este; Colonia del Sacramento; Estancia-Besuch |
10.-11. Tag: | Erholung auf See | |||
12. Tag: | Stanley/Falkland-Inseln/Islas Malvinas / brit. Überseedepartement | 08:00 | 16:30 | Stanley; Bluff Cove Pinguin Kolonie; Wanderung Falklandinseln mit Vogelbeobachtung |
13. Tag: | Umrundung von Kap Horn | |||
14. Tag: | Ushuaia / Argentinien | 07:00 | 15:00 | Zug zum Ende der Welt; Lake Secondido; Beagle-Kanal; Tierra del Fuego NP |
Schifffahrt Beagle-Kanal mit Glacier Alley | ||||
15. Tag: | Punta Arenas / Chile | 12:00 | 20:00 | Punta Arenas; Torres del Paine NP; Magdalena Island; Kayaktour auf der Magellan-Straße; Fort Bulnes; Condor-Beobachtung |
16. Tag: | Fahrt durch den Sarmiento-Kanal | |||
17. Tag: | Fahrt durch den Cockburn Kanal | |||
18. Tag: | Brüggen-Gletscher (Pío-XI-Gletscher) / Chile | 08:00 | 09:00 | |
19. Tag: | Fahrt durch den Darwin-Kanal | |||
20. Tag: | Puerto Montt / Chile | 08:00 | 17:00 | Puerto Montt; Puerto Varas & Frutillar; Petrohue Wasserfälle mit Schifffahrt Todos los Santos-See; River Rafting |
21. Tag: | Erholung auf See | |||
22. Tag: | San Antonio - Santiago de Chile | 07:00 | Ankunft am Hafen von San Antonio, in der fünften Region von Chile, ca. 115 km von Santiago entfernt. Entlang der 68. Schnellstraße gelangen Sie in die lebhafte Hauptstadt. Die Fahrt führt Sie u.a. durch das Casablanca-Tal, welches ideales Klima für Weißwein bietet. | |
Sie erkunden nun die zwei verschiedenen Seiten der chilenischen Hauptstadt, von den Hochhäusern mit riesigen Parks bis hin zu den Gärten und historischen Gebäuden die vom Leben vor 450 Jahren erzählen. Dabei sehen Sie u.a. den San Cristóbal Hügel, die Innenstadt und den Präsidentenpalast. Nach der Tour werden Sie zu Ihrem 4*-Hotel in Santiago gebracht, wo Sie zu Abendessen essen. | ||||
23. Tag: | Ausflug Portillo; Laguna del Inca und Weingut San Esteban | |||
Ihr 10-stündiger Ausflug führt Sie von Santiago über Bergstraßen hinauf bis Los Andes. Unterwegs bietet sich Ihnen ein fantastischer Ausblick auf das im Tal liegende Santiago. Die Tour führt weiter durch den Canyon des Aconcagua Flusses bis Portillo (3.000m), dem wohl berühmtesten Skiort Chiles. Hier genieβen Sie einen wundervollen Blick auf die smaragdgrüne, sagenumwobene Laguna del Inca und die schneebedeckten Gipfel der Andenkette. Nach ausgiebiger Erholung in herrlich frischer Bergluft fahren Sie zum Weingut San Esteban, in der Nähe der Stadt Los Andes am östlichen Ende des Aconcagua-Tals, wunderschön am gleichnamigen Fluss gelegen. Das Weingut erstreckt sich über die ersten Hügel des Andengebirges, wo sonnige Tage und kühle Nächte genau die richtigen Temperaturunterschiede erzeugen, um die optimale Reife in der Farbe und Struktur der Trauben zu erlangen. Das familiär geführte Weingut umfasst ca. 100 ha und hier werden für den Weltmarkt u.a. Cabernet Sauvignon, Merlot, Carmenère, Syrah und Cabernet Franc produziert. Nach dem Besuch des Weingutes und einer Weinprobe reisen Sie zurück nach Santiago de Chile, wo dieser Tag mit einem gemeinsamen Abendessen im Hotel ausklingt. **Anmerkung: Die Tour über das Weingut und die Weinprobe finden gemeinsam mit internationalen Reisenden und einem spanisch- und englischsprachigem Reiseleiter statt, die Transfers sind privat mit deutschsprachigem Reiseleiter. | ||||
24.-25. Tag: | Santiago de Chile | Freizeit je nach Flugzeit; Transfer zum Flughafen; Rückflug Ankunft in Deutschland; Heimreise |
Reisedaten
- Reise/Reiseziel:
- Oosterdam: Faszination Südamerika
- Veranstalter:
- SZ-Reisen & Service GmbH
- Mindestteilnehmerzahl:
- 15
Termine
Reiseversicherung
Wir empfehlen Ihnen den sofortigen Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung (Reiserücktritt und Reiseabbruch), sowie bei Auslandsreisen eine zusätzliche private Auslandskrankenversicherung.
Wir helfen Ihnen dabei, den optimalen Versicherungsschutz für Sie zu finden. Lesen Sie sich hier alle näheren Informationen durch.
Beförderung
- Haustürtransfer in ausgewählten Regionen
- Flug mit renommierter Fluggesellschaft nach Rio de Janeiro und zurück von Santiago in der Economy Class (Umsteigeverbindung)
- Flug mit renommierter Fluggesellschaft von Rio de Janeiro nach Iguazú und von Iguazú nach Buenos Aires in der Economy Class (Umsteigeverbindung)
- Transfers Flughafen – Hotel – Hafen – Hotel – Flughafen
- Fahrt im modernen Reisebus während Vor- und Nachprogramm
sz-Reisen PLUS
- Vorprogramm Rio de Janeiro; Foz do Iguaçu und Buenos Aires und Nachprogramm Santiago de Chile
- sz-Reisebegleitung (ab 15 TN)
Unterkunft & Verpflegung
- 2 Ü im 4*-Hotel in Rio de Janeiro; 2 Ü in Foz do Iguaçu; 1 Ü in Buenos Aires
- 15 Ü in gebuchter Kabinenkategorie
- 2 Ü im 4*-Hotel in Santiago de Chile
- 7x Frühstück während Vor- und Nachprogramm
- 3x Abendessen während Vor- und Nachprogramm, davon 1x in der Roxy Dinner Show
- 15x Vollpension an Bord
- Festliches Galadinner im Rahmen der VP an Bord
Ausflüge & Besichtigungen
Alle in deutscher Sprache, soweit nicht anders angegeben
- Stadtrundfahrten: Rio de Janeiro mit Zuckerhut, Corcovado; Buenos Aires; Santiago de Chile
- Ausflüge: Foz do Iguazú; Portillo, Laguna del Inca & Weingut San Estaban
- Fahrten: Seilbahnauffahrt Zuckerhut & Santiago de Chile; Zahnradbahn Corcovado-Hügel
- Schifffahrt: Foz do Iguazú
- Eintritt Roxy Dinner Show
- Örtliche Reiseleitung: 2.–6. Tag & 20.-22. Tag
Zusätzlich inklusive
- Alle Hafen- & Passagiergebühren
- Informationsmaterial zur Reise
OOSTERDAM
Die Holland America Line wurde 1873 in Rotterdam gegründet und ist bis heute stolz auf ihre niederländischen Wurzeln. Ursprünglich als Verbindung zwischen Europa und Nordamerika gedacht, entwickelte sie sich zu einer internationalen Premium-Reederei mit dem Charme und der Eleganz holländischer Seefahrtstradition. Auf den Schiffen spiegelt sich der niederländische Einfluss in Design, Kunst und Kulinarik wider – von Delfter Kacheln bis hin zu Meisterwerken holländischer Malerei. Mit typisch niederländischer Gastfreundschaft und Liebe zum Detail bietet die Reederei ein Kreuzfahrterlebnis auf höchstem Niveau. Ihr holländisches Erbe, kombiniert mit globaler Weitsicht, macht jede Reise zu einem besonderen Erlebnis.
Die OOSTERDAM ist das zweite Schiff der Vista-Klasse und bietet Platz für bis zu 1.988 Passagiere.
An Bord können Gäste im Greenhouse Spa & Salon® entspannen, auf See Pickleball spielen oder in erstklassigen Restaurants ein köstliches Essen genießen. Wenn Ihnen nach Entertainment ist, sehen Sie sich eine Aufführung auf der World Stage an oder verbringen den Abend auf der Tanzfläche der Rolling Stone Lounge.
Gästen stehen folgende Möglichkeiten an Bord zur Verfügung (bitte beachten Sie, dass einige der aufgeführten Leistungen nur gegen ein zusätzliches Entgeld verfügbar sind):
- Fitnesscenter
- Kasino
- Restaurants
- Pickleball
- Kids Club
World Stage, das größte Theater an Bord bietet sowohl tagsüber als auch am Abend eine Vielzahl an Aufführungen für alle Besucher.
Außerdem gibt es an Bord eine breite Auswahl an zollfreien Einkaufsmöglichkeiten sowie WLAN. Allerdings kann nicht in jeder Kabine garantiert werden, dass ein Signal empfangbar ist, da die Signalstärke je nach Lage der Kabine variieren kann.
Kabinen:
Innenkabinen:
Die Kabinen sind mit zwei Einzelbetten, die sich in ein Queensize-Bett umwandeln lassen, ausgestattet. Tägliche Zimmerreinigung gehört genauso zum Angebot, wie Seife, Lotion, Shampoo, luxuriöse Bademäntel, großzügiger Stauraum, Safe, Haartrockner, Eis-Service, Schuhputz-Service, TV mit On-Demand-Filmen und Programmen. Alle Kabinen verfügen darüber hinaus über einen Mini-Kühlschrank.
Meerblick-Kabinen:
Zusätzlich zu den bei der Innenkabine verfügbaren Annehmlichkeiten können Gäste Meerblick genießen.
Veranda-Kabinen:
Dank raumhoher Fenster sind die Kabinen lichtdurchflutet, verfügen über einen Wohnbereich und zwei zu einem Queensize-Bett zusammenbaubare Einzelbetten sowie eine Badewanne mit Massageduschköpfen. Die restliche Ausstattung entspricht der Ausstattung der Innen-Kabinen.
Gut zu wissen:
Unabhängig vom Have-it-all-Paket sind für alle Gäste hauseigene Limonaden & Eistees, Wasser, Tee & Kaffee inklusive!
Das Personal kümmert sich intensiv um alle Gäste und bietet Ihnen 24h Kabinenservice inklusive der Möglichkeit, in der Kabine kostenfrei zu frühstücken.
Neben vielfältiger Livemusik werden Ihnen an Bord auch diverse Shows geboten für einen rundum gelungenen Aufenthalt.
Trinkgelder an Bord sind keine Pflicht. Als Empfehlung gilt ein Trinkgeld von 17 USD/Person/Tag. Sie entscheiden aber selbstständig, wer wie viel Trinkgeld erhalten soll.
Bordsprache: Englisch
Zielland
Brasilien
Kontinent: | Südamerika |
Hauptstadt: | Brasilia |
National- und Amtssprache: | Portugiesisch |
Währungscode: | BRL |
Internationale Vorwahl: | +55 |
Polizei: | 192 |
Notarzt: | 193 |
Zeitverschiebung: | UTC -5 bis UTC -2 |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ N (NBR 14136) teilweise in alten Installationen Typ A, Typ B , Typ C |
Essen
- Die brasilianische Küche weist regionale Unterschiede auf. Im Norden sind die Speisen indigen beeinflusst, während in anderen Regionen ein großer Einfluss von Afrika und Portugal spürbar ist
- Häufig verwendete Lebensmittel: Reis, Bohnen, Obst, Gewürze
Landestypische Gerichte
- Feijoada Completa → Eintopf aus schwarzen Bohnen, Suppenfleisch, Schweinezunge, geräuchertem Speck, als Beilage: Orangenstückchen, Reis oder Salat
- Carurū → Krabben in einer scharfen Soße aus rotem Pfeffer, Okra, zwiebeln, Tomaten, Knoblauch, Erdnüssen und Chili
- Tacacá → Krabbenfleisch in Brühe aus Maniok-Wurzel mit Chili
- Minas → weißer, weicher Rundkäse mit spezieller regionaler Zubereitung
Getränke
- Cafézinho → brasilianischer Kaffee
- Caipirinha → Cocktail aus Zuckerrohrschnaps
- Vitamina → Vitamincocktail, Früchte mit Milch in einem Shake
- Internationale Softdrinks und alkoholische Getränke
Trinkwasser
In diesem Land oder Inselregion sollten Sie laut CDC (Centers for Disease Control and Prevention), einer Unterbehörde des US-Gesundheitsministeriums, kein Wasser aus der Leitung trinken. Bei unklarer Wasserhygiene sollte auf Leitungswasser und Eiswürfel immer verzichtet werden, rät das Auswärtige Amt.
Infrastruktur
- Gut ausgebautes Inlandsflugnetz
- Überlandbusverbindungen sind vorhanden
- Es gibt nur wenige Eisenbahnverbindungen
- Preiswerte Taxis sind vorhanden
- In Großstädten sind U- und Straßenbahnverbindungen vorhanden
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,0
- Auf Autobahnen besteht häufig eine Mautpflicht
- Fluggepäck aus einigen Ländern muss bei einer Weiterreise von brasilianischen Eingangsflughäfen erneut aufgegeben werden
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- Zur Begrüßung gibt man sich die Hand
- Brasilianer lassen sich gerne viel Zeit, dass muss man akzeptieren und auch viel Zeit mitbringen z.B. in Banken oder Imbissen
- In verschiedenen Regionen werden zur Begrüßung unterschiedlich viele Küsschen verteilt. In Rio de Janeiro sind z.B. zwei Küsse üblich, während in Sao Paolo nur einer üblich ist
- Blumensträuße sind immer gerne gesehen
Trinkgelder
Restaurant: | 10% |
Hotel: | Gepäckservice: nach eigenem Ermessen Zimmerservice: nach eigenem Ermessen |
Taxi: | unüblich |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- In großen Städten ist die medizinische Versorgung im privaten Bereich gut
- Im öffentlichen Bereich ist die Versorgung teilweise problematisch
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
- Baden "oben ohne" und das Wechseln von Kleidung in der Öffentlichkeit ist verboten
- Suchen Sie zum Kleidungswechsel stets Umkleidekabinen auf
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
Argentinien
Kontinent: | Südamerika |
Hauptstadt: | Buenos Aires |
National- und Amtssprache: | Spanisch Regionale indigene Amtssprachen der: Guarani, Wichi, Toba, Mocovi |
Währungscode: | ARS |
Internationale Vorwahl: | +54 |
Polizei: | 101 / 911 |
Notarzt: | 100 / 112 |
Zeitverschiebung: | UTC -3 |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ C, Typ I |
Essen
- Argentinien ist für viele Fleischgerichte bekannt
- Grillkultur, weit verbreitet sind Parillas, meisten große Esshallen
- Häufig verwendete Lebensmittel: Fleisch, Kartoffeln, Bohnen, Chili, Mais, Kartoffeln
Landestypische Gerichte
- Locro - Maiseintopf mit Fleisch, Kartoffeln, Bohnen und Chili
- Humitas en chala - Maisbrei wird mit anderen Zutaten zu einem Teig verarbeitet, wird öfter als Beilage serviert
- Empanadas - dünne gefüllte Teigtaschen, Füllung besteht aus Fisch, Fleisch oder Gemüse, meistens als Snack oder Beilage serviert
- Dulce de leche - Karamel Creme
Getränke
- Mate → Nationalgetränk aus aufgebrühten Yerbabusch Blättern
- Kaffee
- Argentinische Weine
- Argentinische Biere
- Internationale Softdrinks
Trinkwasser
In diesem Land oder Inselregion sollten Sie laut CDC (Centers for Disease Control and Prevention), einer Unterbehörde des US-Gesundheitsministeriums, kein Wasser aus der Leitung trinken. Bei unklarer Wasserhygiene sollte auf Leitungswasser und Eiswürfel immer verzichtet werden, rät das Auswärtige Amt.
Infrastruktur
- gut ausgebautes Inlandsflugnetz
- Überlandbusverbindungen sind vorhanden und klimatisiert
- Das Eisenbahnnetzwerk ist veraltet und nur für Reisende mit viel Zeit geeignet
- In Buenos Aires gibt es ein U-Bahnnetz, Schnellbahnen und Busse 24/7. Für die Benutzung wird eine SUBE-Guthabenkarte benötigt, welche am U-Bahnschalter oder am Kiosk erhältlich ist
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Flugverspätungen und Streiks kommen öfter vor, dies sollte bei Flügen mit Anschlüssen berücksichtigt werden
- Schlechte Straßenverhältnisse
- Taxis können telefonisch oder per App (z.B. App Travel Buenos Aires) bestellt werden und sind bei Dunkelheit empfohlen
- Bei Ankunft am Flughafen Ezeiza wird empfohlen, einen “Remis”-Dienst zu benutzen, dieser wird im Ankunftsbereich angeboten
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- Angesprochen wird sich mit "Señor" oder "Señora"
- Zur Begrüßung unter Freunden gibt man sich ein Küsschen auf die Wange
- Nach einer privaten Einladung gilt es als höflich, dem Gastgeber am nächsten Tag einen Blumenstrauß zu schicken
Trinkgelder
Restaurant: | 10% |
Hotel: | Gepäckservice: 1-2 USD pro Koffer Zimmerservice: 1-2 USD pro Tag |
Taxi: | kein Trinkgeld, aber bei Hilfe mit dem Gepäck kann ca. 1 USD als Trinkgeld gegeben werden |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- In großen Städten und vor allem in Buenos Aires ist die medizinische Versorgung mit der in Europa zu vergleichen
- In ländlichen Gebieten ist die medizinische Versorgung häufig in vielen Hinsichten problematisch
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
- Ohne Genehmigung ist es verboten, bestimmte freilebende Tiere einzufangen, zu halten, zu kaufen oder zu transportieren
- Diese Verbote richten sich auch gegen Produkte oder Souvenirs, zu deren Herstellung freilebende Tiere verwendet wurden
- Die Listen der betroffenen Arten sind von Provinz zu Provinz unterschiedlich
- Informationen erhalten Sie beim argentinischen Staatssekretariat für Umwelt und nachhaltige Entwicklung.
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise:
- Fingerabdrücke werden eingescannt & Digitale Portraitfotos werden bei der Einreise erstellt
Uruguay
Kontinent: | Südamerika |
Hauptstadt: | Montevideo |
National- und Amtssprache: | Spanisch |
Währungscode: | UYU |
Internationale Vorwahl: | +598 |
Polizei: | 109 |
Notarzt: | 105 |
Zeitverschiebung: | UTC -3 |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ C, Typ F, Typ I, Typ L |
Essen
- Die uruguayische Küche unterlag vielen Einflüssen aus Europa, italienische und spanische Gerichte stehen häufig auf der Speisekarte
- Fleisch, Meeresfrüchte und Fisch sind von hervorragender Qualität
- Die Hauptmahlzeit des Tages findet in der Regel am Abend statt
Landestypische Gerichte
- Chivito → belegtes Brot mit Fleisch, Salat und Ei
- Asado → Rindfleisch vom Holzkohlegrill
- Asado de Tira → Rippchen
- Pulpa → Rindfleisch ohne Knochen
- Choripán → ein Würstchen im Brötchen
- Empanadas → gefüllte Teigtaschen
- Pancho → Hot Dogs
- Puchero → ein Eintopf, neben Fleisch kommen Kartoffeln, Zwiebeln und Kürbis hinein
- Morcilla dulce → süße Blutwurst mit Orangenschale und Walnüssen
- Dulce de Leche → eine Karamellcreme
Getränke
- Mate-Tee → eines der beliebtesten Getränke in Uruguay
- Yerba mate → ein bitterer Tee
- Clericó → Wein gemischt mit Fruchtsaft
- Medio y medio → trockener Weißwein mit Sekt
- Internationale Softdrinks
Trinkwasser
In diesem Land oder Inselregion sollten Sie laut CDC (Centers for Disease Control and Prevention), einer Unterbehörde des US-Gesundheitsministeriums, kein Wasser aus der Leitung trinken. Bei unklarer Wasserhygiene sollte auf Leitungswasser und Eiswürfel immer verzichtet werden, rät das Auswärtige Amt.
Infrastruktur
- Busverbindungen, Taxis und Mietwagen stehen zur Verfügung
- Es gibt ein Straßennetz
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,0
- Bei der Nutzung von Taxis wird empfohlen, diese vorzubestellen
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- Zur Begrüßung gibt man sich die Hand
- Blumen oder andere Kleinigkeiten eignen sich als Gastgeschenke
- Badekleidung gehört an den Strand
Trinkgelder
Restaurant: | nach eigenem Ermessen |
Hotel: | nach eigenem Ermessen |
Taxi: | nach eigenem Ermessen |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die medizinische Versorgung in der Hauptstadt sowie in weiteren großen Städten ist mit europäischen Standards vergleichbar
- In ländlichen Gebieten kann die medizinische Versorgung problematisch sein
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
Chile
Kontinent: | Südamerika |
Hauptstadt: | Santiago de Chile |
National- und Amtssprache: | Spanisch |
Währungscode: | CLP |
Internationale Vorwahl: | +56 |
Polizei: | 133 |
Notarzt: | 131 |
Zeitverschiebung: | UTC -4 |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ C, Typ L |
Essen
- Typisches Essen in Chile ist deftige Hausmannskost
- Häufig verwendete Lebensmittel: Fleisch wie Rind und Huhn, Fisch und Meeresfrüchte, Reis, Kartoffeln, Gemüse, tropisches Obst
Landestypische Gerichte
- Lomo a lo pobre → Nationalgericht, Rindfleisch gebraten mit Spiegelei, meistens mit Pommes Frites
- Empanada de Pino → halbmondförmige Teigtaschen, meistens mit Hackfleisch oder Ei, Zwiebeln, Rosinen und Olive gefüllt
- Completo italiano → Hotdog mit Tomate, Avocado und Mayonnaise
- Pastel de Choclo → chilenischer Auflauf aus gemahlenem Mais, Hackfleisch, Zwiebeln, Hühnerfleisch, hart gekochtem Ei, Oliven und Rosinen
- Ensalada a Chilena → Salat aus geschnittenen Tomaten, Zwiebeln und Öldressing sowie verschiedenen Kräutern
- Charquican → Hackfleisch gekocht mit geriebenem Knoblauch, Zwiebeln, Kartoffeln, Kürbis, wird zu einer Art Brei gekocht
- Cazuela de Vacuno → Eintopf aus Rindfleisch mit Kartoffeln, Maiskolben, Karotten, Zwiebeln, grünen Bohnen, Knoblauch, Kürbisstücken, Reis oder Nudeln
Getränke
- Pisco Sour → National-Aperitif aus Traubenschnaps, Limonensaft, Zucker und Eiweiß
- Mote con huesillos → beliebtes Erfrischungsgetränk mit eingeweichtem Weizen und Dörrpfirsich
Infrastruktur
- Allgemein ein gut erschlossenes Reiseland
- Mietwagen, Inlandsflüge, Zugverbindungen und Überlandbusse sind vorhanden und gut erreichbar
- Taxis sind vorhanden
- In Santiago gibt es ein U-Bahnsystem
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,3
- Wegen erhöhter Umweltbelastung können Fahrverbote in den Wintermonaten von Juli bis August verhängt werden
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- Zur Begrüßung gibt man sich die Hand
- Einladungen in Privatwohnungen sind üblich, dabei sind Gastgeschenke angebracht
Trinkgelder
Restaurant: | 10% |
Hotel: | Gepäckservice: 1 USD pro Gepäckstück Zimmerservice: 1-2 USD pro Nacht |
Taxi: | Aufrunden |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- In den größeren Städten ist die medizinische Versorgung gut, vergleichbar mit der in Europa
- Auf dem Land ist die medizinische Versorgung jedoch teilweise problematisch
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
Falklandinseln
Kontinent: | Südamerika |
Hauptstadt: | Stanley |
National- und Amtssprache: | Englisch |
Währungscode: | FKP |
Internationale Vorwahl: | +500 |
Polizei: | 122/999 |
Notarzt: | 122/999 |
Zeitverschiebung: | UTC -3 |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ G |
Essen
- Überwiegend britische Hausmannskost
- Häufig verwendete Lebensmittel: Lamm, Hammel, Rind, Lachsforelle und Meeräsche sowie Gemüse
Getränke
- Kneipen und Unterkünfte bieten eine große Auswahl an alkoholischen Getränken
Trinkwasser
In diesem Land oder Inselregion sollten Sie laut CDC (Centers for Disease Control and Prevention), einer Unterbehörde des US-Gesundheitsministeriums, kein Wasser aus der Leitung trinken. Bei unklarer Wasserhygiene sollte auf Leitungswasser und Eiswürfel immer verzichtet werden, rät das Auswärtige Amt.
Infrastruktur
- Es stehen Flug- und Fährverbindungen zur Verfügung
- Straßen sind innerhalb der Ortschaften und zwischen Port Stanley und Mount Pleasent gut ausgebaut
Allgemeines
- Linksverkehr
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
Trinkgelder
Restaurant: | 10% |
Hotel: | 10% |
Taxi: | 10% |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
- Das Waffengesetz ist verhältnismäßig streng. CS-Gas, Pfefferspray, Schreckschusspistolen und vielerlei Messer sind verboten
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
Transitland
Brasilien
Kontinent: | Südamerika |
Hauptstadt: | Brasilia |
National- und Amtssprache: | Portugiesisch |
Währungscode: | BRL |
Internationale Vorwahl: | +55 |
Polizei: | 192 |
Notarzt: | 193 |
Zeitverschiebung: | UTC -5 bis UTC -2 |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ N (NBR 14136) teilweise in alten Installationen Typ A, Typ B , Typ C |
Essen
- Die brasilianische Küche weist regionale Unterschiede auf. Im Norden sind die Speisen indigen beeinflusst, während in anderen Regionen ein großer Einfluss von Afrika und Portugal spürbar ist
- Häufig verwendete Lebensmittel: Reis, Bohnen, Obst, Gewürze
Landestypische Gerichte
- Feijoada Completa → Eintopf aus schwarzen Bohnen, Suppenfleisch, Schweinezunge, geräuchertem Speck, als Beilage: Orangenstückchen, Reis oder Salat
- Carurū → Krabben in einer scharfen Soße aus rotem Pfeffer, Okra, zwiebeln, Tomaten, Knoblauch, Erdnüssen und Chili
- Tacacá → Krabbenfleisch in Brühe aus Maniok-Wurzel mit Chili
- Minas → weißer, weicher Rundkäse mit spezieller regionaler Zubereitung
Getränke
- Cafézinho → brasilianischer Kaffee
- Caipirinha → Cocktail aus Zuckerrohrschnaps
- Vitamina → Vitamincocktail, Früchte mit Milch in einem Shake
- Internationale Softdrinks und alkoholische Getränke
Trinkwasser
In diesem Land oder Inselregion sollten Sie laut CDC (Centers for Disease Control and Prevention), einer Unterbehörde des US-Gesundheitsministeriums, kein Wasser aus der Leitung trinken. Bei unklarer Wasserhygiene sollte auf Leitungswasser und Eiswürfel immer verzichtet werden, rät das Auswärtige Amt.
Infrastruktur
- Gut ausgebautes Inlandsflugnetz
- Überlandbusverbindungen sind vorhanden
- Es gibt nur wenige Eisenbahnverbindungen
- Preiswerte Taxis sind vorhanden
- In Großstädten sind U- und Straßenbahnverbindungen vorhanden
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,0
- Auf Autobahnen besteht häufig eine Mautpflicht
- Fluggepäck aus einigen Ländern muss bei einer Weiterreise von brasilianischen Eingangsflughäfen erneut aufgegeben werden
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- Zur Begrüßung gibt man sich die Hand
- Brasilianer lassen sich gerne viel Zeit, dass muss man akzeptieren und auch viel Zeit mitbringen z.B. in Banken oder Imbissen
- In verschiedenen Regionen werden zur Begrüßung unterschiedlich viele Küsschen verteilt. In Rio de Janeiro sind z.B. zwei Küsse üblich, während in Sao Paolo nur einer üblich ist
- Blumensträuße sind immer gerne gesehen
Trinkgelder
Restaurant: | 10% |
Hotel: | Gepäckservice: nach eigenem Ermessen Zimmerservice: nach eigenem Ermessen |
Taxi: | unüblich |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- In großen Städten ist die medizinische Versorgung im privaten Bereich gut
- Im öffentlichen Bereich ist die Versorgung teilweise problematisch
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
- Baden "oben ohne" und das Wechseln von Kleidung in der Öffentlichkeit ist verboten
- Suchen Sie zum Kleidungswechsel stets Umkleidekabinen auf
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
Argentinien
Kontinent: | Südamerika |
Hauptstadt: | Buenos Aires |
National- und Amtssprache: | Spanisch Regionale indigene Amtssprachen der: Guarani, Wichi, Toba, Mocovi |
Währungscode: | ARS |
Internationale Vorwahl: | +54 |
Polizei: | 101 / 911 |
Notarzt: | 100 / 112 |
Zeitverschiebung: | UTC -3 |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ C, Typ I |
Essen
- Argentinien ist für viele Fleischgerichte bekannt
- Grillkultur, weit verbreitet sind Parillas, meisten große Esshallen
- Häufig verwendete Lebensmittel: Fleisch, Kartoffeln, Bohnen, Chili, Mais, Kartoffeln
Landestypische Gerichte
- Locro - Maiseintopf mit Fleisch, Kartoffeln, Bohnen und Chili
- Humitas en chala - Maisbrei wird mit anderen Zutaten zu einem Teig verarbeitet, wird öfter als Beilage serviert
- Empanadas - dünne gefüllte Teigtaschen, Füllung besteht aus Fisch, Fleisch oder Gemüse, meistens als Snack oder Beilage serviert
- Dulce de leche - Karamel Creme
Getränke
- Mate → Nationalgetränk aus aufgebrühten Yerbabusch Blättern
- Kaffee
- Argentinische Weine
- Argentinische Biere
- Internationale Softdrinks
Trinkwasser
In diesem Land oder Inselregion sollten Sie laut CDC (Centers for Disease Control and Prevention), einer Unterbehörde des US-Gesundheitsministeriums, kein Wasser aus der Leitung trinken. Bei unklarer Wasserhygiene sollte auf Leitungswasser und Eiswürfel immer verzichtet werden, rät das Auswärtige Amt.
Infrastruktur
- gut ausgebautes Inlandsflugnetz
- Überlandbusverbindungen sind vorhanden und klimatisiert
- Das Eisenbahnnetzwerk ist veraltet und nur für Reisende mit viel Zeit geeignet
- In Buenos Aires gibt es ein U-Bahnnetz, Schnellbahnen und Busse 24/7. Für die Benutzung wird eine SUBE-Guthabenkarte benötigt, welche am U-Bahnschalter oder am Kiosk erhältlich ist
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Flugverspätungen und Streiks kommen öfter vor, dies sollte bei Flügen mit Anschlüssen berücksichtigt werden
- Schlechte Straßenverhältnisse
- Taxis können telefonisch oder per App (z.B. App Travel Buenos Aires) bestellt werden und sind bei Dunkelheit empfohlen
- Bei Ankunft am Flughafen Ezeiza wird empfohlen, einen “Remis”-Dienst zu benutzen, dieser wird im Ankunftsbereich angeboten
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- Angesprochen wird sich mit "Señor" oder "Señora"
- Zur Begrüßung unter Freunden gibt man sich ein Küsschen auf die Wange
- Nach einer privaten Einladung gilt es als höflich, dem Gastgeber am nächsten Tag einen Blumenstrauß zu schicken
Trinkgelder
Restaurant: | 10% |
Hotel: | Gepäckservice: 1-2 USD pro Koffer Zimmerservice: 1-2 USD pro Tag |
Taxi: | kein Trinkgeld, aber bei Hilfe mit dem Gepäck kann ca. 1 USD als Trinkgeld gegeben werden |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- In großen Städten und vor allem in Buenos Aires ist die medizinische Versorgung mit der in Europa zu vergleichen
- In ländlichen Gebieten ist die medizinische Versorgung häufig in vielen Hinsichten problematisch
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
- Ohne Genehmigung ist es verboten, bestimmte freilebende Tiere einzufangen, zu halten, zu kaufen oder zu transportieren
- Diese Verbote richten sich auch gegen Produkte oder Souvenirs, zu deren Herstellung freilebende Tiere verwendet wurden
- Die Listen der betroffenen Arten sind von Provinz zu Provinz unterschiedlich
- Informationen erhalten Sie beim argentinischen Staatssekretariat für Umwelt und nachhaltige Entwicklung.
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise:
- Fingerabdrücke werden eingescannt & Digitale Portraitfotos werden bei der Einreise erstellt
Uruguay
Kontinent: | Südamerika |
Hauptstadt: | Montevideo |
National- und Amtssprache: | Spanisch |
Währungscode: | UYU |
Internationale Vorwahl: | +598 |
Polizei: | 109 |
Notarzt: | 105 |
Zeitverschiebung: | UTC -3 |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ C, Typ F, Typ I, Typ L |
Essen
- Die uruguayische Küche unterlag vielen Einflüssen aus Europa, italienische und spanische Gerichte stehen häufig auf der Speisekarte
- Fleisch, Meeresfrüchte und Fisch sind von hervorragender Qualität
- Die Hauptmahlzeit des Tages findet in der Regel am Abend statt
Landestypische Gerichte
- Chivito → belegtes Brot mit Fleisch, Salat und Ei
- Asado → Rindfleisch vom Holzkohlegrill
- Asado de Tira → Rippchen
- Pulpa → Rindfleisch ohne Knochen
- Choripán → ein Würstchen im Brötchen
- Empanadas → gefüllte Teigtaschen
- Pancho → Hot Dogs
- Puchero → ein Eintopf, neben Fleisch kommen Kartoffeln, Zwiebeln und Kürbis hinein
- Morcilla dulce → süße Blutwurst mit Orangenschale und Walnüssen
- Dulce de Leche → eine Karamellcreme
Getränke
- Mate-Tee → eines der beliebtesten Getränke in Uruguay
- Yerba mate → ein bitterer Tee
- Clericó → Wein gemischt mit Fruchtsaft
- Medio y medio → trockener Weißwein mit Sekt
- Internationale Softdrinks
Trinkwasser
In diesem Land oder Inselregion sollten Sie laut CDC (Centers for Disease Control and Prevention), einer Unterbehörde des US-Gesundheitsministeriums, kein Wasser aus der Leitung trinken. Bei unklarer Wasserhygiene sollte auf Leitungswasser und Eiswürfel immer verzichtet werden, rät das Auswärtige Amt.
Infrastruktur
- Busverbindungen, Taxis und Mietwagen stehen zur Verfügung
- Es gibt ein Straßennetz
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,0
- Bei der Nutzung von Taxis wird empfohlen, diese vorzubestellen
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- Zur Begrüßung gibt man sich die Hand
- Blumen oder andere Kleinigkeiten eignen sich als Gastgeschenke
- Badekleidung gehört an den Strand
Trinkgelder
Restaurant: | nach eigenem Ermessen |
Hotel: | nach eigenem Ermessen |
Taxi: | nach eigenem Ermessen |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die medizinische Versorgung in der Hauptstadt sowie in weiteren großen Städten ist mit europäischen Standards vergleichbar
- In ländlichen Gebieten kann die medizinische Versorgung problematisch sein
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
Chile
Kontinent: | Südamerika |
Hauptstadt: | Santiago de Chile |
National- und Amtssprache: | Spanisch |
Währungscode: | CLP |
Internationale Vorwahl: | +56 |
Polizei: | 133 |
Notarzt: | 131 |
Zeitverschiebung: | UTC -4 |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ C, Typ L |
Essen
- Typisches Essen in Chile ist deftige Hausmannskost
- Häufig verwendete Lebensmittel: Fleisch wie Rind und Huhn, Fisch und Meeresfrüchte, Reis, Kartoffeln, Gemüse, tropisches Obst
Landestypische Gerichte
- Lomo a lo pobre → Nationalgericht, Rindfleisch gebraten mit Spiegelei, meistens mit Pommes Frites
- Empanada de Pino → halbmondförmige Teigtaschen, meistens mit Hackfleisch oder Ei, Zwiebeln, Rosinen und Olive gefüllt
- Completo italiano → Hotdog mit Tomate, Avocado und Mayonnaise
- Pastel de Choclo → chilenischer Auflauf aus gemahlenem Mais, Hackfleisch, Zwiebeln, Hühnerfleisch, hart gekochtem Ei, Oliven und Rosinen
- Ensalada a Chilena → Salat aus geschnittenen Tomaten, Zwiebeln und Öldressing sowie verschiedenen Kräutern
- Charquican → Hackfleisch gekocht mit geriebenem Knoblauch, Zwiebeln, Kartoffeln, Kürbis, wird zu einer Art Brei gekocht
- Cazuela de Vacuno → Eintopf aus Rindfleisch mit Kartoffeln, Maiskolben, Karotten, Zwiebeln, grünen Bohnen, Knoblauch, Kürbisstücken, Reis oder Nudeln
Getränke
- Pisco Sour → National-Aperitif aus Traubenschnaps, Limonensaft, Zucker und Eiweiß
- Mote con huesillos → beliebtes Erfrischungsgetränk mit eingeweichtem Weizen und Dörrpfirsich
Infrastruktur
- Allgemein ein gut erschlossenes Reiseland
- Mietwagen, Inlandsflüge, Zugverbindungen und Überlandbusse sind vorhanden und gut erreichbar
- Taxis sind vorhanden
- In Santiago gibt es ein U-Bahnsystem
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,3
- Wegen erhöhter Umweltbelastung können Fahrverbote in den Wintermonaten von Juli bis August verhängt werden
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- Zur Begrüßung gibt man sich die Hand
- Einladungen in Privatwohnungen sind üblich, dabei sind Gastgeschenke angebracht
Trinkgelder
Restaurant: | 10% |
Hotel: | Gepäckservice: 1 USD pro Gepäckstück Zimmerservice: 1-2 USD pro Nacht |
Taxi: | Aufrunden |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- In den größeren Städten ist die medizinische Versorgung gut, vergleichbar mit der in Europa
- Auf dem Land ist die medizinische Versorgung jedoch teilweise problematisch
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
Falklandinseln
Kontinent: | Südamerika |
Hauptstadt: | Stanley |
National- und Amtssprache: | Englisch |
Währungscode: | FKP |
Internationale Vorwahl: | +500 |
Polizei: | 122/999 |
Notarzt: | 122/999 |
Zeitverschiebung: | UTC -3 |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ G |
Essen
- Überwiegend britische Hausmannskost
- Häufig verwendete Lebensmittel: Lamm, Hammel, Rind, Lachsforelle und Meeräsche sowie Gemüse
Getränke
- Kneipen und Unterkünfte bieten eine große Auswahl an alkoholischen Getränken
Trinkwasser
In diesem Land oder Inselregion sollten Sie laut CDC (Centers for Disease Control and Prevention), einer Unterbehörde des US-Gesundheitsministeriums, kein Wasser aus der Leitung trinken. Bei unklarer Wasserhygiene sollte auf Leitungswasser und Eiswürfel immer verzichtet werden, rät das Auswärtige Amt.
Infrastruktur
- Es stehen Flug- und Fährverbindungen zur Verfügung
- Straßen sind innerhalb der Ortschaften und zwischen Port Stanley und Mount Pleasent gut ausgebaut
Allgemeines
- Linksverkehr
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
Trinkgelder
Restaurant: | 10% |
Hotel: | 10% |
Taxi: | 10% |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
- Das Waffengesetz ist verhältnismäßig streng. CS-Gas, Pfefferspray, Schreckschusspistolen und vielerlei Messer sind verboten
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
Ausflugsland
Brasilien
Kontinent: | Südamerika |
Hauptstadt: | Brasilia |
National- und Amtssprache: | Portugiesisch |
Währungscode: | BRL |
Internationale Vorwahl: | +55 |
Polizei: | 192 |
Notarzt: | 193 |
Zeitverschiebung: | UTC -5 bis UTC -2 |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ N (NBR 14136) teilweise in alten Installationen Typ A, Typ B , Typ C |
Essen
- Die brasilianische Küche weist regionale Unterschiede auf. Im Norden sind die Speisen indigen beeinflusst, während in anderen Regionen ein großer Einfluss von Afrika und Portugal spürbar ist
- Häufig verwendete Lebensmittel: Reis, Bohnen, Obst, Gewürze
Landestypische Gerichte
- Feijoada Completa → Eintopf aus schwarzen Bohnen, Suppenfleisch, Schweinezunge, geräuchertem Speck, als Beilage: Orangenstückchen, Reis oder Salat
- Carurū → Krabben in einer scharfen Soße aus rotem Pfeffer, Okra, zwiebeln, Tomaten, Knoblauch, Erdnüssen und Chili
- Tacacá → Krabbenfleisch in Brühe aus Maniok-Wurzel mit Chili
- Minas → weißer, weicher Rundkäse mit spezieller regionaler Zubereitung
Getränke
- Cafézinho → brasilianischer Kaffee
- Caipirinha → Cocktail aus Zuckerrohrschnaps
- Vitamina → Vitamincocktail, Früchte mit Milch in einem Shake
- Internationale Softdrinks und alkoholische Getränke
Trinkwasser
In diesem Land oder Inselregion sollten Sie laut CDC (Centers for Disease Control and Prevention), einer Unterbehörde des US-Gesundheitsministeriums, kein Wasser aus der Leitung trinken. Bei unklarer Wasserhygiene sollte auf Leitungswasser und Eiswürfel immer verzichtet werden, rät das Auswärtige Amt.
Infrastruktur
- Gut ausgebautes Inlandsflugnetz
- Überlandbusverbindungen sind vorhanden
- Es gibt nur wenige Eisenbahnverbindungen
- Preiswerte Taxis sind vorhanden
- In Großstädten sind U- und Straßenbahnverbindungen vorhanden
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,0
- Auf Autobahnen besteht häufig eine Mautpflicht
- Fluggepäck aus einigen Ländern muss bei einer Weiterreise von brasilianischen Eingangsflughäfen erneut aufgegeben werden
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- Zur Begrüßung gibt man sich die Hand
- Brasilianer lassen sich gerne viel Zeit, dass muss man akzeptieren und auch viel Zeit mitbringen z.B. in Banken oder Imbissen
- In verschiedenen Regionen werden zur Begrüßung unterschiedlich viele Küsschen verteilt. In Rio de Janeiro sind z.B. zwei Küsse üblich, während in Sao Paolo nur einer üblich ist
- Blumensträuße sind immer gerne gesehen
Trinkgelder
Restaurant: | 10% |
Hotel: | Gepäckservice: nach eigenem Ermessen Zimmerservice: nach eigenem Ermessen |
Taxi: | unüblich |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- In großen Städten ist die medizinische Versorgung im privaten Bereich gut
- Im öffentlichen Bereich ist die Versorgung teilweise problematisch
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
- Baden "oben ohne" und das Wechseln von Kleidung in der Öffentlichkeit ist verboten
- Suchen Sie zum Kleidungswechsel stets Umkleidekabinen auf
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
Argentinien
Kontinent: | Südamerika |
Hauptstadt: | Buenos Aires |
National- und Amtssprache: | Spanisch Regionale indigene Amtssprachen der: Guarani, Wichi, Toba, Mocovi |
Währungscode: | ARS |
Internationale Vorwahl: | +54 |
Polizei: | 101 / 911 |
Notarzt: | 100 / 112 |
Zeitverschiebung: | UTC -3 |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ C, Typ I |
Essen
- Argentinien ist für viele Fleischgerichte bekannt
- Grillkultur, weit verbreitet sind Parillas, meisten große Esshallen
- Häufig verwendete Lebensmittel: Fleisch, Kartoffeln, Bohnen, Chili, Mais, Kartoffeln
Landestypische Gerichte
- Locro - Maiseintopf mit Fleisch, Kartoffeln, Bohnen und Chili
- Humitas en chala - Maisbrei wird mit anderen Zutaten zu einem Teig verarbeitet, wird öfter als Beilage serviert
- Empanadas - dünne gefüllte Teigtaschen, Füllung besteht aus Fisch, Fleisch oder Gemüse, meistens als Snack oder Beilage serviert
- Dulce de leche - Karamel Creme
Getränke
- Mate → Nationalgetränk aus aufgebrühten Yerbabusch Blättern
- Kaffee
- Argentinische Weine
- Argentinische Biere
- Internationale Softdrinks
Trinkwasser
In diesem Land oder Inselregion sollten Sie laut CDC (Centers for Disease Control and Prevention), einer Unterbehörde des US-Gesundheitsministeriums, kein Wasser aus der Leitung trinken. Bei unklarer Wasserhygiene sollte auf Leitungswasser und Eiswürfel immer verzichtet werden, rät das Auswärtige Amt.
Infrastruktur
- gut ausgebautes Inlandsflugnetz
- Überlandbusverbindungen sind vorhanden und klimatisiert
- Das Eisenbahnnetzwerk ist veraltet und nur für Reisende mit viel Zeit geeignet
- In Buenos Aires gibt es ein U-Bahnnetz, Schnellbahnen und Busse 24/7. Für die Benutzung wird eine SUBE-Guthabenkarte benötigt, welche am U-Bahnschalter oder am Kiosk erhältlich ist
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Flugverspätungen und Streiks kommen öfter vor, dies sollte bei Flügen mit Anschlüssen berücksichtigt werden
- Schlechte Straßenverhältnisse
- Taxis können telefonisch oder per App (z.B. App Travel Buenos Aires) bestellt werden und sind bei Dunkelheit empfohlen
- Bei Ankunft am Flughafen Ezeiza wird empfohlen, einen “Remis”-Dienst zu benutzen, dieser wird im Ankunftsbereich angeboten
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- Angesprochen wird sich mit "Señor" oder "Señora"
- Zur Begrüßung unter Freunden gibt man sich ein Küsschen auf die Wange
- Nach einer privaten Einladung gilt es als höflich, dem Gastgeber am nächsten Tag einen Blumenstrauß zu schicken
Trinkgelder
Restaurant: | 10% |
Hotel: | Gepäckservice: 1-2 USD pro Koffer Zimmerservice: 1-2 USD pro Tag |
Taxi: | kein Trinkgeld, aber bei Hilfe mit dem Gepäck kann ca. 1 USD als Trinkgeld gegeben werden |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- In großen Städten und vor allem in Buenos Aires ist die medizinische Versorgung mit der in Europa zu vergleichen
- In ländlichen Gebieten ist die medizinische Versorgung häufig in vielen Hinsichten problematisch
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
- Ohne Genehmigung ist es verboten, bestimmte freilebende Tiere einzufangen, zu halten, zu kaufen oder zu transportieren
- Diese Verbote richten sich auch gegen Produkte oder Souvenirs, zu deren Herstellung freilebende Tiere verwendet wurden
- Die Listen der betroffenen Arten sind von Provinz zu Provinz unterschiedlich
- Informationen erhalten Sie beim argentinischen Staatssekretariat für Umwelt und nachhaltige Entwicklung.
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise:
- Fingerabdrücke werden eingescannt & Digitale Portraitfotos werden bei der Einreise erstellt
Uruguay
Kontinent: | Südamerika |
Hauptstadt: | Montevideo |
National- und Amtssprache: | Spanisch |
Währungscode: | UYU |
Internationale Vorwahl: | +598 |
Polizei: | 109 |
Notarzt: | 105 |
Zeitverschiebung: | UTC -3 |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ C, Typ F, Typ I, Typ L |
Essen
- Die uruguayische Küche unterlag vielen Einflüssen aus Europa, italienische und spanische Gerichte stehen häufig auf der Speisekarte
- Fleisch, Meeresfrüchte und Fisch sind von hervorragender Qualität
- Die Hauptmahlzeit des Tages findet in der Regel am Abend statt
Landestypische Gerichte
- Chivito → belegtes Brot mit Fleisch, Salat und Ei
- Asado → Rindfleisch vom Holzkohlegrill
- Asado de Tira → Rippchen
- Pulpa → Rindfleisch ohne Knochen
- Choripán → ein Würstchen im Brötchen
- Empanadas → gefüllte Teigtaschen
- Pancho → Hot Dogs
- Puchero → ein Eintopf, neben Fleisch kommen Kartoffeln, Zwiebeln und Kürbis hinein
- Morcilla dulce → süße Blutwurst mit Orangenschale und Walnüssen
- Dulce de Leche → eine Karamellcreme
Getränke
- Mate-Tee → eines der beliebtesten Getränke in Uruguay
- Yerba mate → ein bitterer Tee
- Clericó → Wein gemischt mit Fruchtsaft
- Medio y medio → trockener Weißwein mit Sekt
- Internationale Softdrinks
Trinkwasser
In diesem Land oder Inselregion sollten Sie laut CDC (Centers for Disease Control and Prevention), einer Unterbehörde des US-Gesundheitsministeriums, kein Wasser aus der Leitung trinken. Bei unklarer Wasserhygiene sollte auf Leitungswasser und Eiswürfel immer verzichtet werden, rät das Auswärtige Amt.
Infrastruktur
- Busverbindungen, Taxis und Mietwagen stehen zur Verfügung
- Es gibt ein Straßennetz
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,0
- Bei der Nutzung von Taxis wird empfohlen, diese vorzubestellen
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- Zur Begrüßung gibt man sich die Hand
- Blumen oder andere Kleinigkeiten eignen sich als Gastgeschenke
- Badekleidung gehört an den Strand
Trinkgelder
Restaurant: | nach eigenem Ermessen |
Hotel: | nach eigenem Ermessen |
Taxi: | nach eigenem Ermessen |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- Die medizinische Versorgung in der Hauptstadt sowie in weiteren großen Städten ist mit europäischen Standards vergleichbar
- In ländlichen Gebieten kann die medizinische Versorgung problematisch sein
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
Chile
Kontinent: | Südamerika |
Hauptstadt: | Santiago de Chile |
National- und Amtssprache: | Spanisch |
Währungscode: | CLP |
Internationale Vorwahl: | +56 |
Polizei: | 133 |
Notarzt: | 131 |
Zeitverschiebung: | UTC -4 |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ C, Typ L |
Essen
- Typisches Essen in Chile ist deftige Hausmannskost
- Häufig verwendete Lebensmittel: Fleisch wie Rind und Huhn, Fisch und Meeresfrüchte, Reis, Kartoffeln, Gemüse, tropisches Obst
Landestypische Gerichte
- Lomo a lo pobre → Nationalgericht, Rindfleisch gebraten mit Spiegelei, meistens mit Pommes Frites
- Empanada de Pino → halbmondförmige Teigtaschen, meistens mit Hackfleisch oder Ei, Zwiebeln, Rosinen und Olive gefüllt
- Completo italiano → Hotdog mit Tomate, Avocado und Mayonnaise
- Pastel de Choclo → chilenischer Auflauf aus gemahlenem Mais, Hackfleisch, Zwiebeln, Hühnerfleisch, hart gekochtem Ei, Oliven und Rosinen
- Ensalada a Chilena → Salat aus geschnittenen Tomaten, Zwiebeln und Öldressing sowie verschiedenen Kräutern
- Charquican → Hackfleisch gekocht mit geriebenem Knoblauch, Zwiebeln, Kartoffeln, Kürbis, wird zu einer Art Brei gekocht
- Cazuela de Vacuno → Eintopf aus Rindfleisch mit Kartoffeln, Maiskolben, Karotten, Zwiebeln, grünen Bohnen, Knoblauch, Kürbisstücken, Reis oder Nudeln
Getränke
- Pisco Sour → National-Aperitif aus Traubenschnaps, Limonensaft, Zucker und Eiweiß
- Mote con huesillos → beliebtes Erfrischungsgetränk mit eingeweichtem Weizen und Dörrpfirsich
Infrastruktur
- Allgemein ein gut erschlossenes Reiseland
- Mietwagen, Inlandsflüge, Zugverbindungen und Überlandbusse sind vorhanden und gut erreichbar
- Taxis sind vorhanden
- In Santiago gibt es ein U-Bahnsystem
Allgemeines
- Rechtsverkehr
- Promillegrenze: 0,3
- Wegen erhöhter Umweltbelastung können Fahrverbote in den Wintermonaten von Juli bis August verhängt werden
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
- Zur Begrüßung gibt man sich die Hand
- Einladungen in Privatwohnungen sind üblich, dabei sind Gastgeschenke angebracht
Trinkgelder
Restaurant: | 10% |
Hotel: | Gepäckservice: 1 USD pro Gepäckstück Zimmerservice: 1-2 USD pro Nacht |
Taxi: | Aufrunden |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
- In den größeren Städten ist die medizinische Versorgung gut, vergleichbar mit der in Europa
- Auf dem Land ist die medizinische Versorgung jedoch teilweise problematisch
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
Falklandinseln
Kontinent: | Südamerika |
Hauptstadt: | Stanley |
National- und Amtssprache: | Englisch |
Währungscode: | FKP |
Internationale Vorwahl: | +500 |
Polizei: | 122/999 |
Notarzt: | 122/999 |
Zeitverschiebung: | UTC -3 |
Stecker- und Adapterinformationen | Typ G |
Essen
- Überwiegend britische Hausmannskost
- Häufig verwendete Lebensmittel: Lamm, Hammel, Rind, Lachsforelle und Meeräsche sowie Gemüse
Getränke
- Kneipen und Unterkünfte bieten eine große Auswahl an alkoholischen Getränken
Trinkwasser
In diesem Land oder Inselregion sollten Sie laut CDC (Centers for Disease Control and Prevention), einer Unterbehörde des US-Gesundheitsministeriums, kein Wasser aus der Leitung trinken. Bei unklarer Wasserhygiene sollte auf Leitungswasser und Eiswürfel immer verzichtet werden, rät das Auswärtige Amt.
Infrastruktur
- Es stehen Flug- und Fährverbindungen zur Verfügung
- Straßen sind innerhalb der Ortschaften und zwischen Port Stanley und Mount Pleasent gut ausgebaut
Allgemeines
- Linksverkehr
- Informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedeutung von Verkehrszeichen
Führerschein
Allgemeiner Hinweis: Ein Internationaler Führerschein ist ein Zusatzdokument, das Sie zu Ihrem nationalen Führerschein erhalten und welches nur in Verbindung mit diesem gültig ist. Nur in wenigen Ländern ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen internationalen Führerschein mitzuführen. Unabhängig von den landesspezifischen Vorschriften können Autovermietungen einen internationalen Führerschein verlangen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld.
Taxi
Allgemeiner Hinweis: Es wird empfohlen, bei jeder Taxifahrt das Taxameter einschalten zu lassen oder bei vorhandener Ortskundigkeit einen Festpreis vor der Fahrt auszumachen.
Trinkgelder
Restaurant: | 10% |
Hotel: | 10% |
Taxi: | 10% |
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung tun?
Im Falle von Passverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- in dringenden Angelegenheiten einen "Reiseausweis als Passersatz" aushändigen - das Papier ist für die Rückreise ausreichend
- nach wenigen Tagen einen vorläufigen Reisepass ausstellen
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- Kontaktmöglichkeiten mit Verwandten und Freunden zu Hause vermitteln
- schnelle Überweisungswege aufweisen - z. B. Blitzgiro, telegrafische Postüberweisung, Western Union Money Transfer
- Sind diese Überweisungswege nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit einer Überweisung über die Botschaft/Auslandsvertretung
- in streng definierten Einzelfällen finanzielle Hilfestellung leisten
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- als Vermittler agieren
- die Haftbedingungen bewerten und im Notfall eine menschenwürdige Behandlung anmahnen
- auf Wunsch die anwaltliche Vertretung vermitteln und die Angehörigen benachrichtigen
Im Falle von Unfall- oder Krankheitsfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung:
- bei der Ausreise/Evakuierung aus betroffenen Katastrophengebieten unterstützen - die Teilnahme ist freiwillig und kostenpflichtig
Was kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht tun?
- Die Botschaft/Auslandsvertretung kann nicht als Filiale von Reisebüros, Krankenkassen oder Banken agieren
Im Falle von Führerschein-/Fahrzeugpapierverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Führerschein oder Fahrzeugpapiere erstellen, diese können nur von den Behörden im Heimatland ersetzt werden
Im Falle von Geldverlust kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- privatrechtliche Verpflichtungen finanzieren – z. B. offene Hotelschulden, Bußgelder/Overstay-Gebühren, Krankenhauskosten, Kosten ärztlicher Behandlungen etc.
- bei Geldverlust die Fortsetzung des Urlaubs finanzieren
Im Falle von Festhaltung/Verhaftung durch die Behörden des Gastlandes oder Gerichtsverfahren kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- in den Vorgang oder das Verfahren eingreifen
- anwaltliche Tätigkeiten oder die Vertretung vor Gericht wahrnehmen
Im Todesfall kann/darf die Botschaft/Auslandsvertretung nicht:
- Überführungskosten bei Todesfällen verauslagen
Nützliche Links
Konsulargesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/konsg/
Anlaufstelle an deutschen Flughäfen
Zentrale Servicenummern zur Sperrung von Kreditkarten, EC-Karten und Handykarten
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006352/28daf9b17860153114c927d9e5a7ea86/servicebanken-data.pdf
Geldüberweisung ins Ausland
Verzeichnis deutscher Auslandsvertretungen
Telefonnummern des Auswärtigen Amtes
In vielen Fällen kann es schon vor Antritt einer Reise sinnvoll sein, wichtige Informationen einzuholen. Der Bürgerservice des Auswärtigen Amtes steht Ihnen für allgemeine Auskünfte zu konsularischen Anliegen, länderbezogenen Fragen und weiteren Themen zur Verfügung. Sie erreichen den Bürgerservice von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter +49 3018 1720 00.
Wichtige Informationen zu der Auslandsvertretung
- Deutsche Auslandsvertretungen/Botschaften/Konsulate gibt es in mehr als 200 Ländern
- Es gibt über 330 deutsche Honorarkonsuln
- diese sind an vielen Orten zusätzlich zu den diplomatischen und konsularischen Vertretungen tätig
- ehrenamtlicher Beruf
- können Deutsche aufgrund ihrer Berufserfahrung im Gastland helfen
- sind nicht zwingend deutsche Staatsbürger
- haben eingeschränkte konsularische Befugnis
- Sollte es am Zielort keine deutsche Auslandsvertretung geben, können bei Problemen jederzeit Auslandsvertretungen anderer Mitgliedsstaaten der EU kontaktiert werden
Hilfe und Rat durch die Auslandsvertretungen
- Auslandsvertretungen stehen Deutschen, die im Ausland in Not geraten, mit Hilfe und Rat zur Verfügung
- Sie können durch ihre langjährige Orts- und Situationskenntnis Rat erteilen, damit die Hilfesuchenden sich aus ihrer Notsituation befreien können
- Die Hilfsmöglichkeiten richten sich nach dem internationalen Recht und orientieren sich an den Gesetzen des Gastlandes - allerdings keine Hilfe im Maße, wie man es von einer Behörde innerhalb Deutschlands erwarten könnte
- Sie sind kein Ersatz für innerdeutsche Behörden, Reisebüros oder Banken
- Erreichbarkeit ist auch außerhalb normaler Dienstzeiten in Hauptreiseländern gesichert
Nicht erlaubte Medikamente: -
Allgemeiner Hinweis:
- Für die Dauer Ihres Aufenthaltes wird empfohlen, eine Auslandskrankenversicherungen abzuschließen
- Klären Sie ggf. vor der Behandlung die Höhe der zu erwartenden Kosten
- Es wird empfohlen, für alle verschreibungspflichtigen Medikamente ein Attest mitzuführen
- Nehmen Sie eine individuelle Reiseapotheke mit
- Das Waffengesetz ist verhältnismäßig streng. CS-Gas, Pfefferspray, Schreckschusspistolen und vielerlei Messer sind verboten
Plastikverbot: -
Hinweise zur Sicherheitskontrolle bei Einreise: -
PDF-Downloads
Länder-InformationAusführliche Einreisebestimmungen:
Ausführliche Einreisebestimmungen finden Sie .
Das "Have it all"-Paket auf der OOSTERDAM beinhaltet folgende Inklusivleistungen:
GETRÄNKEPAKET
Wählen Sie aus einer Vielfalt von Weinen, Bier, Spirituosen und Cocktails sowie alkoholfreien Getränken wie Limonaden, Kaffees und mehr. Servicegebühren an der Bar sind bereits inbegriffen. Bitte beachten Sie die Beschränkung auf 15 Getränke täglich, Maximalpreis der Getränke 11 USD.
Bei der Bestellung von alkoholischen Getränken müssen Gäste ein Mindestalter von 21 Jahren haben.
Das Paket gilt nicht für Getränke aus den Signature-Shops, der Minibar und in der Kabine konsumierte Getränke.
INTERNET-PAKET
Bleiben Sie während Ihrer gesamten Reise in Verbindung. Surfen Sie im Web, nutzen Sie soziale Medien, überprüfen Sie E-Mails und senden Sie Nachrichten an Freunde und Familie.
2 ABENDE IM SPEZIALITÄTENRESTAURANT
Bereichern Sie Ihre Kreuzfahrt mit kulinarischen Genusserlebnissen in preisgekrönten Spezialitätenrestaurants wie unserem Pinnacle Grill und Canaletto (einschließlich Servicegebühren).
LANDAUSFLUG
Sie erhalten eine Gutschrift für Ausflüge in Höhe von: USD 200
VORAUSBEZAHLTE TRINKGELDER
Das Crew-Trinkgeld an Bord ist für Sie bereits bezahlt. Etwaige sonstige Trinkgelder wie z.B. Bar, Restaurant, Wein-Kontos oder Friseur/Spa sind nicht inkludiert.
Serviceentgelt während der Kreuzfahrt:
Bitte beachten Sie, dass bei Nichtbuchung des "Have it all" folgende Gebühren an Bord der OOSTERDAM fällig werden: 18% Service Charge auf die Drinks, Kabinentrinkgeld (fakultativ, je nach Zufriedenheit)
Absagefrist durch den Reiseveranstalter sz-Reisen & Service GmbH:
Falls die Mindesteilnehmerzahl für Ihren Reisetermin nicht erreicht werden sollte, behält sich sz-Reisen vor, bis spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt (bei Tagesfahrten bis zu 2 Wochen) die Reise abzusagen bzw. vom Reisevertrag zurückzutreten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen SZ-Reisen & Service GmbH unter §7.
sz-Reisen und momento by sz-Reisen sind Marken der sz-Reisen & Service GmbH
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige (Reisedokumente / Visum / Impfung):
Deutsche Staatsangehörige benötigen für diese Reise gültige Ausweisdokumente. Die Reise kann sonst nicht angetreten werden!
Je nach Reiseland kann es sein, dass ein Visum erforderlich ist. In einigen Ländern sind ggf. auch Impfvorschriften zu beachten. Ausführliche Einreisebestimmungen finden Sie online bei der jeweiligen Reise unter der Rubrik „Länder“. Außerdem erhalten Sie diese Infos auch in Ihren zugesandten Reise-Vertragsunterlagen.
Wir empfehlen Ihnen dringend, sich schon vor der Buchung einer Reise über Ihre Einreisebestimmungen zu informieren. Bitte erkundigen Sie sich dabei auch über mögliche Bearbeitungszeiten für ggf. benötigte Visa, um eine rechtzeitige Bearbeitung vor Abreise zu gewährleisten sowie über notwendige Impfungen.
Bitte beachten Sie, dass seit dem 26. Juni 2012 jedes Kind, welches ins Ausland reist, unabhängig vom Alter ein eigenes Reisedokument benötigt. Eintragungen im Reisepass der Eltern werden nicht mehr anerkannt. Bitte beantragen Sie das notwendige Reisedokument bei den zuständigen Behörden.
Einreisebestimmungen für nicht-deutsche Staatsangehörige (Reisedokumente / Visum / Impfung):
Falls Personen ohne deutsche bzw. mit nicht ausschließlich deutscher Staatsbürgerschaft mitreisen, beachten Sie bitte, dass in diesem Fall andere bzw. gesonderte Einreisebestimmungen für Ihr gewähltes Reiseland gelten können. Hierüber geben die jeweiligen Auslandsvertretungen bzw. zuständigen Konsulate entsprechend Auskunft. Wir empfehlen Ihnen dringend, sich schon vor der Buchung einer Reise über Ihre Einreisebestimmungen zu informieren. Bitte erkundigen Sie sich dabei auch über mögliche Bearbeitungszeiten für ggf. benötigte Visa, um eine rechtzeitige Bearbeitung vor Abreise zu gewährleisten.
Sollten Sie in diesem Zusammenhang Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter. Bitte kontaktieren Sie uns unter unserer kostenfreien Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).
Hinweis für Menschen mit eingeschränkter Mobilität:
Unsere Reisen sind nicht geeignet für Gäste mit eingeschränkter Mobilität. sz-Reisen sind meistens Reisen in Bewegung: Um alle Besichtigungen, Rundgänge und Ausflüge in vollem Umfang miterleben zu können, sollten Sie „gut zu Fuß“ sein. Auch so manch ein Hotel ist noch nicht auf Rollatoren oder weitergehende Mobilitätsbeschränkungen eingestellt. Daher sind unsere Reisen für schwer gehbehinderte Gäste sowie für Gäste im Rollstuhl oder mit starker Sehbehinderung nicht geeignet (auch Gehörlosigkeit oder allg. Reisebehinderung).
Im Zweifel können wir vorab für Sie prüfen, ob eine Teilnahme möglich ist. Bitte fragen Sie uns vor der Buchung, ob diese Reise für Sie geeignet ist. Wir beraten Sie gern unter unserer kostenlosen Service-Hotline 0800 250 00 00 (Mo-Fr 9-19 Uhr).
Reisedokument Reisepass (6 Monate):
Für diese Reise benötigen deutsche Staatsbürger einen Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens 6 Monaten. Ohne gültige Ausweisdokumente kann die Reise nicht angetreten werden.
Bitte beachten Sie, dass seit dem 26. Juni 2012 jedes Kind, welches ins Ausland reist, unabhängig vom Alter ein eigenes Reisedokument benötigt. Eintragungen im Reisepass der Eltern werden nicht mehr anerkannt. Bitte beantragen Sie das notwendige Reisedokument bei den zuständigen Behörden.
Zahlung & Reiserücktritt bei SZ-Reisen:
Ausführliche Informationen zu Zahlung und zum Reiserücktritt finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen SZ-Reisen & Service GmbH unter § 2. + 5. + 7. + 8.